Wie gründet man eine Partei?
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Parteien sind das Herzstück unserer Demokratie. Aber was ist überhaupt eine Partei? Welche Kriterien muss eine Partei in Österreich überhaupt erfüllen? Und wie gründet man so eine Partei eigentlich?
Andreas Bachofner arbeitet seit über 40 Jahren im Innenministerium und ist dort zuständig für Vereinswesen, Versammlungswesen und für die Entgegennahme der Satzungen der politischen Parteien gemäß Paragraph 1 Absatz 4 des Parteiengesetzes. Bachofner erzählt, wie viele Parteien pro Jahr gegründet werden und welche kuriosen oder auch teilweise kreativen Parteinamen existieren.© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Andreas BACHOFNER: Das Parteiengesetz enthält im Unterschied zum Vereinsgesetz keine Bestimmung, wonach die Behörde darauf zu achten hätte, Verwechslungsfähigkeiten zu verhindern. Das heißt, im Parteiengesetz kann es auch sein, dass es eine zweite ÖVP, SPÖ, FPÖ, etc. gibt. Nur: Wenn wir danach gefragt werden, raten wir dringend davon ab.
Diana KÖHLER: Parteien sind das Herzstück unserer Demokratie. Ohne sie würden politisch Gleichgesinnte sich nicht organisieren können und wir nur lose Namenslisten in den Nationalrat wählen. Niemand hätte einen Überblick, und unsere Demokratie würde vermutlich um einiges komplizierter sein.
Tobias GASSNER-SPECKMOSER: Liebe Hörerinnen, liebe Hörer, herzlich Willkommen zu einer neuen Folge von "Parlament erklärt", mein Name ist Tobias Gassner-Speckmoser.
KÖHLER: Und ich bin Diana Köhler. Haben Sie schon einmal von der "Heinzelmännchenpartei" gehört? Oder von der "Partei der kreativen Oliven"? Nein? Kein Wunder, sie sind und waren ja auch nie im Nationalrat vertreten. Trotzdem gibt es sie aber. Ganz offiziell.
GASSNER-SPECKMOSER: Sowohl die "Heinzelmännchenpartei" als auch die "Partei der kreativen Oliven" finden sich im offiziellen Parteienregister des Innenministeriums. So kurios sich das anhört, ja solche Parteibezeichnungen sind tatsächlich erlaubt.
KÖHLER: Und nicht nur das: Es gibt ganze 1180 dieser teils kuriosen, meist aber sehr ernsten politischen Parteien in Österreich. Die Fragen, die sich uns da gestellt haben: Was ist überhaupt eine Partei? Welche Kriterien muss eine Partei in Österreich überhaupt erfüllen? Und wie gründet man so eine Partei eigentlich? Antworten haben wir bei jemandem gefunden, der es wissen muss.
***** JINGLE *****
BACHOFNER: Mein Name ist Andreas Bachofner. Ich bin seit über 40 Jahren im Innenministerium tätig. Ich arbeite jetzt in der Abteilung 3/3 Sicherheitsverwaltung, und ich bin zuständig für Vereinswesen, Versammlungswesen und für die Entgegennahme der Satzungen der politischen Parteien gemäß Paragraph 1 Absatz 4 des Parteiengesetzes.
KÖHLER: Herr Bachofner, wie gründet man eine politische Partei?
BACHOFNER: Also die Gründung einer politischen Partei ist eigentlich keine Hexerei. Politische Parteien haben nach dem Parteiengesetz Satzungen zu beschließen, die beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen sind und in geeigneter Weise im Internet zu veröffentlichen sind.
GASSNER-SPECKMOSER: Was muss ein Gründer mitbringen?
BACHOFNER: In der Regel sind das natürliche Personen, weil das sind an Politik interessierte Personen, nehme ich einmal an. Und es genügt eine Person, also ein Gründer. Bei einem Verein brauche ich mindestens zwei Personen. Es genügt ein Gründer. Und das Parteiengesetz gibt es seit 2012 neu. Seit 1975 gibt es ein Parteiengesetz, davor gab es das nicht. Vorher haben die Partei naja … nicht im rechtsfreien Raum, aber als politische Partei per se existiert. Nur die freiheitliche Partei war meines Wissens nach in Vereinsform organisiert. Seit 2012 gibt es eine Legaldefinition in Paragraph 1 Absatz 2 des Parteiengesetzes. Demnach ist eine politische Partei eine "dauernd organisierte Verbindung, die durch gemeinsame Tätigkeit auf eine umfassende Beeinflussung der politischen Willensbildung abzielt, insbesondere durch Teilnahme an Wahlen zu allgemeinen Vertretungskörpern und dem Europäischen Parlament". Das ist der Unterschied zu einem Verein: Ich muss an Wahlen teilnehmen wollen, also an der politischen Willensbildung. Und die Satzung ist beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen, dann handelt es sich um eine politische Partei.
KÖHLER: Was muss man denn nun beachten, wenn man eine Partei gründen möchte?
BACHOFNER: Aus der Satzung haben gewisse Mindesterfordernisse hervorzugehen, insbesondere die Organe der Partei und deren Vertretungsregelung. Es gibt auch Anforderungen an die Mindesterfordernisse für die Parteiorgane. Man braucht jedenfalls ein Leitungsorgan, eine Mitgliederversammlung und ein Aufsichtsorgan. Und Rechte und Pflichten der Mitglieder müssen drinnen stehen, dann die Gliederung der Partei, und Bestimmungen über die freiwillige Auflösung der Partei. Sehr viele Parteigründer, nenne ich es jetzt einmal, lehnen sich an Vereinsstatuten an und kupfern mehr oder weniger Vereinsstatuten ab, bessern das Wort Verein auf politische Partei aus. Aber die Parteisatzung muss nicht so viele Mindesterfordernisse enthalten wie ein Vereinsstatut.
GASSNER-SPECKMOSER: Das Bundesministerium spricht also nicht von Parteigründung, sondern ganz offiziell von Satzungshinterlegung. Jetzt haben wir das schon oft gehört, aber was kann man sich darunter vorstellen?
BACHOFNER: Naja, in der Satzung steht drinnen, was weiß ich, die Partei führt den Namen sowieso, manche schreiben hin, hat den Sitz in Wien. Dann müssen ja die Zielsetzungen drinnen stehen. Die sind ja durchaus unterschiedlich bei politischen Parteien, von sehr allgemein gehalten, bis durchaus sehr konkret, von wenigen Sätzen bis durchaus ein, zwei Seiten, wo die Zielsetzungen draufstehen. Dann die Mindesterfordernisse, das habe ich Ihnen schon gesagt, die in der Satzung drinstehen müssen, und diese Satzung wird bei uns mit dieser so genannten Hinterlegungsanzeige abgegeben oder an uns übermittelt.
KÖHLER: Was passiert, wenn sich eine Partei beispielsweise genauso nennen will wie eine Partei, die es schon gibt? Im Parteienverzeichnis, das jeder und jede online einsehen kann, gibt es etwa die "Demokratische Partei Österreichs", die "Erste Demokratische Partei Österreichs" und die "Demokratische Partei Österreichs, kurz DPÖ".
BACHOFNER: Das Parteiengesetz enthält im Unterschied zum Vereinsgesetz keine Bestimmung, wonach die Behörde darauf zu achten hätte, Verwechslungsmöglichkeiten zu verhindern. Das heißt, im Parteiengesetz kann es auch sein, dass es eine zweite ÖVP, SPÖ, FPÖ etc. gibt. Nur, wenn wir danach gefragt werden, raten wir dringend davon ab. Denn eine bereits bestehende oder eine ältere – sozusagen – politische Partei wird wahrscheinlich zivilrechtliche Schritte unternehmen. Es gab in der – naja, das ist schon länger her, ich kenne den konkreten Fall nicht mehr, aber ich weiß, es gab einen Fall –, da hat eine Zivilperson geklagt, also eine juristische Person, die mit einer Partei verwechselt werden konnte. Da hat die Partei oder der Parteigründer oder der Parteiobmann, die politische Partei, dann draufgezahlt. Die mussten dann eine empfindliche Geldstrafe bezahlen, weil sie einen Namen verwendet hat, der zu Verwechslungen mit einer bereits bestehenden, nicht Partei, aber einer anderen juristischen Person geführt hat, laut Zivilgericht.
GASSNER-SPECKMOSER: Kann man seine Satzung im Nachhinein noch ändern?
BACHOFNER: Seit 2012 hat das Bundesministerium für Inneres ein öffentlich einsehbares Parteienverzeichnis zu führen. Dort steht drinnen die Bezeichnung der politischen Partei und das Datum der Hinterlegung. Wenn eine Partei eine Namensänderung durchführt, dann wird das natürlich keine neue Partei, sondern dann bessern wir einfach die Bezeichnung aus, zum Beispiel statt "Sozialistische Partei Österreichs" "Sozialdemokratische Partei Österreichs", es handelt sich ja um das gleiche Rechtsgebilde, und das Datum der Ersthinterlegung. Das heißt, wenn eine Partei geänderte Satzungen hinterlegt, ist im Parteienverzeichnis trotzdem das Datum drinnen, wo diese Organisation erstmals im Sinne des Parteiengesetzes eine Satzung einer politischen Partei im Innenministerium hinterlegt hat.
KÖHLER: Verstehe. Nun angenommen, man wolle eine Partei neu gründen: Wo genau muss man das denn anmelden?
BACHOFNER: Sie müssen die Satzung beim Bundesministerium für Inneres hinterlegen, in physischer Form. Entweder Sie bringen sie in der Einlaufstelle persönlich vorbei oder Sie schicken es mit der Post an das Innenministerium oder Sie scannen alles ein und schicken es per E-Mail, zum Beispiel. Auch das ist ein Einbringen. Es braucht sozusagen ein Anschreiben, damit wir wissen, was damit intendiert wird. Was weiß ich: "Hugo Maier", oder "Max Mustermann, Hauptstraße 47/87/80", was weiß ich, "XY Ort, ich hinterlege hiermit die Satzung der politischen Partei XY im Sinne des Parteiengesetzes, mit freundlichen Grüßen." Wenn wir gefragt werden, ersuchen wir auch immer, gleich dazuzuschreiben, wo und ob das im Internet bereits veröffentlicht wurde. Sehr viele Parteien veröffentlichen das auf einer eigenen Homepage.
GASSNER-SPECKMOSER: Herr Bachofner, ist das in Österreich überall gleich, oder gibt es auch andere Satzungsbehörden, zum Beispiel in den Bundesländern?
BACHOFNER: Nein, das ist ganz einfach: Es gibt nur eine Satzungshinterlegungsbehörde für ganz Österreich. Auch wenn Sie die Partei zur Verbesserung der Lebenssituation im kleinen Walsertal gründen, oder die Bürgerliste Dornbirn – ich nehme jetzt Orte, die geografisch weit von Wien weg sind –, müssen Sie die Satzung bei uns im Innenministerium hinterlegen.
KÖHLER: Braucht man, um eine Partei zu gründen, ein detailliertes Parteiprogramm?
BACHOFNER: Nein, das Parteiprogramm brauchen Sie nicht, auch nicht detailliert. Einige schreiben zumindest ein Kurzparteiprogramm in die Satzung, manche schreiben das Parteiprogramm als Zielsetzung, sehr viele schreiben allgemein, was weiß ich, die politische Partei will an der politischen Willensbildung teilnehmen, sie lehnt faschistisches, rassistisches – was auch immer – Gedankengut ab, hat aber dann auf der Homepage zum Beispiel, oder in einem eigenen Druckwerk, dann das Grundsatzprogramm zum Thema Soziales, zum Thema Bildung, zum Thema Gesundheit, et cetera.
KÖHLER: Kann man sich als Partei aussuchen, zu welchen Wahlen man antritt?
BACHOFNER: Ja, man kann sich's aussuchen, in der Satzung. Die politische Partei muss nur zum Ausdruck bringen, dass sie eben an der politischen Willensbildung teilnehmen will. Das ist ja der Klassiker: Das geht ja nur dann, wenn man an Wahlen teilnimmt. Aber eine politische Partei kann sich auch gründen und – aus welchen Gründen auch immer – noch zuwarten oder nicht gleich zu Wahlen antreten. Das kostet ja auch ein bisschen Geld, meines Wissens nach, aber im Wahlrecht bin ich sozusagen nicht der richtige Ansprechpartner. Eines möchte ich auch noch dazu sagen: Ich muss nicht unbedingt eine politische Partei haben, um an Wahlen teilnehmen zu können. Ich kann auch die Liste Huber gründen, oder die Liste – was weiß ich – Schönkirchen, und dann die erforderlichen Unterstützungserklärungen sammeln, für die Gemeinderatswahl, Landtagswahl, oder eben Nationalratswahl, oder EU-Wahl, oder Bundespräsidentenwahl, und die örtlich zuständige Wahlbehörde wird dann prüfen – wie gesagt, das ist nicht mein Metier –, ob ich an der Wahl teilnehmen darf oder nicht. Wenn eine so genannte "Wahlpartei" an Wahlen teilnimmt und kein Mandat erreicht, dann zerplatzt sie sozusagen wie eine Seifenblase. Ansonsten kommt sie mit Mandataren in dieses Gremium hinein. Das kann ich aber wie gesagt auch tun, wenn ich keine politische Partei gründe.
GASSNER-SPECKMOSER: Das heißt, man muss hier zwischen zwei Dingen unterscheiden, oder? Einer registrierten politischen Partei und einer wahlwerbenden Partei?
BACHOFNER: Das sind zwei verschiedene Sachen: Eine registrierte Partei, eine politische Partei, die im Parteienverzeichnis aufscheint, kann an Wahlen teilnehmen, wenn sie will. Aber wie gesagt: Auch ich oder Sie könnten, wenn Sie Ihren Namen in die Liste nehmen oder Bürgerinitiative XY, unter Umständen durch die Wahlbehörde zur Wahl zugelassen werden, auch wenn Sie keine Satzung im Sinne des Parteiengesetzes beim Innenministerium hinterlegt haben.
KÖHLER: Warum sollte man denn eine politische Partei gründen? Gibt es dabei irgendwelche Vorteile gegenüber einer Liste oder einer Bürgerinitiative, die keinen Partei-Charakter hat?
BACHOFNER: Die Vorteile – ich bin kein Steuerrechtsexperte oder so, deshalb kann ich die Vorteile – sozusagen – nicht "beschreiben". Ich kann mir denken, dass eine Intention ist, dass ich die Welt verbessern möchte. Ich habe eine Idee: Jetzt gründe ich die Seniorenpartei, jetzt gründe ich die Autofahrerpartei, jetzt gründe ich die COVID19-Geschädigten-Partei – bitte, nicht pietätlos gemeint. Es gibt natürlich – das wollte ich damit zum Ausdruck bringen – auch anlassbezogene Gründe unter Umständen, Satzungen zu hinterlegen, weil ich als Hinterleger der Meinung bin, ich habe das Gelbe vom Ei gefunden, oder ich habe eine Idee, wie ich mich da, in dieser oder jener Situation, am besten einbringen kann, und unter Umständen auch an Wahlen nicht nur teilnehmen, sondern auch Mandate gewinnen kann.
GASSNER-SPECKMOSER: Könnte man eine Partei in Tirol gründen, und damit zur Wien-Wahlen antreten?
BACHOFNER: Naja, Nehmen Sie jetzt die großen Parteien her – ich nenne es "große" Parteien – die haben natürlich Landesorganisationen, Bezirksorganisationen, Ortsorganisationen. Also, ÖVP, SPÖ, FPÖ, GRÜNE, NEOS, die werden wahrscheinlich vom Bund, von der Bundespräsidentenwahl abwärts – nicht wertend gemeint – bis zur Gemeinderatswahl teilnehmen. Ob und wie viele Stimmen sie dort erreichen, wird natürlich auch auf den Ort selbst ankommen. Aber an und für sich: Wenn ich jetzt die "Bürgerinitiative für ein lebenswertes Kärnten" gründe, werde ich wahrscheinlich vom Namen her schon nicht in Wien kandidieren, oder in Niederösterreich, weil da weiß man schon von der Gruppierung her: Aha, die haben den Schwerpunkt, oder die sind in Kärnten und wollen dort die Lebenssituation verbessern.
KÖHLER: Braucht man zur Parteigründung ein gewisses Budget?
BACHOFNER: Von der Satzungshinterlegungsbehörde her: Nein. Sie brauchen kein Budget. Die Parteien werden das haben, ja, in der Regel Mitgliedsbeiträge einsammeln. Vielleicht finden sie Spender – bitte, das ist nicht böse gemeint, ich meine richtige Spender, wo jemand dahinter steht und sagt: "Ja, das gefällt mir, das unterstütze ich", natürlich auch deklariert und so weiter, nach dem Parteiengesetz. Aber wie gesagt, sehr viele glauben halt, die Welt verbessern zu können, aber es ist sehr schwierig, wie wir ja alle wissen, in ein Gremium wirklich tatsächlich hineingewählt zu werden.
Das wird wahrscheinlich auf Gemeindeebene leichter sein, weil man die Personen kennt und auch das Ziel wahrscheinlich griffiger ist, als wenn es darum geht, bundesweit vielleicht irgendwo zehn Prozent zu verkürzen, oder eine Straße zu bauen oder nicht zu bauen. Das ist natürlich in einem Ort, der davon betroffen ist, viel sensibler zu handhaben, und es gewinnen ja dort auch oft so Bürgerlisten und stellen den Bürgermeister oder sie verhindern tatsächlich den Ausbau einer Straße oder eines Riesen-Hotels, et cetera.GASSNER-SPECKMOSER: Wie viele Neugründungen gibt es etwa im Jahr?
BACHOFNER: Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich sagen, wenn Wahlen stattfinden – in einem oder mehreren Bundesländern oder Nationalratswahlen oder EU-Wahlen –, ist nicht nur vom Gefühl sondern von meiner Erfahrung her die Parteigründungsanzahl pro Jahr etwas höher, weil da immer wieder Leute auf die Idee kommen: "Ich möchte da auch mitmachen", und in Jahren oder in Zeiten, wo keine oder wenige Wahlen stattfinden, sind es in der Regel weniger. Wir haben keine statistischen Aufzeichnungen, aber es werden im Jahr etwa zwischen 10 und 30 Satzungshinterlegungen sein. Aber das ist aber eine Schätzung von mir.
KÖHLER: Darunter waren in den letzten Jahren ja bekanntermaßen auch einige "Spaßparteien".
BACHOFNER: Ja, also das Wort "Spaßpartei" kann ich so nicht verwenden, weil ich mir denke, ich gehe immer noch davon aus, dass ich auch bei einem lustigen oder originellen Namen, es ernst meine. Natürlich ist nicht ausgeschlossen, dass sich jemand sozusagen einen Gag macht oder einen Spaß und schaut, wie wir reagieren. Wir reagieren gar nicht. Wir nehmen die Satzung genauso entgegen, wie wenn wir Satzungen von den NEOS oder der SPÖ oder von wem auch immer bekommen. Das wird bei uns hinterlegt, ins Parteiengesetz aufgenommen, und das war's dann, unter Anführungszeichen.
GASSNER-SPECKMOSER: Können Sie sich persönlich noch an die Gründung einer Partei erinnern?
BACHOFNER: Dadurch, dass ich schon jahrzehntelang in diesem Metier tätig bin, kenne ich natürlich sehr viele Fälle. Der erste Fall war, als sich das Liberale Forum von der FPÖ abgespalten und eigene Satzungen hinterlegt hat. Die haben es dann eine Zeit lang ins Parlament geschafft, sind dann aber wieder nicht im Parlament gewesen. Das war aber eine Abspaltung.
Das erste Beispiel einer eigenständigen politischen Partei, die es ohne Abspaltung ins Parlament geschafft haben, waren die GRÜNEN. "Die Grünen Alternativen" haben sie damals noch geheißen: Freda Meissner-Blau, DDr. Günther Nenning, et cetera, waren damals, glaube ich, in der ersten Stunde dabei.
Aus der jüngeren Vergangenheit hat es auch eine Partei geschafft, das waren die NEOS, die auch keine Abspaltung waren, sondern die sich sozusagen eigenständig konstituiert oder gegründet haben und es auch ins Parlament geschafft haben.
Zwei Kategorien kann ich nennen, die es nicht geschafft haben: Das war die – ich nenne sie jetzt – "Autofahrerpartei". Das war auch einmal eine Idee, wo man denkt, jeder von uns – oder fast jeder – hat ein Auto oder kennt jemanden, der ein oder zwei Autos hat. Die haben es nicht geschafft ins Parlament, und auch nicht geschafft hat es irgendeine Seniorenpartei zum Beispiel, wo man sich denkt: Gut, Senioren sind doch auch eine große Personengruppe, wo es unter Umständen machbar wäre, 4 bis 5 Prozent zu erreichen, um ins Landes- oder Bundesparlament gewählt zu werden. Also, das sind zwei Beispiele, die es geschafft haben, wobei eine eine Abspaltung war und eine andere eben eigenständig war, also zwei eigenständige: die GRÜNEN und die NEOS. Und die anderen, wie gesagt, Autofahrer und Senioren, haben es nicht eigenständig geschafft, aus meiner Erfahrung.KÖHLER: Lieber Hörerinnen, liebe Hörer, jetzt haben wir schon so einiges zur Gründung einer Partei gehört. So viel, wie man meinen möchte, gehört wohl tatsächlich nicht dazu, eine politische Partei zu gründen. Mit dieser Partei dann allerdings zu einer Wahl anzutreten und auch Mandate zu gewinnen, das ist wohl wieder ein anderes Kapitel.
GASSNER-SPECKMOSER: Wir sind jedenfalls schon wieder am Ende dieser Folge angelangt. Das Thema greifen wir aber übrigens in einer zukünftigen Episode noch einmal auf. Dann sprechen wir mit jemandem, der selbst eine Partei gegründet hat. Falls Sie zwischenzeitlich Fragen, Anmerkungen oder Folgenideen haben, schreiben Sie uns wie immer unter podcast@parlament.gv.at. In unserer letzten Frage haben wir Herrn Bachofner noch einmal um eine kurze Zusammenfassung gebeten. Wir, liebe Hörerinnen und Hörer, hören uns in zwei Wochen wieder. Tschüss!
KÖHLER: Ciau!
GASSNER-SPECKMOSER: Jetzt haben wir viel aus Ihrer Praxis und zu Parteien gehört. Könnten Sie uns noch einmal kurz zusammenfassen, was man konkret tun muss, um eine Partei zu gründen?
BACHOFNER: Wenn wir drei eine Partei gründen wollen, werden wir uns einmal zusammensetzen, das Parteiengesetz anschauen, und dann werden wir versuchen, eine Satzung, die dem Parteiengesetz entspricht und die der Bundesverfassung nicht zuwiderläuft, zu formulieren.
Dann werden sich einer oder alle drei von uns als Satzungshinterleger zur Verfügung stellen, weil die Partei gibt es ja noch nicht. Es wird ja erst der Wille bekundet, durch die Hinterlegung eine politische Partei oder eine Gruppierung zu gründen.
Dann werden wir entweder persönlich vorsprechen und das abgeben oder mit der Post schicken oder einscannen und mailen; mit der Unterschrift "Wir hinterlegen hiermit", unseren Namen drunter, unter Umständen schon die Bezeichnung der Funktion: Wir können uns ja schon praktisch bei der Konstituierung ausmachen, wer der Obmann, wer der Stellvertreter und wer der Sekretär ist zum Beispiel, oder der Bundesgeschäftsführer oder wie auch immer.
Dann hinterlegt man das beim Innenministerium und veröffentlicht die Satzung in geeigneter Weise im Internet, und das war’s an und für sich.