Welche Aufgaben hat der Rechnungshof?
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Der Rechnungshof ist ein wichtiges Hilfsorgan des Parlaments. Mit seinen 250 PrüferInnen achtet er darauf, dass das Geld der SteuerzahlerInnen effizient eingesetzt wird. Die Präsidentin des Rechnungshofes ist derzeit Margit Kraker.
Ulrike Katterl ist zuständig für die Planung der Prüfungen. Sie erzählt, dass über 6.000 verschiedene Einrichtungen des Staates – neben den Ministerien auch öffentliche Unternehmen, Vereine und Stftungen – der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen.
Der Sprecher des Rechnungshofes, Christian Neuwirth, erklärt die Funktionen des Rechnungshofes und das Zusammenspiel mit den Rechnungshöfen anderer Länder.
© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Katharina BRUNNER: Herzlich willkommen, liebe Hörerinnen und Hörer, zu einer weiteren Folge von „Parlament erklärt“. Mein Name ist Katharina Brunner.
David RIEGLER: Und ich bin David Riegler. In diesem Podcast wollen wir mit Ihnen das österreichische Parlament erkunden. Die heutige Folge führt uns zu einem wichtigen sogenannten Hilfsorgan des Parlaments, das sich vor allem mit dem Budget beschäftigt: Wir reden über den Rechnungshof.
Christian NEUWIRTH: Der Rechnungshof ist jenes Organ, das auf das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aufpasst. Dass es zweckmäßig eingesetzt wird, dass es sparsam eingesetzt wird, dass es aber auch effizient eingesetzt wird. Da geht es nicht nur ums Sparen, sondern auch darum, dass man das Beste aus dem Geld herausholt.
BRUNNER: So erklärt Christian Neuwirth die Funktion des Rechnungshofes Österreich, dessen Sprecher er ist. Der Rechnungshof ist ein sogenanntes Kontrollorgan und kontrolliert mit circa 250 Prüferinnen und Prüfern, was mit unserem Steuergeld geschieht. Die Präsidentin des Rechnungshofes ist derzeit Margit Kraker. Sie wurde 2016 vom Nationalrat auf Vorschlag des Hauptausschusses für eine zwölfjährige Funktionsperiode zur Präsidentin des Rechnungshof Österreichs gewählt.
RIEGLER: Überall wo Steuergelder eingesetzt werden, kann der Rechnungshof prüfen. Was alles dazugehört, erklärt Ulrike Katterl. Sie ist im Rechnungshof zuständig für die Planung der Prüfungen:
Ulrike KATTERL: Der Rechnungshof ist zuständig für sogenannte Rechtsträger: Das sind über 6.000 verschiedene Einrichtungen des Staates. Da reden wir oft über den öffentlichen Sektor. Das betrifft einerseits Ministerien, aber auch öffentliche Unternehmen, die eben aufgrund der gesetzlichen Grundlagen, der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen. Das können aber auch Vereine und Stiftungen sein.
BRUNNER: Der Rechnungshof prüft sowohl auf Landesebene als auch im Bund und direkt in den Gemeinden in ganz Österreich. Neben dem bundesweiten Rechnungshof, der seinen Sitz in Wien hat, haben die neun Bundesländer Österreichs in ihren Landesverfassungen auch je eine eigene Kontrollinstanz geschaffen. In Wien heißt diese Stadtrechnungshof, in anderen Ländern heißt sie Landesrechnungshof.
RIEGLER: Außerdem überprüft der Rechnungshof überregionale Projekte, in die Steuergeld fließt, zum Beispiel wenn eine neue Straße gebaut wird, aber auch Strafzettel oder digitale Strommessgeräte.
KATTERL: Unser Spektrum ist sehr breit. Wir prüfen sehr technische Sachen, beispielsweise haben wir heuer eine Überprüfung zu „Smart Meter“ veröffentlicht, wo es darum geht, wie wurde dieses Projekt, die Einführung von Smart Meter umgesetzt. Weiters in diesem Bereich kümmern wir uns auch um die Thematik der Verkehrsstrafen … für alle Bürgerinnen und Bürger relevant. Hier geht es dem Rechnungshof aber gerade darum, wie spielen hier der Bund und die Länder zusammen. Aber wir gehen auch in die Bereiche Soziales, Gesundheit hinein. Hier prüfen wir zum Beispiel Diabetes, hier haben wir die Diabetes-Prävention geprüft, auch ein sehr wichtiges Thema für alle Bürgerinnen und Bürger. Und auch natürlich der Bau-Bereich ist ein wichtiger Bereich, wo es wirklich darum geht: Wie wird gebaut in Österreich? Und was hier den Rechnungshof besonders interessiert, sind die Vergaben. Wie funktioniert die Vergabe? Wie ist dieser Prozess bei der Abwicklung, welche Firmen kommen zum Zug, damit schlussendlich die öffentlichen Mittel effizient verwendet werden und am Ende des Tages ein Haus oder ein Tunnel tatsächlich steht?
BRUNNER: Um das zu überprüfen, gehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Rechnungshofes auch mitsamt Helm auf die Baustelle und prüfen vor Ort, wie die Steuergelder eingesetzt werden.
RIEGLER: Doch diese Überprüfung kann manchmal sehr komplex sein, und man benötigt viel Fachwissen. Darum gibt es Prüfungsteams mit verschiedenen Kompetenzen, erklärt Ulrike Katterl.
KATTERL: Wir arbeiten immer in Teams, das heißt, es gilt das Vier-Augen-Prinzip. Diese Teams setzen wir interdisziplinär zusammen, das heißt konkret, dass ein Team aus einem Juristen beziehungsweise einer Juristin besteht, aber auch einer Technikerin oder einem Techniker, oder damit ein wirtschaftswissenschaftlicher Background da ist. Natürlich immer wichtiger werden auch Datenanalysten. Auch diese Entwicklung nehmen wir ernst, und darum kommen immer mehr Datananalysten und Techniker, auch Naturwissenschaftler ins Haus.
BRUNNER: Der Rechnungshof kann selbst oder mit Beauftragung durch den Nationalrat eine Überprüfung durchführen. Für die Beauftragung durch den Nationalrat muss entweder ein Beschluss eines sogenannten „Selbstständigen Antrags“ vorliegen oder ein Antrag von 20 Abgeordneten. Man kann dem Rechnungshof auch als Bürger spezielle Prüfungsfälle vorschlagen, doch ob geprüft wird, entscheidet letztendlich der Rechnungshof selbst. Die Unabhängigkeit ist in der Verfassung festgelegt. Auch die Methode der Überprüfung wird selbst bestimmt.
RIEGLER: Welche Stellen und Projekte überprüft werden, setzt sich aus vielen verschiedenen Faktoren zusammen. Ein besonders hohes Risikopotential oder ein breites öffentliches Interesse werden in der Planung berücksichtigt.
BRUNNER: Neben den öffentlichen Stellen und Projekten prüft der Rechnungshof auch die Parteienfinanzierung. 2012 hat der Nationalrat im Rahmen des sogenannten „Transparenzpakets“ ein Parteiengesetz beschlossen. Dies soll eine umfassende Transparenz im Hinblick auf die aus öffentlichen und sonstigen Mitteln bestrittene Parteienfinanzierung schaffen.RIEGLER: Aktuell wird diskutiert, ob der Rechnungshof ausreichend Möglichkeiten hat, um dieser Aufgabe nachzukommen, da er zum Beispiel keine Sanktionen verhängen kann, wenn eine Partei dem Rechnungshof keinen Rechenschaftsbericht übermittelt.
BRUNNER: Doch wenn der Rechnungshof die öffentlichen Stellen und Parteienfinanzierung kontrolliert, wer kontrolliert dann den Rechnungshof? Ulrike Katterl und Christian Neuwirth erklären, dass es verschiedene Methoden gibt, um die Qualität des Rechnungshofes zu sichern.
KATTERL: Grundsätzlich ist es so, dass der Rechnungshof in allem, was er tut, auch internationalen Standards folgt. Das heißt, hier ergibt sich automatisch eine Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle, und es gibt auch verschiedene Mechanismen, wie zum Beispiel einen Peer Review oder Self Assessments, wo wir ständig auch selbst schauen, wie unsere Organisation funktioniert und wie wir auch effizient die verschiedenen Prüfungen abwickeln.
NEUWIRTH: Das bedeutet zum Beispiel konkret, dass auch andere Rechnungshöfe, zum Beispiel der deutsche Rechnungshof oder der Schweizer Rechnungshof, einen Blick darauf werfen, wie der österreichische Rechnungshof funktioniert, ob er seine Aufgaben gut erfüllt und umgekehrt.
RIEGLER: Sobald der Rechnungshof seine Arbeit abgeschlossen hat, wird ein Bericht verfasst, in dem das Ergebnis der Prüfung zusammengefasst wird. Berichte sind das eigentliche Kernprodukt des Rechnungshofes, denn jede Untersuchung kommt in einen Bericht, der dann auch dem Parlament und der Öffentlichkeit übergeben wird. Über das Jahr verteilt erscheinen mehrere Rechnungshofberichte.
BRUNNER: Im Parlament gibt es auch einen sogenannten Rechnungshofausschuss. Dort werden die Berichte des Rechnungshofes behandelt. Er berät auch alle Gesetzesvorlagen und Anträge, die sich auf den Rechnungshof und seine Kompetenzen beziehen.
RIEGLER: Außerdem gibt es im Parlament sogenannte „Rechnungshofsprecher“ der einzelnen Fraktionen, doch sie arbeiten unabhängig vom Rechnungshof und werden von der Fraktion selbst bestimmt.
BRUNNER: Doch was passiert, wenn tatsächlich ein Missstand festgestellt wird? Welche Konsequenzen hat das für die überprüfte Stelle?
KATTERL: Das Rechnungshofgesetz sieht keine Sanktionen vor. Das heißt, wir wirken durch die Öffentlichkeit, durch die Diskussionen in den Parlamenten, durch die Sensibilisierung der politischen Entscheidungsträger, aber es gibt keine Sanktionen, die wir direkt an die geprüften Stellen ausstellen können. Aber man muss sagen, dass unsere Empfehlungen sehr gut wirken, denn wir fragen nach. Das heißt, wenn wir bei einer geprüften Stelle sind, kommen wir wieder und fragen nach, wurden unsere Empfehlungen umgesetzt oder nicht umgesetzt. Und hier kommen wir immer zu sehr guten Ergebnissen, dass Empfehlungen umgesetzt werden.
RIEGLER: Der Rechnungshofbericht ist immer wieder die Grundlage für eine parlamentarische Diskussion, was auch für die Präsidentin Margit Kraker sehr wichtig ist, betont Christian Neuwirth.
NEUWIRTH: Die Frau Präsidentin möchte, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes wirklich bei den Nationalratsabgeordneten, bei den Parlamentariern ankommen, und dass man sich damit auseinandersetzt und wir gemeinsam schauen können, was können wir verbessern auf Basis des Rechnungshofberichts, was kann man umsetzen, welche Serviceleistung kann es hier für die Abgeordneten geben?
BRUNNER: Doch die Berichte sind nicht nur für die Abgeordneten, denn auch Bürgerinnen und Bürger können sich die Rechnungshofberichte einfach ansehen – zum Beispiel via Social-Media.
NEUWIRTH: Jeder Bericht des Rechnungshofes wird veröffentlicht. Es gibt keinen Bericht des Rechnungshofes, der nicht veröffentlicht wird, und dabei setzen wir auf ein breites Spektrum. Natürlich auf die Website, der Rechnungshof ist aber auch auf Facebook vertreten, auf Instagram und auf Twitter.
RIEGLER: Wenn Sie sich jetzt selbst ein Bild von den Rechnungshofberichten machen möchten: Sie finden die vollständigen Berichte auf der Website: rechnungshof.gv.at.
BRUNNER: Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, wir hoffen, Sie sind auch in zwei Wochen wieder mit dabei bei einer neuen Folge von „Parlament erklärt“.
RIEGLER: Haben Sie Fragen zu dieser Folge oder Anregungen, welches Thema wir unbedingt behandeln sollen? Schreiben sie uns unter: podcast@parlament.gv.at.
BRUNNER: Wir freuen uns auf Ihr Feedback. Danke für's Zuhören und bis bald.