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ParlamentarierInnen ab 1848
Im Mittelpunkt der wechselvollen Geschichte des österreichischen Parlamentarismus stehen von Beginn an die Abgeordneten. Die Mitglieder des Konstituierenden Reichstags der Jahre 1848/49 und die des Reichsrats von 1861 bis 1918 bildeten die Volksvertretung in der Habsburgermonarchie. Ab 1918 stellten die Parlamentarier und ab 1919 erstmals auch Parlamentarierinnen die Weichen für die Erste Republik. Diese endete nach einer Geschäftsordnungskrise im Jahr 1933 in einem autoritären Staat mit einem Scheinparlament. Durch den sogenannten "Anschluss" an das Deutsche Reich 1938 verlor Österreich seine staatliche Souveränität. Nach sieben Jahren nationalsozialistischer Herrschaft wurde Österreich 1945 als eigenständiger Staat wiedergegründet und die Zweite Republik eingeläutet.
ParlamentarierInnen ab 1918
Nach dem Zusammenbruch der Monarchie 1918 legten die Parlamentarier und ab 1919 erstmals auch Parlamentarierinnen den Grundstein für die Erste Republik. Eine umstrittene Abstimmung im Jahr 1933 veranlasste die drei Nationalratspräsidenten zum Rücktritt. Die Macht übernahm ein autoritäres Regime. Fünf Jahre später, im März 1938, beendete der Einmarsch deutscher Truppen Österreichs staatliche Existenz gewaltsam. Nach der Befreiung von der nationalsozialistischen Herrschaft durch die alliierten Streitkräfte wählten die ÖsterreicherInnen 1945 die ersten VolksvertreterInnen der Zweiten Republik. Mehr
Parlamentarier 1848 – 1918
Nach Jahren der Unterdrückung brach in Österreich 1848 eine demokratisch motivierte Revolution aus. Das erste gewählte Parlament Österreichs, der Konstituierende Reichstag, stellte jedoch nur ein kurzes Aufflackern des Parlamentarismus dar und fand im März 1849 sein Ende. Ab dem Jahr 1861 war der Reichsrat für die Gesetzgebung in der Monarchie zuständig. Er bestand aus Herrenhaus und Abgeordnetenhaus. Mehr