Warum gibt es im Parlament eine "Sommerpause"?
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Diese Woche findet die letzte Sitzung des Nationalrats vor der Sommerpause statt. Aber warum gibt es eine Sommerpause? Wann ist die überhaupt? Und hört die Arbeit der Abgeordneten im Sommer auf? Über das und mehr sprechen wir im aktuellen Podcast der Serie "Parlament erklärt" mit Christoph Konrath, Abteilungsleiter in der Parlamentsdirektion.
© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Christoph KONRATH: Was jetzt für Österreich typisch ist, ist dass es eines der wenigen Parlamente in Europa ist, wo es noch diese Tagungen gibt. Und – und das ist jetzt ganz entscheidend – wo der Nationalrat nur wieder zusammenkommen kann zu einer neuen Tagung, wenn ihn der Bundespräsident dazu einberuft.
Tobias GASSNER-SPECKMOSER: Jedes Jahr in den Sommermonaten gibt es ein paar Wochen, in denen der österreichische Nationalrat nicht zusammentritt – die sogenannte "Sommerpause" oder "Tagungsfreie Zeit". Warum es die gibt, ob die Abgeordneten trotzdem bezahlt werden, und wie es in der Diskussion, die Pause wieder abzuschaffen, aussieht, das hören Sie in dieser Folge von "Parlament erklärt". Mein Name ist Tobias Gassner-Speckmoser ...
Diana KÖHLER: Und ich bin Diana Köhler. Die diesjährige große Pause steht uns noch bevor: Von 12. Juli bis 14. September wird der Nationalrat heuer voraussichtlich nicht tagen. Wir sprechen mit dem Experten Christoph Konrath über die Historie, die Gegenwart und die Zukunft der parlamentarischen Sommerpause.
***** JINGLE *****
KÖHLER: Lieber Herr Konrath, stellen Sie sich doch bitte erst einmal vor!
KONRATH: Mein Name ist Christoph Konrath, ich bin Jurist und Politikwissenschaftler und leite die parlamentswissenschaftliche Grundsatzabteilung in der Parlamentsdirektion.
GASSNER-SPECKMOSER: Was ist denn die Sommerpause genau?
KONRATH: Also die Bundesverfassung legt fest, dass der Nationalrat in jedem Jahr zu einer ordentlichen Tagung zusammenkommt, und die soll von 15. September bis 15. Juli laufen. Das ist allerdings eine Empfehlungsbestimmung. Das heißt also, in der Bundesverfassung ist vorgesehen, dass es in dieser Zeit, ungefähr zwischen dem 15. Juli und dem 15. September – das kann sich irgendwie ein bisschen auch verschieben – keine Tagung des Nationalrates geben soll. Und das ist es dann, was wir Sommerpause nennen.
KÖHLER: Und was tun die Abgeordneten in dieser Zeit?
KONRATH: In jedem Parlament finden Sie eine Zeit, wo weniger Sitzungen stattfinden. Es gibt ja viele Parlamente, die treten wöchentlich zusammen, oder vierzehntägig. Und dann macht man sich für eine gewisse Zeit des Jahres – meistens eben im Sommer und dann über Weihnachten – eine Zeit aus, wo weniger oder gar keine Sitzungen stattfinden: Damit die Abgeordneten Urlaub machen können, damit verschiedenste Arbeiten erledigt werden können und so weiter. Wobei, man muss auch dazu noch sagen: Für Abgeordnete ist ja eigentlich gar kein Urlaub vorgesehen, das sind ja keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und sie könnten auch jederzeit einmal fehlen oder sich entschuldigen. Aber es ist sicher auch gut, eine gemeinsame Zeit zu haben, wo alle sicher sein können, dass nichts oder nur ganz wenig stattfindet, und es entspricht dann natürlich auch ein bisschen so dem allgemeinen Verständnis, dass jetzt auch hier etwas Ruhe sein kann.
GASSNER-SPECKMOSER: Bekommen die Abgeordneten denn trotzdem ihr volles Gehalt, obwohl sie nicht im Nationalrat tagen?
KONRATH: Ja! Die Bezahlung der Abgeordneten läuft durch das ganze Jahr weiter. Sie ist in Österreich nicht von Sitzungen abhängig. Also es gibt zum Beispiel Parlamente wo man zusätzliche Gehaltsbestandteile bekommt, wenn man Sitzungen besucht und an Abstimmungen teilnimmt – das gibt es in Österreich nicht, sondern das ist durchgängig. Und es hört ja auch die Arbeit der Abgeordneten nicht auf: Also viele Abgeordnete sind ja auch in den Sommermonaten dann in ihren Wahlkreisen unterwegs, haben Besprechungen, bereiten sich auf die nächsten Sitzungen vor und so, und da könnte man jetzt gar nicht so sagen "Da ist jetzt weniger, und daher zahlen wir euch auch weniger". Das ist in Österreich nicht vorgesehen.
KÖHLER: Was bedeutet denn überhaupt das Wort "Tagung"? Es ist ja auch regulär nicht jeden Tag eine Sitzung im Nationalrat.
KONRATH: Tagung ist ein sehr alter Begriff, den heute kaum ein Parlament so verwendet, und bezeichnet die Zeit, wo die Parlamentarierinnen und Parlamentarier zusammenkommen und wo sie jederzeit zu Sitzungen zusammentreten können, wo sie allen parlamentarischen Aktivitäten nachgehen können. Und in der Zeit, wo keine Tagung ist, sind diese Aktivitäten eingeschränkt: Das heißt, sowohl Sitzungen als auch Anträge und ähnliches, was im Parlament stattfindet. Das ist zu unterscheiden von der Tätigkeit, die Abgeordnete sonst ausüben, also ihre politischen Tätigkeiten, oder sich vorzubereiten auf parlamentarische Tätigkeiten – und das hört dann auch in dieser Sommerpause nicht auf, sondern das heißt, es gibt in der Zeit vor allen Dingen keine Sitzungen des Nationalrates und kaum oder gar keine Sitzungen der Ausschüsse.
GASSNER-SPECKMOSER: Gibt es einen bestimmten Grund, warum diese längere Pause im Sommer stattfindet?
KONRATH: Ich denke, die Sommerpause folgt einfach dem Rhythmus, den wir in Europa kennen, also, dass im Sommer dann auch Urlaub gemacht wird. Und das hat natürlich auch den Sinn, wenn man jetzt zum Beispiel überlegt, dass Gesetzesbeschlüsse gefasst werden, die vielleicht große Aufmerksamkeit haben, dass das nicht im Sommer passiert, wenn man nicht so, quasi, "mitmachen" kann. Oder wenn es darum geht, dass es Begutachtungsverfahren gibt, oder man hat gesagt, man hält ein Thema für so wichtig und führt ein Hearing dazu durch, und dann sage ich im Sommer "Ja, hätte ich ja gerne gemacht, aber es war niemand da, weil die Leute waren auf Urlaub". Das hat auch damit zu tun, dass man sagt "Okay, es geht ja nicht nur um die Abgeordneten, sondern auch andere, die davon betroffen sein können, die hier gerne wo mitwirken würden, die vielleicht auch nur gern zuhören würden, um das ganz zu erleben". Dass man die nicht überrumpelt auch, indem man sagt "Ich mache das jetzt im Sommer und ziehe das schnell durch".
KÖHLER: Seit wann gibt es denn in Österreich schon die tagungsfreie Zeit im Sommer?
KONRATH: Was jetzt für Österreich typisch ist, ist dass es eines der wenigen Parlamente in Europa ist, wo es noch diese Tagungen gibt, und – und das ist jetzt ganz entscheidend – wo der Nationalrat nur wieder zusammenkommen kann zu einer neuen Tagung, wenn ihn der Bundespräsident dazu einberuft. Und das ist jetzt das Ungewöhnliche. Und wenn man jetzt sagt "Wie lange gibt es das?", dann gibt es das lange, das war nämlich das System der Monarchie. Als man in Österreich ab den 1860er Jahren Schritt für Schritt ein Parlament geschaffen hat, war immer die Angst sehr groß, dass dieses Parlament zu mächtig wird. Und es gab sehr viele Mechanismen, um das Parlament in seinen Handlungen einzuschränken, und eines der wichtigsten war, dass die Parlamentsarbeit in Tagungen gegliedert war, und was man in einer Tagung nicht erledigt hat, war verfallen, also das musste man wieder von vorne anfangen. Und man konnte das auch vom Kaiser und seiner Regierung her ganz geschickt einsetzen, um zu steuern, wie oft das Parlament zusammenkommt oder nicht. Und man hat dazu gesagt, das ist ganz gut, weil sonst wird es zu mächtig, sonst sitzen die zu lang beieinander, sonst machen die viel zu viel miteinander. Als die Republik Österreich 1918 gegründet wurde, war einer der ersten Schritte, dass man das abgeschafft hat. Man hat gesagt, wenn man eine parlamentarische Republik ist, dann muss das Parlament immer zusammentreten können, und dann müssen die Parlamentarierinnen und Parlamentarier selbst bestimmen können, wann sie zusammentreten. Daher hat die Bundesverfassung von 1920 keine Tagungen und keine Pause vorgesehen, sondern es lag ganz einfach an den Abgeordneten, darüber zu bestimmen, wann und wie sie zusammenkommen. Das ist übrigens interessant, beim Bundesrat ist es nach wie vor so, also da ist die Rechtslage so wie seit 1920: Da gibt es also keine in der Verfassung vorgesehene Pause oder keine Tagungen. Der Bundesrat kann auch immer selbst bestimmen, wann er zusammenkommt, aber trotzdem gibt es auch beim Bundesrat eine Zeit im Sommer, wo einfach keine Sitzungen stattfinden, wo man sich also auf diese Sommerpause einigt.
GASSNER-SPECKMOSER: Und wie kam es dann dazu, dass wir quasi wieder zum alten System zurückgekehrt sind?
KONRATH: In den 1920er Jahren gab es in Österreich sehr, sehr viel Kritik am Nationalrat, und es sind auch die Stimmen stärker geworden, die das Parlament wieder einschränken wollten oder am liebsten ganz loswerden. 1929 wurde dann über eine große Reform der Verfassung diskutiert, die vor allem das Ziel hatte, die Regierung und den Bundespräsidenten stärker zu machen. Und da war einer der ganz wichtigen Punkte, dass man, wie man das schon aus der Monarchie ungefähr kannte, Tagungen des Nationalrates einführt – das waren sogar zwei Tagungen – und eine tagungsfreie Zeit. Und da war einer der Vorschläge, der sich dann durchgesetzt hat, dass der Nationalrat zwar selbst bestimmen kann, wann er die Tagung beendet, dass er aber nur im Zusammenwirken von Bundesregierung und Bundespräsident wieder einberufen werden kann. Das war sehr umstritten, weil auch die große Angst bestand, dass man den Nationalrat eben nicht mehr einberuft und einen Notstand ausruft. Aber es wurde dann halt abgeschwächt, so, dass man sich darauf einigen konnte und seither eben dieses Modell hat mit den Tagungen und mit der Wiedereinberufung durch den Bundespräsidenten, was aber immer auch vorausgesetzt hat, dass nach 1945 Bundesregierung und Bundespräsident mit dem Nationalrat zusammenarbeiten. Man hat schon mehrmals auch diskutiert, das wieder zu vereinfachen und gesagt, es ist nur der Nationalrat, der halt sagt, wann er eine Pause macht und wann er wieder zusammenkommt, aber letztlich hat man sich noch nicht darauf geeinigt.
KÖHLER: Ist die Einberufung einer neuen Tagung durch den Bundespräsidenten heute also nur mehr eine Formalität?
KONRATH: Es ist eine Formalität, aber auf einer grundsätzlichen Ebene bringt es natürlich ein Verständnis vom Verhältnis zwischen Parlament und Exekutive zum Ausdruck, weil eben das Parlament – also hier der Nationalrat – nicht selbst darüber entscheiden kann, wann er wieder zusammenkommt, sondern auf die Bundesregierung und den Bundespräsidenten angewiesen ist. Das ist der erste Punkt. Auf einer praktischen Ebene heißt es aber, dass man in dieser Zeit ganz schwer Sitzungen einberufen kann, denn damit Sie eine Sitzung des Nationalrats wieder einberufen können, muss man zuerst eine außerordentliche Tagung einberufen. Das kann die Bundesregierung vorschlagen, die muss dazu einen einstimmigen Beschluss fassen, oder es kann ein Drittel der Abgeordneten des Nationalrates verlangen. Jetzt in der aktuellen Situation ist es so, dass keine Partei über ein Drittel der Mitglieder verfügt – also keine der Oppositionsparteien – und daher müssen sich zwei Oppositionsparteien zum Beispiel zusammen tun, oder drei, damit eine außerordentliche Tagung und in Folge Sitzungen im Sommer einberufen werden können.
GASSNER-SPECKMOSER: Es werden immer wieder Stimmen laut, die die Regelungen rund um die Sommerpause verändern, oder die Pause sogar abschaffen wollen. Was hat es damit auf sich?
KONRATH: Nein, es gab Versuche, zuletzt vor allen Dingen beim Österreich-Konvent, das neu zu regeln. Der Österreich-Konvent war so eine große Diskussion über die Reform der österreichischen Bundesverfassung von 2003 bis 2005. Aber auch da ging es nie darum, das ganz abzuschaffen, und wie gesagt, es gibt ja etliche Gründe, die das sinnvoll machen, hier mal den politischen Betrieb etwas zu pausieren. Auch, wenn man sich anschaut, dass das eben nicht nur die Abgeordneten sind, die hier mittun, sondern die Abgeordneten haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Journalistinnen und Journalisten wollen vielleicht auch einmal auf Urlaub gehen, es gibt NGOs, es gibt verschiedenste Interessensvertretungen, die auch an dem ganzen Betrieb teilhaben und wo es ja auch darum geht, dass Menschen Urlaub haben sollen, dass bei vielen ja der Wunsch ist, dass eine gewisse Ruhe einkehrt und so weiter. Also, von dem her gibt es ja in allen europäischen Ländern zumindest eine gewisse politische Pause in den Sommermonaten für einige Wochen. Und wenn man das jetzt nur vergleicht, wenn man sagt "Die tun ja nichts": Das ist ja nicht so, dass die erstens ein arbeitsloses Einkommen hätten, und zweitens ist es ja auch so, die Abgeordneten haben ja selbst auch gar keinen Urlaubsanspruch, das heißt, das ist halt einfach die Zeit, wo sie auch einmal anders planen können. Und, wie schon zuvor auch gesagt, die Tätigkeit von Abgeordneten findet ja nicht nur im Parlament statt: Vielen Abgeordneten ist es zum Beispiel wichtig, dass sie im Sommer auch die Gelegenheit haben, an Veranstaltungen teilzunehmen – das wird sicher heuer auch ein Thema sein, wenn es wieder Veranstaltungen gibt – Menschen an ihren Wohnorten zu treffen und so weiter. Also, wenn man so von Abgeordneten hört, dann ist bei sehr vielen der Sommer eigentlich auch schon ziemlich durchgeplant.
KÖHLER: Wie wird denn nun eine tagungsfreie Zeit einberufen?
KONRATH: Es ist so, dass der Nationalrat einen Beschluss über die Beendigung der Tagung fassen muss. Das findet in der Regel in der letzten Sitzung im Juli statt – das ist meistens in der ersten oder zweiten Juli-Woche. Und je nachdem, ob man noch Ausschutzsitzungen braucht, legt man den Termin fest. Und dann ist es so, dass sich die Klubs im Nationalrat darüber einigen mit den Präsidentinnen und Präsidenten, wann sie die Tagung wieder beginnen wollen, und die Bundesregierung und der Bundespräsident halten sich an diesen Vorschlag und berufen dann die neue Tagung für den Tag im September – meistens ist das so um den 10. September herum – wieder ein. Aber inzwischen gibt es etliche Ausschüsse – und das ist glaube ich auch wichtig zu wissen – die ganz normal weiterarbeiten können. Zum Beispiel der Hauptausschuss, weil der wird gebraucht, vor allen Dingen, um bestimmte Verordnungen der Bundesregierung erlassen zu können, da braucht es das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss dazu. Es gibt auch Kontrollausschüsse, der Untersuchungsausschuss kann weiterarbeiten, was zum Beispiel wichtig ist, weil es in den letzten Jahren immer wieder so war, dass die Berichte des Untersuchungsausschusses im Sommer vorbereitet wurden. Es gibt auch andere Kontrollausschüsse wo man sagt, das ist jetzt ganz wichtig, die sollen jederzeit zusammentreten können, daher nennt man diese Ausschüsse auch "ständige" Ausschüsse. Das heißt, diese können ständig zusammentreten und das unabhängig davon, ob der Nationalrat eine Tagung hat oder nicht. Und dann ist es in den letzten Jahren den Abgeordneten auch wichtig geworden, dass sie auch andere Aktivitäten setzen können. Zum Beispiel früher war es so, dass man während der tagungsfreien Zeit keine schriftlichen Anfragen einbringen konnte, aber auch das geht mittlerweile schon. Das einzige, was Sie in der tagungsfreien Zeit eben nicht so einfach machen können, ist eine Sitzung des Nationalrates, und Gesetzesanträge von Abgeordneten einbringen, weil das geht nur in einer Sitzung des Nationalrates.
GASSNER-SPECKMOSER: Gibt es auch eine Möglichkeit, während der offiziellen Pause trotzdem eine Sitzung des Nationalrates abzuhalten?
KONRATH: Wenn es also notwendig wird oder wenn Abgeordnete wollen, dass man zusammenkommt, braucht man eben ein Drittel der Abgeordneten, damit eine außerordentliche Tagung einberufen werden kann, das muss dann der Bundespräsident machen. Und danach muss es noch ein Verlangen geben, dass eine Sitzung stattfindet. Dafür gelten dann wieder die ganz normalen Regeln. Also auch wenn es heißt "außerordentliche Tagung", sobald sie eröffnet ist, läuft alles so ab wie unterm Jahr, da gibt es überhaupt keine Ausnahmen. Nur danach muss man die Tagung wieder beenden, und manchmal ist es schon vorgekommen, dass es mehrere außerordentliche Tagungen in einem Sommer gab, also da gab es einmal in der Woche eine Sitzung, die diese Partei verlangt hat, und zwei Wochen später eine andere. Was man beobachten kann, ist, dass solche außerordentlichen Tagungen und Sitzungen im Sommer eher seltener geworden sind, in den letzten Jahren. Das hat teilweise damit zu tun, dass auch Wahlkämpfe stattgefunden haben – meistens ist es ja jetzt auch so, dass wir in der Regel im Herbst wählen. Aber auch, dass schon sonst offenbar so viel war, dass man gesagt hat, man macht jetzt da wirklich diese Pause. Und dann darf man nicht vergessen, dass jede Sitzung des Nationalrates ziemlich viele Leute rundherum erfordert. Das heißt, außerordentliche Sitzungen macht man meistens, wenn man sich die letzten 20 Jahre anschaut, eher erst gegen Ende August, weil da sind auch die Leute aus der Parlamentsdirektion sicher zurück. Weil, Sie brauchen ja die Leute, die den Sicherheitsdienst machen, die den Saal herrichten, die die Sitzung organisatorisch betreuen und so weiter und so fort. Also, damit eine Nationalratssitzung stattfinden kann, brauchen Sie gut und gerne 50 Personen sonst noch. Und die müssen natürlich auch da sein. Und da ist es schon üblich, dass, wenn man solche außerordentlichen Sitzungen macht, außer es passiert wirklich etwas ganz furchtbares, dass man sich hier auch abspricht, damit also auch ausreichend Personen da sein können.
KÖHLER: Liebe Hörerinnen und Hörer, damit sind wir schon wieder fast am Ende dieser Folge angelangt. Wir hoffen, Ihnen ist der Sinn der Sommerpause nun klarer geworden! Falls Sie Fragen, Anregungen oder Ideen zum Podcast haben, schicken Sie uns diese gern wie immer unter podcast@parlament.gv.at.
GASSNER-SPECKMOSER: Wir danken Ihnen wie immer herzlich fürs Zuhören und verabschieden uns mit einer letzten Frage an Herrn Konrath. Bis zum nächsten Mal!
GASSNER-SPECKMOSER: Gibt es eine Möglichkeit für ganz normale Bürger, den Nationalrat einzuberufen?
KONRATH: Das Volk kann nicht verlangen, dass der Nationalrat zusammentritt, im Sinne, dass sie dafür unterschreiben oder so – man könnte natürlich demonstrieren oder verlangen, dass etwas passiert. Aber es gibt, und das ist auch in unserer Bundesverfassung grundsätzlich so angelegt, diese Überzeugung, dass das Parlament selbst bestimmen können soll, wann es zusammenkommt. Wie gesagt, diese große Ausnahme bei uns ist die Tagung des Nationalrates, wo der Bundespräsident einberufen muss. Aber sonst sollen das die Abgeordneten bestimmen können und da liegt das Ganze in ihrer Verantwortung. In dieser Sommerpause könnten die Bundesregierung oder der Bundesrat verlangen, dass der Nationalrat zusammenkommt – andere können das aber nicht, und sollen da jetzt auch nicht diesen Druck ausüben auf die Abgeordneten. Das ist, was da dahintersteckt. Natürlich könnte man jetzt eines machen, wenn man das weiterspinnt, und sagen, wir machen ein Volksbegehren, dass der Nationalrat zusammenkommt, aber das geht sich jetzt mit den Fristen für ein Volksbegehren nicht aus. Sie könnten nur ein Volksbegehren machen, in dem Sie vorschlagen, dass die Bundesverfassung geändert wird und man diese Tagungen abschafft. Aber auch damit hätten Sie noch nicht gewonnen, dass der Nationalrat dann zusammenkommt, wenn Sie das wollen.