Geburts- und Sterbeorte wurden so exakt als möglich erfasst. Konnte der Ort nicht eruiert werden, bezeichnet dies ein Fragezeichen. Unklaren oder unsicheren Angaben in den Quellen folgt ein Fragezeichen in runden Klammern, abweichende Angaben in den Quellen werden ebenfalls in Klammern angegeben.
Neben dem Namen des Ortes sowie der politischen Gemeinde sind auch der politische Bezirk sowie das Kronland verzeichnet. Analog wurde bei außerhalb des historischen Gebietes der Monarchie gelegenen Orten verfahren. Orientierungspunkt war, wenn möglich, das Jahr 1910. Dies gilt auch für Geburtsjahre vor der Einführung der Bezirksordnung im historischen Österreich und für Todesfälle nach 1918, bei denen weiterhin das historische Kronland (und nicht der jeweilige nach 1918 existierende Staat) verzeichnet ist. Dadurch wird ohne erschwerende und komplizierte Verweise (Gebiets- und Namensveränderungen durch die mehrfachen staatlichen Neuordnungen im 20. Jahrhundert) eine geografische Orientierung ermöglicht.
Moderne und zeitgenössische Veränderungen auf Gemeinde-, Bezirks- und Kronlandsebene (etwa durch Gemeindezusammenlegungen und Schaffung neuer Bezirke oder Gebietsveränderungen durch die Kriege 1859 und 1866 sowie durch Verwaltungsreformen vor und nach 1918) werden, wenn möglich, vermerkt.
In jenen Fällen, in denen die Orte heute nicht in den zu erwartenden "Nachfolgestaaten" liegen (etwa Tschechische Republik für Böhmen, Mähren und Schlesien, Polen oder die Ukraine für Galizien, Ukraine und Rumänien für die Bukowina, Slowenien für Krain und Untersteiermark, Italien für Südtirol, Kroatien für Dalmatien), wird die heutige Staatszugehörigkeit vermerkt.
In mehrsprachigen Kronländern bzw. Gebieten werden die Orte ebenfalls mehrsprachig verzeichnet (Orientierungspunkte sind die nach der Volkszählung von 1910 publizierten amtlichen Ortsverzeichnisse), wobei jeweils zuerst die deutsche Namensform genannt wird. Die Erstnennung der deutschen Form erfolgt ausschließlich aus arbeitstechnischen Überlegungen der Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit und gibt keinen Hinweis auf die zeitgenössische Mehrheits- oder Minderheitssprache eines Ortes oder Gebiets.
Ausschließlich einsprachig in der amtlich gebräuchlichen Form verzeichnet sind die Ortsbezeichnungen der Kronländer Galizien und Bukowina. Dies bedeutet im Fall Galiziens die polnische Form mit Ausnahme weniger Orte, die in ihrer deutschen Namensform gebräuchlich waren (Krakau, Lemberg) oder bei denen die deutsche neben der polnischen Bezeichnung weiter verwendet wurde (etwa Stanislau/ Stanisławów - das heutige Ivano-Frankivsk - oder Neusandez/Nowy Sącz). In der Bukowina wird durchgehend ausschließlich die amtliche deutsche Namensform verwendet. Der Grund liegt darin, dass bei Nennung der mehrfach abweichenden historischen und modernen Namensvariationen in den übrigen Landessprachen ukrainisch und rumänisch eine Unübersichtlichkeit entstanden wäre, was die Benützbarkeit unverhältnismäßig erschwert hätte.
Ausschließlich in Deutsch sind Orte bezeichnet, von denen angenommen werden kann, dass diese Namensform auch heute noch allgemein bekannt ist, wie Prag, Budweis, Pilsen, Brünn, Olmütz, Czernowitz, Laibach, Trient, Görz oder Triest.