Wie wird das Parlament gebildet?
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In Folge 5 unseres "Podcasts Parlament erklärt" geht es um die Organe des Parlaments und welche Aufgaben diesen zufallen. Sarah König vom Nationalratsdienst der Parlamentsdirektion bezeichnet in diesem Zusammenhang das Parlament als das Herz der Demokratie. Sie erzählt, wie der Nationalrat – die "erste Kammer" im Parlament – gewählt wird und wie die 183 Abgeordneten ins Parlament kommen. Die "zweite Kammer" ist der Bundesrat. Er besteht derzeit aus 61 Mitgliedern, die aus den Landtagen entsendet werden. Abteilungsleiter für Ausschussangelegenheiten des Bundesrates, Philipp Neuhauser, erzählt, dass der Bundesrat ganz andere Aspekte als der Nationalrat abdeckt, und erklärt das Prinzip der Subsidiarität. Denn inoffiziell spricht man beim Bundesrat auch von der sogenannten Europakammer. Das dritte Organ ist die Bundesversammlung. Sie wird aus den Abgeordneten des Nationalrates und den Mitgliedern des Bundesrates gebildet und nimmt zum Beispiel die Angelobung des Bundespräsidenten vor.
Zwei wichtige Hilfsorgane sind der Rechnungshof und die Volksanwaltschaft.© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Katharina Brunner: Herzlich willkommen liebe Hörerinnen und Hörer zu einer weiteren Folge von "Parlament erklärt". Mein Name ist Katharina Brunner.
David Riegler: Und ich bin David Riegler. Wir wollen Ihnen mit diesem Podcast einen Blick hinter die Kulissen des österreichischen Parlaments ermöglichen. Heute beantworten wir die Frage: "Wie wird das Parlament gebildet?"***** Musik *****
Brunner: Katharina Brunner: Das Parlament setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. In der Rechtssprache nennt man sie "Organe".
Sarah König: Grundsätzlich, wenn man an Organe denkt, denke ich immer an den menschlichen Körper und das Herz, die Lunge. Und wenn man sich jetzt als Jurist das wichtigste Buch, die Verfassung, anschaut, dann stehen dort eigentlich auch die obersten Organe eines Staates beschrieben, und da könnte jetzt eben das Parlament so als das Herz der Demokratie bezeichnet werden. Um dieses Organ mit Leben zu füllen, braucht es aber dann auch wieder echte Menschen.
Riegler: Den schönen Bezug zum menschlichen Körper hat Sarah König hergestellt. Sie ist Referentin in der Abteilung für Präsidialangelegenheiten des Nationalratsdienstes der Parlamentsdirektion. Und schon sind wir bei dem ersten Organ im Parlament: dem Nationalrat.
Brunner: Das Besondere daran ist: Der Nationalrat wird als einziges Organ der Bundesgesetzgebung direkt von den Bürgern gewählt, nämlich durch die Nationalratswahl. Bei dieser stimmen die Wahlberechtigten darüber ab, wie stark eine Partei im Nationalrat vertreten sein soll.
Riegler: In der zweiten Folge von "Parlament erklärt" haben wir uns die Abläufe einer Nationalratswahl im Detail angesehen. Sobald der Prozess der Wahl abgeschlossen ist und die Abgeordneten feststehen, wird der Nationalrat gebildet.
König: Also, wenn wir von der Bundeswahlbehörde dann die Information über das amtliche Endergebnis einer Wahl haben und uns dann mitgeteilt wird, auf wen diese Mandate entfallen, dann werden Wahlscheine hinterlegt in der Parlamentsdirektion, die werden vom Innenministerium ausgestellt. Und mit der Hinterlegung eines Wahlscheines beginnt die Abgeordnetenstellung. Das ist in der Geschäftsordnung des Nationalrates so auch normiert, und wenn der Abgeordnete dann angelobt ist, dann ist er sozusagen wirklicher Abgeordneter, bekommt seine Bezüge und ist Repräsentant des österreichischen Volkes.
Brunner: Insgesamt sind 183 Abgeordnete im Nationalrat vertreten. Die Minister und der Kanzler sowie der Vizekanzler können theoretisch auch gleichzeitig Abgeordnete sein. Das ist heute aber unüblich. Der ehemalige Bundeskanzler Bruno Kreisky war beispielsweise gleichzeitig Kanzler und Abgeordneter.
Riegler: Ein Denkfehler kommt bei vielen Menschen vor: Man spricht vom Parlament und meint eigentlich nur den Nationalrat. Philipp Neuhauser ist Abteilungsleiter für Ausschussangelegenheiten des Bundesrates. Er erklärt, dass für die Gesetzgebung nicht nur der Nationalrat wichtig ist, sondern auch das zweite Organ: der Bundesrat.
Philipp Neuhauser: Die Grundlage ist die Verfassung und die Verfassung legt fest, dass die Gesetzgebung des Bundes der Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausübt. Das heißt, nicht nur der Nationalrat, der gemeinhin als das Parlament bezeichnet wird, sondern auch der Bundesrat wirkt bei der Gesetzgebung des Bundes mit.
Brunner: Die Bildung des Bundesrates hat nichts mit der Nationalratswahl zu tun, denn er wird nicht direkt gewählt.
Riegler: Die neun Bundesländer entsenden Abgeordnete aus dem Landtag in den Bundesrat, und zwar in dem Verhältnis, wie sie in den Ländern vertreten sind.
Brunner: Einfach gesagt heißt das: Der Bundesrat hat die Interessen der einzelnen Bundesländer im Blick. Und je stärker eine Partei in den Bundesländern ist, desto stärker ist sie im Bundesrat vertreten.
Riegler: Der Bundesrat hat derzeit 61 Mitglieder. Jedes Bundesland entsendet je nach Bevölkerungszahl mindestens drei und maximal zwölf Mitglieder. Je stärker eine Partei in einem Bundesland ist, desto mehr Bundesräte darf sie entsenden, erklärt Neuhauser:
Neuhauser: Ganz genau. Die Landesverfassungen sehen da gewisse Grenzen vor, ab deren überschreiten man einen, zwei oder drei Bundesräte entsenden darf. Die Bundesräte werden dann noch im Landtag gewählt, da gibt's Wahlvorschläge. Aber grundsätzlich ist festgelegt: Je mehr Stimmen ich als Partei bei einer Landtagswahl habe, desto mehr Bundesräte stehen mir auch zu.
Brunner: Der Bundesrat wird auch als "zweite Kammer" bezeichnet und der Nationalrat als "erste Kammer", denn neue Gesetze werden zuerst im Nationalrat diskutiert. Doch warum braucht es den Bundesrat überhaupt? Diese Frage wurde auch Philipp Neuhauser schon einige Male gestellt.
Neuhauser: Die zweite Kammer berücksichtigt andere Aspekte als die erste Kammer. Die erste Kammer hat natürlich das Primat der Gesetzgebung und soll die Gesetzesvorschläge einbringen und beschließen, aber dann braucht es einen zweiten Blick darüber. Das kann jetzt manchmal zu einer Reparatur führen, aber manchmal führt es auch dazu, dass man sich die Gesetzesvorschläge noch einmal anschaut, noch einmal diskutiert, womöglich eine Entschließung fasst, um zu präzisieren, oder auch im nicht legistischen Bereich, dass Gespräche stattfinden. Wie ist das tatsächlich umzusetzen? Welche Konsequenzen hat das? Das geht in der Schnelligkeit des Verfahrens im Nationalrat oft nicht.
Riegler: Der Bundesrat hat ein Einspruchsrecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates. Allerdings handelt es sich um ein suspensives, also aufschiebendes Veto. Der Nationalrat kann den Einspruch aber auch ignorieren, indem der Beschluss wiederholt wird. Das nennt man dann Beharrungsbeschluss.
Brunner: In einigen Fällen gibt es allerdings ein "absolutes" Vetorecht: zum Beispiel, wenn die Kompetenzen der Länder betroffen sind, oder die Rechte des Bundesrates selbst. Ebenfalls gilt das "absolute Vetorecht" bei Staatsverträgen, die die Angelegenheiten des Wirkungsbereiches der Länder regeln. Seit Österreich der EU beigetreten ist, kann der Bundesrat ein absolutes Veto einlegen, wenn wichtige Verträge mit der EU verändert werden sollen.
Riegler: Außerdem ist der Bundesrat bekannt dafür, dass er bestimmte Themen vertieft, die nicht im aktuellen Tagesgeschehen auftauchen. In der Vergangenheit waren das zum Beispiel: Trinkwasserschutz, Kinderrechte oder Digitaler Wandel. Diese Themen finden über den Bundesrat ihren Weg in den Nationalrat und lösen dort Debatten aus.
Brunner: Inoffiziell spricht man beim Bundesrat auch von der sogenannten "Europakammer", weil der Bundesrat sich intensiv mit den Gesetzen beschäftigt, die aus dem Europaparlament nach Österreich kommen. Grundlage dafür ist das Prinzip der Subsidiarität.
Neuhauser: Grundsätzlich bedeutet das Prinzip der Subsidiarität, dass die Europäische Union keine Regelungen treffen darf, die besser auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene getroffen werden können. Und der österreichische Bundesrat kann hier, genauso wie der Nationalrat, Gesetzesvorschläge der Europäischen Union prüfen und manchmal auch Einsprüche einlegen. Diese Möglichkeit hat der Bundesrat in den letzten Jahren sehr gut wahrgenommen, im Endeffekt durchaus als Trendsetter beziehungsweise Vorreiter innerhalb der Europäischen Union, wenn man die Parlamente vergleicht, und hat hier aus meiner Sicht auch, als aktive Parlamentskammer, den Nationalrat ein bisschen mitgezogen, ich muss sogar sagen: mitgerissen.
Riegler: Also: Der Bundesrat und der Nationalrat beeinflussen sich gegenseitig, obwohl sie eigentlich getrennt voneinander tagen und arbeiten.
Brunner: Nationalrat und Bundesrat können aber auch gemeinsam tagen. Das nennt man: Bundesversammlung. Diese stellt das dritte Organ im Parlament dar.
Riegler: Die Bundesversammlung wird aus den Mitgliedern des Nationalrates und des Bundesrates gebildet. Ihre Aufgaben drehen sich in erster Linie um den Bundespräsidenten.
Brunner: Die Bundesversammlung nimmt zum Beispiel die Angelobung des Bundespräsidenten vor und kann auch eine Volksabstimmung zu dessen Absetzung beschließen. Außerdem entscheidet sie, ob der Bundespräsident behördlich verfolgt werden darf und ob eine Anklage wegen Verletzung der Bundesverfassung erhoben werden soll. Die Bundesversammlung kann theoretisch auch eine Kriegserklärung beschließen, das ist jedoch noch nie vorgekommen.
Riegler: Das sind also die drei Organe, mit denen das Parlament gebildet wird: Nationalrat, Bundesrat und Bundesversammlung.
Brunner: Doch es gibt zusätzlich dazu auch noch zwei wichtige "Hilfsorgane", erklärt Sarah König.
König: Also der Nationalrat wird unterstützt vom Rechnungshof und der Volksanwaltschaft. Das sind sogenannte Hilfsorgane des Nationalrates, die dem Nationalrat auch berichtspflichtig sind. Der Rechnungshof ist für die gesamte "Staatswirtschaft" zuständig und definitiv ein wichtiges Hilfsorgan, und eben auch genauso die Volksanwaltschaft. Die Volksanwaltschaft prüft das Handeln der Verwaltung, und Bürgerinnen und Bürger, die jetzt kein Rechtsmittel haben vor Gerichten zum Beispiel, können sich aber bei vermuteten Missständen von Einrichtungen des Staates, auch in Gefängnissen oder in Heimen, eben an diese Volksanwaltschaft wenden, und die Volksanwaltschaft prüft diese Fälle dann und berichtet eben auch regelmäßig an den Nationalrat.
Riegler: Mit den verschiedenen Organen und Hilfsorganen will man sicherstellen, dass das Volk mit all seinen unterschiedlichen Interessen und Standpunkten im Parlament repräsentiert ist.
Brunner: Und genau darum ist das Parlament das Herz der Demokratie, wie Sarah König eingangs erwähnt hat.
Riegler: Dieser Gedanke bringt uns an das Ende der heutigen Folge, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer.
Brunner: Wir sagen: Danke, dass Sie dabei waren!
Riegler: Möchten Sie uns Rückmeldung zu dieser Folge geben, oder haben Sie ein Thema im Kopf, das unbedingt in unserem Podcast vorkommen muss? Dann schreiben Sie uns unter podcast@parlament.gv.at.
Brunner: Katharina Brunner: Weiter geht es in zwei Wochen mit einer neuen Folge.
Riegler: Bis dahin, alles Gute, und wir hoffen auf ein baldiges Wiederhören.