Das Demonstrationsrecht – was ist erlaubt, was zu beachten?
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Das Recht zu Demonstrieren ist ein hohes Gut in einer Demokratie und nicht selbstverständlich. Dennoch gibt es gesetzliche Bestimmungen, die insbesondere beim Veranstalten von Demonstrationen zu beachten sind. Diese erklärt uns heute Stefan Kittinger, stellvertretender Leiter des Referats für Versammlungsangelegenheiten bei der Landespolizeidirektion Wien.
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Stefan KITTINGER: Es gibt kein Thema glaube ich, zu dem, wofür oder dagegen noch nicht demonstriert wurde: Das geht von der Erhaltung der Musik von Udo Jürgens bis hin zu was weiß ich was. Also: Es gibt keine Überraschungen mehr.
Diana KÖHLER: Das Recht, demonstrieren zu dürfen, ist ein wichtiges Gut in der Demokratie. Wir waren im Referat für Versammlungsangelegenheiten der Landespolizeidirektion Wien zu Gast und haben dort nachgefragt, wie richtiges Demonstrieren überhaupt stattfindet.
Tobias GASSNER-SPECKMOSNER: Liebe Hörerinnen, Liebe Hörer, Herzlich Willkommen zu einer neuen Folge von Parlament erklärt, mein Name ist Tobias Gassner-Speckmoser.
KÖHLER: Und ich bin Diana Köhler. Kann man fürs Demonstrieren verhaftet werden? Ab wie vielen Personen ist eine Demo eine Demo? Und was passiert, wenn alles aus dem Ruder läuft? Das und vieles mehr in der heutigen Folge von "Parlament erklärt" mit dem Experten Stefan Kittinger von der LPD Wien.
***** JINGLE *****
KITTINGER: Mein Name ist Stefan Kittinger, ich bin stellvertretender Leiter des Referats für Versammlungsangelegenheiten bei der Landespolizeidirektion Wien. Wenn sie eine Versammlung durchführen wollen, müssen sie diese bei uns anmelden. Ich kann ihnen dann erzählen, wie das Ganze funktioniert und vor sich geht.
GASSNER-SPECKMOSNER: Lieber Herr Kittinger, wir haben gehört, man muss eine Demo durchführen, bevor man sie begehen kann. Wie funktioniert das?
KITTINGER: Eine Versammlungsanzeige muss spätestens 48 Stunden vor der Abhaltung bei uns einlangen. Wir haben dann in weiterer Folge zu prüfen, ob diese Versammlung, so wie sie angezeigt wurde, durchgeführt werden kann oder nicht, beziehungsweise, ob es Einwände gibt, oder ob es überhaupt Gründe gibt, diese Versammlung zu untersagen. Diese Gründe zählt das Versammlungsgesetz auf: Es ist entweder ein beabsichtigter Verstoß gegen Strafgesetze, oder wenn das öffentliche Wohl oder die öffentliche Sicherheit gefährdet sein kann. Alles, was angemeldet werden muss, ist: Der Tag, der Zeitpunkt, von wann bis wann, ganz wichtig ist das Thema, und man sollte dazu noch angeben, welche Hilfsmittel beabsichtigt sind, also zum Beispiel Mikrofon, Lautsprecher, Bühne, Bühnenwagen oder ähnliches. Und ganz hilfreich ist es, wenn wir uns ungefähr eine Vorstellung darüber machen können, wie viele Personen an der Versammlung teilnehmen.
KÖHLER: Man muss also vorab ein Thema bekannt geben. Gibt es Themen, die von vornherein abgelehnt werden?
KITTINGER: Grundsätzlich sind alle Themen erlaubt. Aber wenn schon das Thema darauf hindeutet, dass hier ein Untersagungsgrund gegeben ist, ist die Versammlung zu untersagen. Ich kann Ihnen ein Beispiel geben: Würde jemand eine Versammlung anmelden mit dem Zweck der Wiedereinführung der Rassengesetze des Dritten Reiches, kann man davon ausgehen, dass hier das Verbotsgesetz verletzt wird, und wir die Versammlung auf jeden Fall untersagen.
GASSNER-SPECKMOSNER: Wie viele Personen machen eine Demo?
KITTINGER: Die Mindestvoraussetzung ist die Anwesenheit von drei Personen. Wie viele Personen sonst teilnehmen, ist an und für sich kein weiteres Kriterium. Man kann beobachten, dass besonders in Wahljahren die wahlwerbenden Parteien eine Vielzahl von Demonstrationen anmelden, also das geht in den Bereich von zehntausenden. Meistens sind da nur drei bis-vier Leute anwesend, die dann eine kleine Sache veranstalten. Also das ist durchaus zulässig.
KÖHLER: Ist es wichtig, an welchem Ort die Versammlung stattfindet, und kann man das selbst entscheiden?
KITTINGER: Also man kann eine Versammlung überall anmelden, da ist man einmal frei natürlich in seiner Wahl. Wir müssen dann natürlich prüfen, ob der angemeldete Ort auch für die Versammlung geeignet ist. Es gibt zum Beispiel keine Orte, an denen man nicht anmelden darf.
Oftmals fordern Leute, die an Orten wohnen, wo täglich Versammlungen stattfinden, und die ein bisschen leidgeplagt sind aufgrund des Lärms, dass dort zum Beispiel eine Zone errichtet wird, wo keine Versammlung stattfinden darf oder sollte. Das beste Beispiel ist der Stephansdom, also der Stephansplatz, sicherlich der beliebteste Versammlungsort in ganz Wien. Aber das selbst ist noch kein Grund, eine Versammlung dort zu untersagen. Es finden fast tagtäglich mehrere Versammlungen auch auf dem Stephansplatz statt. Wir müssen im Vorhinein eine Interessensabwägung vornehmen: Wer ist mehr beeinträchtigt? Die Öffentlichkeit, das Allgemeinwohl und das Allgemeininteresse oder der oder die VersammlungsanmelderIn, deren Versammlung etwa untersagt wird. Dazu gibt es eine entsprechende Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofes, der sich auch am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte orientiert. Da gibt es ganz wenige Möglichkeiten, eine derartige Versammlung zu untersagen. Also ausgedehnte Verkehrsstauungen selbst sind noch lange kein Grund dafür, eine Versammlung zu untersagen. Das muss so massiv sein, dass wirklich der komplette Verkehr in einem Stadtviertel oder der Stadt selbst vollkommen zusammenbricht - dass alles steht stundenlang, nichts mehr geht und kein Rettungsfahrzeug mehr durchkommen kann. Und das ist natürlich sehr, sehr selten.GASSNER-SPECKMOSNER: Was ist, wenn ich das nun alles nicht im Vorhinein weiß und eine fehlerhafte Anmeldung mache?
KITTINGER: Dafür sind natürlich wir da. Wir müssen diese Versammlungsanzeige einmal beurteilen. Sehen wir jetzt Gründe, die zum Beispiel für eine Auflösung reichen würden, oder sehen wir Konfliktpotential oder Probleme, dann sprechen wir mit den Versammlungsanmeldern. Die laden wir in der Regel zu uns, und es findet da eine große Runde statt, an der die Versammlungsanmelder teilnehmen, als auch verschiedene Vertreter der Polizei. Das sei zum Beispiel die Landesverkehrsabteilung, die den Verkehr regeln muss, das ist die Einsatzabteilung, die für die Planung des gesamten Ablaufes zuständig ist, das sind die Polizisten aus den einzelnen Bezirken, in welchen die Versammlung stattfinden soll, die natürlich die beste Ortskenntnis haben. Das sind auch die Vertreter der Wiener Linien, die natürlich stark beeinflusst oder beeinträchtigt von bestimmten Versammlungen sind: Oft muss der ganze Verkehr am Ring gesperrt werden, weil eben so große Menschenansammlungen sich über die Ringstraße bewegen. Da finden dann Besprechungen statt und da bringen alle ihre Probleme vor, und es wird besprochen. In der Regel hat sich gezeigt, dass dieser Wiener Weg eigentlich ein ganz guter ist. Man kann mit den meisten ein durchaus vernünftiges Gesprächsklima erzeugen. Und wir sagen: "Da ist es vielleicht schlecht, bitte nehmt einen anderen Straßenzug. Oder da kann man überhaupt nicht durchgehen, wie wärs mit einer anderen Örtlichkeit" und ähnlichem. Oftmals kommt man dann auch zu einer guten Lösung.
KÖHLER: Was passiert, wenn man nun eine Demo anmeldet und bestimmte Angaben zum Ablauf macht, sie dann aber ganz anders abläuft?
KITTINGER: Naja, das kommt darauf an, was konkret anders ist. Wenn zum Beispiel viel weniger Personen anwesend sind, als man erwartet und angegeben hat, tut das gar nichts zur Sache – dann findet halt die Versammlung mit weniger Personen statt. Problematischer könnte es werden, wenn die Versammlung ein bisschen aus dem Ruder gerät, und es kommen viel mehr Personen, als man gerechnet hat. Das ist aber noch immer kein Grund für die Polizei, diese Versammlung jetzt einmal aufzulösen. Die Anzahl der teilnehmenden Personen tut letztendlich nichts zur Sache – außer, es soll an einer Örtlichkeit stattfinden, wo überhaupt kein Platz ist oder es wirklich gefährlich wird: Wenn man zum Beispiel einen Marsch mit 100-200 Leuten plant, und letztendlich werden es dann 5.000 und man will durch ein Nadelöhr durchgehen, natürlich kann das sehr gefährlich werden. Da muss man dann vor Ort flexibel sein und natürlich in Zusammenarbeit mit der Polizei irgendwelche Lösungsvorschläge erarbeiten.
GASSNER-SPECKMOSNER: Was ist zu tun, wenn vor Ort etwas ganz schief läuft?
KITTINGER: Also grundsätzlich hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass die Demonstration gesetzmäßig abläuft. Wenn etwas aus dem Ruder läuft, hat der Veranstalter die Pflicht, einmal einzuschreiten. Er sollte überhaupt im Vorhinein einmal Ordner stellen, die einmal darauf achten, dass alles gesetzmäßig vor sich geht. Wenn dann etwas passiert, dann sollte der Veranstalter sofort einschreiten, sofort diese Personen entfernen aus der Versammlung oder sofort darauf aufmerksam machen, mittels Megafon oder Ähnlichem: "Bitte hört mit diesen Sachen auf, lasst es gut sein", und so weiter. Also er muss sich schon aktiv einbringen. Wenn er sich dann nicht mehr zu helfen weiß oder wenn er wirklich nicht mehr weiter weiß, hat er dann die Verpflichtung, die Versammlung aufzulösen. Und dann ist es Sache der Polizei, einzuschreiten. Das kommt auf die jeweilige Situation an: Also wenn die Versammlung so aus dem Ruder läuft, dass zum Beispiel die Massen Geschäfte beschädigen, Scheiben einschlagen oder Passanten attackieren, kann die Polizei nicht zuwarten, da greift sie sofort ein! Aber wenn es kleinere Dinge sind, die durch Zureden gelöst werden können, dann muss der Versammler einschreiten.
KÖHLER: Was geschieht genau, wenn eine Demo aufgelöst wird? Und warum sollte sie überhaupt aufgelöst werden?
KITTINGER: Die Gründe für eine Auflösung ergeben sich immer aus dem Artikel 11 der Menschenrechtskonvention. Also, wenn zum Beispiel gegen die öffentliche Sicherheit verstoßen wird, das öffentliche Wohl, wenn Rechte und Freiheiten Dritter beeinträchtigt sind. Relativ unproblematische Beispiele sind zum Beispiel wenn eine Umweltschutzorganisation ein Gebäude durch erklettern desselben besetzt hält, oder die Zugänge versperrt, oder Tankstellen zum Beispiel versperrt. Da wartet man eine Zeit lang ab, spricht mit denen und sagt: "Wie lang wollt ihr noch da bleiben, wie sieht das bei euch aus?". Und wenn die sagen "Nein, wir bleiben noch hier, wir wollen heute nicht weggehen und beabsichtigen, das zu besetzen" mehr oder minder, ja, dann löst man zum Beispiel auf. Dann sind die Anwesenden grundsätzlich verpflichtet, den Versammlungsort zu verlassen, wenn diese nicht von selbst weggehen, werden sie von der Polizei weggebracht. Zum Beispiel hier bei den Umweltschutzorganisationen stellt das kein großes Problem dar, die sind friedlich, gewaltfrei und lassen sich in der Regel wegtragen. Oder es hat voriges Jahr oder auch heuer teilweise Demonstrationen gegeben, wo es massive Verkehrsbehinderungen gegeben hat, Beispiel: Extinction Rebellion. Auch diese Personen gehen in der Regel nicht freiwillig weg, manchmal bauen sie sogar Hindernisse ein, die den Polizisten das Wegbringen sehr erschwert. Also, es ist oft gefährlich, diese Leute wegzubringen, weil man sie da auch verletzen würde. Da müssen dann Spezialisten eingreifen, und es dauert sehr lange, bis dann wieder Ordnung auf den Straßen geschaffen werden kann. Da gibt es den Paragraf 14 Versammlungsgesetz, in dem steht, wenn die Polizei eine Versammlung auflöst, sind alle Anwesenden dazu verpflichtet, sofort auseinanderzugehen und die Versammlungsörtlichkeit zu verlassen. Und wenn sie das nicht unverzüglich oder nach einer Frist, die man ihnen gesetzt hat, tun, dann sind sie strafbar. Das ist eine Verwaltungsstrafe, als das heißt, man bekommt deswegen keine Vorladung vor Gericht oder Ähnliches, sondern es ist ein normales Verwaltungsverfahren, wie wenn SiIe zum Beispiel bei Rot über die Straße gehen oder zu schnell fahren, mit dem ist das vergleichbar. Die Höchststrafe beträgt hier 720 Euro. Die wird aber bei weitem nicht ausgeschöpft - oftmals werden sich die Strafen in einem Rahmen bis zu 150 Euro bewegen. Man kann beobachten, und das ist langjährige Erfahrung, wenn die Betroffenen dagegen Beschwerde erheben, an die nächste Instanz, das ist das Verwaltungsgericht Wien, werden die Strafen in der Regel herabgesetzt. Also, die Behörden gehen da eigentlich sehr großzügig mit Versammlungsteilnehmern um, die sich strafbar gemacht haben.
GASSNER-SPECKMOSNER: Wann gab es solche wilden Ausschreitungen zuletzt in Wien?
KITTINGER: Ja, das treffendste Beispiel waren die Ausschreitungen anlässlich der Demonstrationen zum Akademikerball, vor etwa sechs bis sieben Jahren, als in der Innenstadt wirklich eine Vielzahl von Geschäften beschädigt wurde und es tatsächlich Straßenschlachten oder tumultartige Zustände gegeben hat.
KÖHLER: Hat die Polizei aus solchen Situationen gelernt? Wie bereitet sie sich auf Demonstrationen vor?
KITTINGER: Naja, es wird natürlich eine Gefährdungsabschätzung gemacht: ist diese Demo eine, die Konfliktpotential in sich birgt oder ist es eine friedvolle Demo, wo mit keinen Problemen zu rechnen ist. Bei Demonstrationen, wo mit Ausschreitungen gerechnet werden kann, werden natürlich umso mehr Polizisten aufgeboten. Weil ich zuerst die Demonstrationen anlässlich des Akademikerballs angesprochen habe: Mitte der 10er-Jahre, als damals noch wirklich Probleme mit diesen Versammlungen entstanden sind, wurden teilweise bis zu 3.500 Polizisten aufgeboten – also das ist schon eine erträgliche Anzahl. Da wurden sogar Polizisten aus anderen Bundesländern herangezogen, bis zu 200-300 Polizisten, weil man mit den eigenen Kontingent nicht das Auslangen gefunden hat.
GASSNER-SPECKMOSNER: Ein prominentes Beispiel einer Demo, die sehr spezielle Anforderungen an die Polizei stellte, ist die Black-Lives-Matter-Demonstration in Wien. Die wurde von der Wiener Gemeinderätin Mireille Ngosso angemeldet und hat weit mehr Menschen anzogen als ursprünglich gedacht.
KITTINGER: Die Dame hat damals bei uns die Versammlung angemeldet und hat damit gerechnet, dass etwa 500 Personen kommen werden. Wir haben das als relativ unproblematisch gesehen, haben auch nicht einmal eine Besprechung mit ihr vereinbart, denn wir haben gesagt "Ja, das ist eine Standkundgebung, und da sollten keinerlei Probleme entstehen.".
Kurz vor der Demo hat sie dann bei uns angerufen und hat gesagt "Ja, es werden doch um einiges mehr Leute kommen, bitte können wir sprechen". Sie ist dann zu uns gekommen, wir haben uns zusammengesetzt und sie hat dann ungefähr mit 1.500 bis 2.000 Personen gerechnet. Und wir haben gesagt, der Platz wo sie beginnen, der Platz der Menschenrechte, wird dann ein bisschen klein. Wir sollten einen Marsch machen. Und dann haben wir vereinbart, wir marschieren vom Platz der Menschenrechte zum Karlsplatz. Und damit haben wir gedacht: "Naja, okay, 1.500 bis 2.000 Personen, das geht schon." Tatsächlich waren, wie wir jetzt alle wissen, dann rund 50.000 Personen anwesend. Also da ist die Veranstalterin selbst vollkommen überrascht worden, aber auch wir als Polizei: Keiner hat damit gerechnet, dass so viele Leute kommen - konnte auch niemand. Da sieht man wieder die Macht der sozialen Medien, weil das Ganze ist natürlich über soziale Medien gelaufen, und die haben sich innerhalb kürzester Zeit perfekt organisiert. Wobei, das muss ich sagen, in letzter Zeit relativ selten vorkommt. Mit den sozialen Medien ist es so: oft gibt es sehr viele Anmeldungen dazu, oder Likes, in Wahrheit sind es dann tatsächlich vor Ort weniger Personen. Das kann man schon so allgemein sagen. Das war wirklich ein Ausnahmefall, aber der war gewaltig.KÖHLER: Wie wir alle wissen, können auch die derzeitigen Maßnahmen aufgrund der COVID19-Pandemie unser Recht, demonstrieren zu dürfen, nicht einschränken. Wie demonstriert man zu Corona-Zeiten?
KITTINGER: Naja, grundsätzlich ist es jetzt Verpflichtung, dass anlässlich einer Versammlung die Versammlungsteilnehmer und -teilnehmerinnen allesamt Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Meter Abstand halten. Natürlich finden jetzt auch Demonstrationen statt, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Regierung, oder gegen die Corona-Maßnahmen im Allgemeinen richten. Da ist es natürlich auch in letzter Zeit schon vorgekommen, dass hier offenbar bewusst diese Abstände nicht eingehalten worden sind, dass hier bewusst keine Masken getragen werden und sozusagen Masken teilweise auch öffentlich verbrannt worden sind. Als es dann einmal zu viel wurde, wurden diese Versammlungen auch aufgelöst. Und in Zukunft wurden die Veranstaltungen dieses Anmelders auch von uns bescheidmäßig untersagt, weil wir eben gesagt haben, da wird das öffentliche Wohl verletzt, da ist eine Gesundheitsgefährdung gegeben und es werden teilweise massive Verstöße gegen die derzeitigen gesetzlichen Regelungen gesetzt. Nichtsdestotrotz werden immer wieder Versammlungen zu diesem Thema angemeldet, denn das Thema ist gegenwärtig in aller Munde und viele Leute sind natürlich nicht zufrieden mit den gesetzlichen Regelungen und wollen sich wehren. Das ist ihr gutes Recht, demonstrieren kann man grundsätzlich zu jedem Thema, sofern es nicht von Haus aus gesetzeswidrig ist. Das kommt immer drauf an, wie sich die Versammlung dann vor Ort entwickelt.
GASSNER-SPECKMOSNER: Liebe Hörerinnen, liebe Hörer, wir hoffen, Sie machen in Zukunft auch weiterhin tatkräftig von Ihrem Recht Gebrauch, demonstrieren zu dürfen – und wissen nun ein bisschen besser bescheid, was alles damit verbunden ist.
KÖHLER: Wir sind hier jedenfalls schon wieder am Ende unserer Folge angelangt. Falls Sie Fragen, Anmerkungen oder Folgenideen haben, schreiben Sie uns wie immer an podcast@parlament.gv.at. Wir hören uns in zwei Wochen wieder. Tschüss!