Was ist unsere Verfassung?
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Während sie für manche mehr einem juristischen "Fleckerlteppich" gleicht, betonte Alexander van der Bellen erst vor kurzem ihre Wichtigkeit und hob dabei besonders ihre Eleganz und Schönheit hervor. Die Rede ist von unserer österreichischen Bundes-Verfassung, die heuer ihr 100-jähriges Bestehen feiert. Aus diesem Grund widmen wir ihr diese Podcastfolge und erklären darin ihre Entstehungsgeschichte. Unterstützt werden wir dabei von Heinz Mayer, Verfassungsjurist und ehemaliger Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, sowie Christoph Konrath, dem Leiter der Abteilung Parlamentswissenschaftliche Grundsatzarbeit.
© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Alexander VAN DER BELLEN: Meine Damen und Herren, wir betreten in diesen Tagen Neuland. In dieser Form ist das, was zuletzt passiert ist in Österreich, noch nicht da gewesen. Es sind Tage die unübersichtlich erscheinen mögen. Aber es gibt keinen Grund, besorgt zu sein. Denn gerade in Zeiten wie diesen, zeigt sich die Eleganz, die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung. Jeder Schritt, der jetzt getan wird, ist vorgesehen und in der Verfassung verankert. Und ich werde auf die Einhaltung jedes Details dieser unserer Bundesverfassung achten.
Tobias GASSNER-SPECKMOSER: Es ist der 19. Mai 2019, Bundespräsident Alexander Van der Bellen wendet sich nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz mit seidner Rede an die Bevölkerung Österreichs. Nach Veröffentlichung des, für die FPÖ-Spitze mehr als unangenehmen, heimlich auf Ibiza gefilmten, Videos zwei Tage zuvor, hat Sebastian Kurz die Koalition mit der FPÖ aufgekündigt.
Diana KÖHLER: Aber Alexander Van der Bellen hat damals Recht behalten. Zwar war die Situation tatsächlich komplett neu, aber wie wir wissen, ist Österreich damals nicht im Chaos versunken. Und das haben wir der österreichischen Bundesverfassung zu verdanken. Willkommen zu einer neuen Folge von Parlament erklärt, ich bin Diana Köhler.
GASSNER-SPECKMOSER: Und ich bin Tobias Gassner-Speckmoser. Dieses Jahr feiern wir ein Jubiläum, denn das Bundes-Verfassungsgesetz, kurz B-VG, wird dieses Jahr 100 Jahre alt. Und das B-VG ist das Herzstück unserer Bundesverfassung.
KÖHLER: Dieses Jubiläum wollen wir zum Anlass nehmen, die österreichische Bundesverfassung einmal ganz genau anzuschauen. Sie regelt nämlich nicht nur die Grundlagen für unser Zusammenleben in Österreich. In ihr ist auch festgeschrieben, was in unsicheren Zeiten, wie während des Ibiza-Skandals oder der Covid-Pandemie, getan oder nicht getan werden soll und darf.
GASSNER-SPECKMOSER: Das Seltsame ist aber: So etwas wie "die eine" Verfassung gibt es in Österreich gar nicht. Sie gleicht eigentlich mehr einem Fleckerlteppich.
***** JINGLE *****
Heinz MAYER: Da hat dann Van der Bellen gesagt, das ist die Schönheit unserer Verfassung, weil es klare Regeln gibt, was passiert dann, wenn die Regierung ein Misstrauensvotum bekommt. Dann muss er sie entlassen, dann muss er eine neue Regierung bestellen und das ist alles genau geregelt. Also ich kann mich nicht erinnern, dass es eine politische Krise gegeben hätte, wo man sagt, da gibt die Verfassung keine Lösung vor. Sie ist durchkonzipiert, regelt das Verhältnis der obersten Staatsorgane zueinander, also die obersten Machtträger unterliegen einer Kontrolle, die Kompetenzen sind genau aufgeteilt. Also mir ist keine Situation bekannt, wo man sagt, da fehlt eine Regel in der Verfassung. Bei politischen Konflikten natürlich!
KÖHLER: Das ist Heinz Mayer. Er ist Verfassungsjurist und ehemaliger Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Er sagt, dass man sich auf die österreichische Verfassung vor Allem in Krisenzeiten verlassen kann.
GASSNER-SPECKMOSER: Obwohl aber immer von „der“ Verfassung die Rede ist, gibt es die in dem Sinn gar nicht. Das Besondere ist nämlich, dass wir in Österreich nicht „die eine“ einzige Verfassungsurkunde haben, die man sich schön an die Wand hängen könnte, wie zum Beispiel die der USA.
KÖHLER: Oft wird gesagt, die österreichische Verfassung ist wie ein Fleckerlteppich, weil sie aus vielen verschiedenen Gesetzen zusammengesetzt ist. Das ist weltweit sogar einzigartig, sagt Christoph Konrath. Er ist Jurist in der Parlamentsdirektion und Vortragender an der Universität Wien.
Christoph KONRATH: Das macht uns weltweit ein bisschen zu einem Unikum und ist gar nicht immer so leicht, das anderen Leuten zu erklären, die von sonst woher kommen, dass es nicht nur eine Verfassungsurkunde gibt, sondern viele Verfassungsgesetze. Aber das Zentrum dieser Verfassung, das Bundes-Verfassungsgesetz, oder B-VG, wie es die Juristen und Juristinnen nennen, das gibt es seit 1920.
GASSNER-SPECKMOSER: Wie aber ist es zu unserer heutigen Verfassung gekommen? Schon von Anfang an, war sie kein ganz einheitliches Produkt. Denn nach dem Zusammenbruch der Monarchie und der Ausrufung der Republik Deutsch-Österreich 1918 musste man möglichst schnell eine moderne, demokratische Verfassung Zustandebringen.
KÖHLER: Karl Renner, der damalige Staatskanzler, hat Hans Kelsen damit beauftragt, Entwürfe für eine Bundesverfassung auszuarbeiten. Kelsen wird nicht umsonst als „Architekt der österreichischen Verfassung“ bezeichnet. Er erzählt in einem Interview aus 1960, was Karl Renner damals besonders wichtig war.
Hans KELSEN: Dabei schrieb er mir zwei politische Grundprinzipien als Richtlinien vor. Das Prinzip der parlamentarischen Demokratie und das Prinzip einer Dezentralisation, die er Tatsache entsprach, dass die österreichische Republik aus autonomen Ländern zusammengesetzt war. Aber mit der Einschränkung, dass diese Dezentralisation, die Kompetenz der Zentralregierung nicht allzu sehr einschränken soll. Ich glaubte diese Aufgabe rechtstechnisch am Besten durch den Entwurf einer Bundesstaatsverfassung erfüllen zu können.
GASSNER-SPECKMOSER: Eine besondere Hürde war also damals, allen Akteuren gerecht zu werden. Sich also über die Verteilungen von Kompetenzen und Finanzmitteln einig werden. Deswegen auch das Stichwort Fleckerlteppich, vom Anfang der Folge. Christoph Konrath fasst zusammen:
KONRATH: Und daher gibt es bei uns eben, das Bundes-Verfassungsgesetz, das so die wesentlichen Regeln für die Staatsorganisation festlegt. Es gibt aber auch ein Finanzverfassungsgesetz. Es gibt, weil man sich 1920 nicht auf die Grundrechte einigen konnte, hat man gesagt, das Staatsgrundgesetz von 1867, das so Grund- und Menschenrechte regelt, das soll einfach weitergelten, das ist auch Teil der Verfassung. Später kam die europäische Menschenrechtskonvention dazu, die man auch zu einem Teil der Bundesverfassung gemacht hat. Und so besteht unsere Bundesverfassung, und das ist wirklich außergewöhnlich im internationalen Vergleich, aus ziemlich vielen Verfassungsgesetzen.
KÖHLER: Gerade die Festlegung der Grundrechte war heiß diskutiert, die jeder Mensch in Österreich haben soll. Da hat es nämlich verschiedene Meinungen darüber gegeben, welche diese sein sollen, sagt Heinz Mayer.
MAYER: Nun ist ein Grundrechtskatalog natürlich immer sehr wertorientiert. Es gibt verschiedene Grundrechtssysteme. Die einen sagen, Grundrechte müssen meine Freiheit vor dem Staat schützen. Also die müssen mich davor bewahren, dass mir der Staat zu nahe tritt, dass er in meine Wohnung eintritt, mich beschränkt in meiner Redefreiheit und meiner Meinungsfreiheit und und und. Die anderen sagen, naja das ist auch wichtig, aber noch wichtig ist, dass der Bürger Ansprüche gegen den Staat hat. Zum Beispiel auf eine Beschäftigung, auf Arbeit, auf eine gute Ausbildung, auf ein gutes Regieren und so weiter. Das sind extrem ideologisch aufgewertet Positionen, die sich damals schon gegenüber gestanden sind, im Jahr 1920.
GASSNER-SPECKMOSER: Hans Kelsen selbst, steht heute vor allem noch für zwei wichtige Dinge: Einerseits sollte der Verfassungstext so nüchtern und neutral wie möglich formuliert werden, nur keine blumige Sprache, war sein Credo.
KÖHLER: Die Verfassung sollte für jeden und jede verständlich sein und wenig Spielraum für Interpretationen lassen. Man könnte also sagen, Trockenheit ist gleich Rechtssicherheit.
GASSNER-SPECKMOSER: Andererseits war Hans Kelsen auch derjenige, der einen Verfassungsgerichtshof vorgeschlagen hat, erzählt Heinz Mayer.
MAYER: Bei uns wusste man, dass es Tendenzen gibt manchmal von den Mächtigen, die Verfassung nicht einzuhalten, sich also über die Regeln hinwegzusetzen. Daher hat Kelsen sehr großen Wert darauf gelegt, dass die Einhaltung der Verfassung auch gerichtlich kontrolliert werden kann. Das heißt, dass es eine gerichtliche, dass heißt unabhängige Instanz gibt, die darüber befindet, ob die politisch Mächtigen, die Verfassung auch wirkliche eingehalten haben. Diese Kontrolle nimmt ein Gericht wahr, also ein unabhängiges und unparteiisches Gericht, das nur dem Gesetz, das heißt der Verfassung, verpflichtet ist. Und das ist unser Verfassungsgerichtshof.
GASSNER-SPECKMOSER: Der Verfassungsgerichtshof prüft also, ob ein Gesetz nicht gegen die Bundesverfassung verstößt.
KÖHLER: Ein aktuelles Beispiel dafür, wie der VfGH arbeitet, sind die Ausgangsbeschränkungen während der COVID-Pandemie. Ausgangsbeschränkungen und dergleichen wären normalerweise nicht verfassungskonform. Doch unter manchen Umständen kann der Verfassungsgerichtshof sein Okay geben, erklärt Heinz Mayer.
MAYER: Zum einen sind diese ganzen Gesetze befristet. Das heißt sie treten automatisch außer Kraft und müssten dann verlängert werden, das ist das eine. Das zweite ist, wenn der Verfassungsgesetzgeber vorsieht, dass in Grundrechte eingegriffen werden kann, dann heißt das, dass das nur erfolgen kann, im Interesse der Allgemeinheit. Das heißt, ich muss auf mein Grundrecht verzichten, im Interesse der Allgemeinheit. Ich muss zu Hause bleiben, damit ich nicht angesteckt werde und selbst, dass ich niemanden anstecke. Die Bürger müssen solidarisch miteinander leben und das heißt, man kann ihnen abverlangen, dass sie vorübergehend, in bestimmten Fällen auf die Ausübung ihrer Rechte oder aller ihrer Rechte verzichten müssen. Das geht aber natürlich nur solange diese Situation gegeben ist. Ich kann nicht COVID-Maßnahmen beschließen und sagen, "weil‘s eh so klass war", diese Ausgangsbeschränkungen behalten wir jetzt bei.
GASSNER-SPECKMOSER: Seit 1920 hat sich die österreichische Bundesverfassung stetig weiterentwickelt, neue Gesetze sind dazugekommen und auch Änderungen des B-VG, also des Bundesverfassungsgesetzes, hat es recht häufig gegeben, sagt Christoph Konrath.
KONRATH: Also es gibt immer wieder Änderungen des B-VG und seit 1955 sogar mehr als 100 Mal. Also in manchen Jahren hat man das zwei, drei Mal geändert. Und dann gibt es aber Sachen, die man in anderen Gesetzen beschließt, in Verfassungsbestimmungen, nennt man das dann.
KÖHLER: Wenn in Österreich die Bundesverfassung geändert werden soll oder neue Verfassungsgesetze erlassen werden sollen, braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat. Außerdem muss mindestens die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates für den Beschluss anwesend sein. Und das Gesetz muss ausdrücklich als Verfassungsgesetz bezeichnet werden. Wenn mit einem solchen Beschluss die Rechte der Ländern eingeschränkt werden, dann muss auch der Bundesrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen.
GASSNER-SPECKMOSER: Besonders große Änderungen gab es 1925, 1929 aber auch 1994.
KONRATH: Die größte Änderung war eine, die man nie als eine Verfassungsänderung so nach außen hin präsentiert hat, das war der Beitritt zur europäischen Union. Als man da abgestimmt hat, 1994, war so der Eindruck: Wir stimmen jetzt ab, ob wir zur Europäischen Union gehen, ja oder nein. Tatsächlich war die Abstimmung die, dass die Bundesverfassung in ihrer Gesamtheit geändert wird. Allerdings zeigt sich das nicht und das macht es wirklich schwierig in Österreich, nicht im Text. Also es wurde nicht der Text geändert, aber weil man jetzt Mitglied der Europäischen Union war, zum Beispiel der Nationalrat beschließt nicht mehr über alles. Weil vieles auf die EU verlagert wurde. Und die Bundesländer sind eingeschränkt. Also von dem her gibt es eine Gesamtänderung ohne dass sich die im Text zeigt und darüber wurde 1994 abgestimmt.
KÖHLER: Die österreichische Bundesverfassung ist also ein Gebilde, dass sich ständig weiterentwickelt und verändert, wie der Staat Österreich selbst.
GASSNER-SPECKMOSER: Wir sind für heute fertig mit unserer Folge von "Parlament erklärt". Wie immer: Wenn sie Anregungen, Fragen oder Ideen haben, schreiben Sie uns an podcast@parlament.gv.at.
KÖHLER: Das letzte Wort wollen wir aber Hans Kelsen überlassen, bitte schön:
KELSEN: Soweit ich aus der Ferne es beurteilen konnte, hat sich die österreichische Verfassung vortrefflich bewährt. Beweis dafür ist die Tatsache, dass diese Verfassung nach der Befreiung Österreichs von der Nationalsozialistischen Herrschaft wieder in Geltung gesetzt wurde. So dürfen wir hoffen, dass diese Verfassung, noch lange als die Rechtsgrundlage eines freien und unabhängigen Österreichs zum Nutzen und Frommen seiner Bürger in Geltung bleiben wird.