Was ist das parlamentarische Begutachtungsverfahren?
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Was ist neu am „parlamentarischen Begutachtungsverfahren“? Welche Bedeutung hat es für die Bürgerinnen und Bürger? Und wie können sie sich damit an der Bundesgesetzgebung beteiligen?
Darüber sprechen wir in der aktuellen Folge unseres Podcasts „Parlament erklärt“ mit Katharina Clement, in der Parlamentsdirektion verantwortlich für Präsidialangelegenheiten, und mit Theresia Bauer aus der Kanzlei des Nationalrats.© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Theresia BAUER: Man muss sich lediglich auf der Homepage registrieren mit Vorname, Nachname, ich glaube jetzt auch dem Wohnort und dem Wohnbezirk und einer gültigen E-Mail-Adresse. Die Registrierung muss man bestätigen und dann kann man schon loslegen.
Tobias GASSNER-SPECKMOSER: Wenn man als österreichischer Bürger oder österreichische Bürgerin Verbesserungsvorschläge, Kritik oder Unmut zu Gesetzen äußern möchte, kommt man oft zu spät – denn das Gesetz ist dann meistens schon beschlossen. Das neue parlamentarische Begutachtungsverfahren soll das ändern. Mein Name ist Tobias Gassner-Speckmoser ...
Diana KÖHLER: ... und ich bin Diana Köhler. In unserer heutigen Folge sprechen wir mit zwei Mitarbeiterinnen der Parlamentsdirektion über eine neue Art, sich aktiv an der österreichischen Gesetzgebung zu beteiligen.
***** JINGLE *****
KÖHLER: Stellen Sie sich doch bitte einmal kurz vor!
Katharina KLEMENT: Mein Name ist Katharina Klement, ich leite die Abteilung für Präsidialangelegenheiten in der Parlamentsdirektion im Nationalratsdienst. Ich bin hauptverantwortlich zuständig für die Betreuung der Präsidialkonferenz und unter anderem auch für die Umsetzung des neuen Begutachtungsverfahrens.
BAUER: Mein Name ist Theresia Bauer. Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr in der Parlamentsdirektion angestellt, genauer gesagt in der Nationalratskanzlei, und ich wurde erst kürzlich mit der Koordination Begutachtungsverfahren betraut.
GASSNER-SPECKMOSER: Was ist das parlamentarische Begutachtungsverfahren denn genau?
KLEMENT: Also, was kann man sich unter einem Begutachtungsverfahren vorstellen? Es bedeutet, dass Gesetzesentwürfe, in welchem Stadium jetzt auch immer, vorliegen, und Bürgerinnen und Bürger, Institutionen dazu eingeladen sind, Stellungnahmen abzugeben. Sinn dahinter ist, dass im Rahmen des Gesetzwerdungsprozesses möglichst viele Meinungen, Inputs und Expertise eingeholt werden, um dann am Ende quasi ein möglichst ausgewogenes Gesetz zu haben.
KÖHLER: Wie kann ich da als Bürgerin oder Bürger mitmachen?
BAUER: Also eine Stellungnahme kann im Prinzip jeder Bürger über 14 Jahre auf unserer Homepage abgeben, über ein Webformular. Dazu muss man sich lediglich registrieren und ein paar Gesichtspunkte einhalten, beispielsweise sollte diese Stellungnahme im Idealfall der Würde des Nationalrates entsprechen und keine Schimpfwörter, Verleumdung, et cetera enthalten.
GASSNER-SPECKMOSER: Gibt es irgendwelche formalen Regeln, die ich einhalten muss?
KLEMENT: Naja, ich glaube, für ein Ministerium ist es immer gut, wenn eine Stellungnahme eine gewisse Gliederung aufweist, weil meistens Gesetze ja auch verschiedene Aspekte berühren und insofern auch verschiedene Themenbereiche behandeln, das heißt, hier eine gute Gliederung zu haben, also zum Aspekt A, zum Aspekt B und zum Aspekt C möchte ich dieses und jenes sagen. Da ist glaube ich allen Beteiligten sehr geholfen, wenn man nicht allzu sehr pauschaliert, sondern wirklich konkret auf die einzelnen Dinge eingeht.
BAUER: Ja, wirklich auf die Texte beziehen und inhaltlich und möglichst sachlich seine Kritikpunkte anbringen.
KÖHLER: Wie finde ich überhaupt heraus, wozu ich Stellung nehmen kann?
BAUER: Gute Frage.
KLEMENT: Also grundsätzlich gibt es auf der Website einen eigenen Bereich, wo die Beteiligungs- und die Stellungnahmen-Möglichkeiten gebündelt sind, das heißt, dort sieht man sämtliche Ministerialentwürfe, dort sieht man sämtliche Gesetzesvorschläge, zu denen man derzeit Stellungnahmen abgeben kann, und dort sieht man auch Petitionen und Bürgerinitiativen, die auch zu den Beteiligungsmöglichkeiten zählen. Also das wird alles gebündelt auf der Website des Parlaments dargestellt. Also ein Besuch auf der Website zahlt sich aus.
GASSNER-SPECKMOSER: Muss ich mich dafür online ausweisen?
BAUER: Nein, man muss sich lediglich auf der Homepage registrieren mit Vorname, Nachname, ich glaube jetzt auch dem Wohnort und dem Wohnbezirk und einer gültigen E-Mail-Adresse. Die Registrierung muss man bestätigen und dann kann man schon loslegen.
KÖHLER: Ist es strafbar, unter falschem Namen eine Stellungnahme abzugeben?
KLEMENT: Wenn man Juristen so etwas fragt, grundsätzlich ist das ... also strafbar: Wo ist der Schaden? Es müsste jemand geschädigt werden. Also wenn jemand quasi uns schreibt und jemanden damit verunglimpft oder jemandem ein strafrechtliches Verhalten vorwirft – es mag manchmal vorkommen, dass Politiker beschimpft werden oder ihnen etwas unterstellt wird – dann könnte das natürlich vielleicht in den Nahebereich einer Verleumdung kommen. Aber das sind genau jene Fälle, in denen wir sagen, wir prüfen die Einhaltung der Würde des Hauses. Unmutsäußerungen gegenüber Politikern, das ist natürlich zulässig, aber wenn jetzt wirklich strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird, dann ist das eben für uns die rote Linie, die nicht überschritten werden darf. Aber ansonsten, wenn Namen und E-Mail-Adresse bekanntgegeben werden und unverdächtig wirken, dann gehen wir davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger auch wahrheitsgemäß ihre Angaben machen. Es gibt Einzelfälle, wo es zum Beispiel bei Namensgleichheiten oder bei Namensidentitäten, da haben wir schon einmal nachgefragt, weil die zweite Person, die zufällig den gleichen Namen hatte, die hat noch dazu in dem Ministerium gearbeitet, zu dem eben die Stellungnahme abgegeben wurde, und der war das sehr unangenehm, und in diesem Fall haben wir dann einen Ausweis von der ursprünglichen Person irgendwie eingeholt und uns glaubhaft machen lassen, dass es die Person tatsächlich gibt und dass es eine andere Person ist. Aber ansonsten funktioniert das sehr gut mit Vertrauen.
GASSNER-SPECKMOSER: Gibt es das Begutachtungsverfahren nicht schon länger?
KLEMENT: Das erweiterte Begutachtungsverfahren gibt es seit September 2017, das war das Ergebnis eines All-Parteien-Entschließungsantrags. Vorrausgegangen ist auch eine Enquete-Kommission zur Reform der Demokratie in Österreich, und eines der Ergebnisse dieser Enquete-Kommission war dieses erweiterte Begutachtungsverfahren, weil irgendwie gewünscht war, das Bürgerinnen und Bürger aktiver einbezogen werden sollen und im vorparlamentarischen Verfahren zu Ministerialentwürfen Stellungnahmen abgeben sollen. Dann hat sich das eben weiterentwickelt, das ist sehr gut angenommen worden. Es gab Ministerialentwürfe, wo viele tausend Stellungnahmen eingegangen sind. Noch dazu gibt es einen Empfehlungsbericht der Staatengruppe GRECO, das ist eine Staatengruppe des Europarates, die sich mit der Korruptionsbekämpfung auseinandersetzt, und die hat Österreich unter anderem empfohlen, das Begutachtungsverfahren auch in Gesetzesform zu gießen. Diese Empfehlung ist eben durch Österreich insofern umgesetzt worden, als es jetzt die Novelle in der Geschäftsordnung gegeben hat, dass es ab 1.8.(2021) dieses parlamentarische Begutachtungsverfahren gibt, das heißt, dass eben zu allen Gesetzesinitiativen von Beginn des parlamentarischen Verfahrens bis zum Ende Stellungnahmen abgegeben werden können. Bis 1.8. hatten wir das sogenannte "Erweitere Begutachtungsverfahren", das bedeutet, dass im sogenannten "vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren", sprich zu Ministerialentwürfen – das sind Gesetzesentwürfe der Bundesministerien – Stellungnahmen eingeholt werden konnten. Da waren die Bürgerinnen seit September 2017 aktiv eingeladen, auf der Website des Parlaments Stellungnahmen abzugeben. Das wurde auch sehr gut in Anspruch genommen. Und es gab auch schon bisher die Möglichkeit, zu diesen Stellungnahmen sogenannte Zustimmungserklärungen abzugeben. Was ist jetzt neu ab 1.8.? Ab 1.8. gibt es das sogenannte "parlamentarische Begutachtungsverfahren", das heißt, auch sämtliche Gesetzesinitiativen, die im parlamentarischen Verfahren behandelt werden – das heißt Initiativanträge, Regierungsvorlagen, Gesetzesanträge von Ausschüssen - können bis zum Abschluss des parlamentarischen Verfahrens begutachtet werden, sprich, während des gesamten Zeitraums vom Einlagen einer Gesetzesinitiative im Nationalrat bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, das ist in der Regel der Bundesrat, ist es möglich, als Bürger eine Stellungnahme abzugeben.
KÖHLER: Macht es in der Praxis einen Unterschied, wann ich meine Stellungnahme einreiche?
KLEMENT: Natürlich, je später man im parlamentarischen Verfahren eine Stellungnahme abgibt, umso mehr engt sich der Handlungsspielraum auch im parlamentarischen Verfahren ein. Also insofern ist es sicherlich besser, eher früh im parlamentarischen Verfahren seine Stellungnahme abzugeben.
GASSNER-SPECKMOSER: Gibt es gewisse Fristen, die eingehalten werden müssen?
KLEMENT: Da kommt es jetzt darauf an, ob man sich im vorparlamentarischen Verfahren befindet oder im parlamentarischen Verfahren. Also bei dem, was eben neu ist ab 1.8. im parlamentarischen Verfahren, hat man Zeit, während des gesamten parlamentarischen Prozesses, also von der Einbringung bis letztlich zur Beschlussfassung des Bundesrates, wenn der Bundesrat auch ein Mitwirkungsrecht hat. Das heißt, in dem Sinne sind da die Fristen sehr großzügig angesetzt. Bei Ministerialentwürfen sind die Fristen ja kürzer, da sollte idealerweise die Frist sechs Wochen betragen. Es kommt sehr oft vor, dass diese Frist unterschritten wird, also wir haben manchmal leider Gottes nur tageweise Fristen, manchmal vielleicht auch eine Woche. Und dann, nach Ende dieser Frist, bekommen die Bundesministerien – also das jeweils betroffene – bekommt einen sogenannten "Report", wo alle Stellungnahmen auch wieder nochmals übermittelt werden, gesammelt. Und das wird dann quasi berücksichtigt in der Erstellung der Regierungsvorlage, weil ein Ministerialentwurf in aller Regel zu einer Regierungsvorlage wird.
KÖHLER: Gibt es das parlamentarische Begutachtungsverfahren nur in Österreich?
KLEMENT: Es gibt das auch in anderen Ländern, nur unsere Position und unsere "Methodik" quasi, dass das so einfach und auf der Website des Parlaments geht, da sind wir ziemlich einzigartig, ja.
GASSNER-SPECKMOSER: Wenn das tatsächlich einfach automatisch über die Website des Parlaments geht, was sind dann die Aufgaben der Parlamentsdirektion?
BAUER: Die Erfassung, die Prüfung und die Veröffentlichung der eingebrachten Stellungnahmen. Also, der Bürger kann natürlich, je nachdem wie er das möchte, kann er sich entscheiden, ob er die Stellungnahme öffentlich einbringen möchte oder nicht öffentlich. Und dann haben wir natürlich auch den Fall, dass wir Institutionen oder Ministerien haben, deren Stellungnahmen immer öffentlich sind. Und diese Stellungnahmen werden durch die Parlamentsdirektion und vor allem auch die Nationalratskanzlei bearbeitet, geprüft und veröffentlicht.
KÖHLER: Vorhin haben wir gehört, eine wichtige Neuerung in der Bürgerbeteiligung ist, dass man jetzt auch schon vorhandenen Stellungnahmen zustimmen kann. "Zählt" eine Stellungnahme mehr, wenn ich ihr zustimme?
BAUER: Es ist durchaus so angedacht, dass es mehr Gewichtung gewinnt, wenn die Leute den Zustimmungs-Button benutzen, und vor allem kann man da auch vorbeugen, dass wir viele gleichlautende Stellungnahmen auf unserer Homepage vorfinden. Natürlich ist es auch wesentlich einfacher für die Bürger, einfach einen Zustimmungs-Button zu benutzen, um ihre Unterstützung und um ihre Zustimmung zu deklarieren, anstatt die ganze Stellungnahme nochmal einzubringen.
GASSNER-SPECKMOSER: Wie viele Zustimmungserklärungen gibt es so in etwa pro Stellungnahme?
BAUER: Meist nur bis in den dreistelligen Bereich. Bis auf einige wenige Ausnahmen haben wir dort zwei- bis dreistellige Zahlen.
KÖHLER: Was passiert denn jetzt genau hinter den Kulissen, wenn ich eine Stellungnahme abgebe oder auf "Zustimmung" klicke?
BAUER: Die wird bestätigt, und je nachdem, ob der Bürger das möchte, veröffentlicht oder eben nicht veröffentlicht. Und der Bürger erhält natürlich von uns eine automatische E-Mail-Bestätigung, in der er noch einmal entweder seine Veröffentlichung widerrufen kann, oder seine Veröffentlichung bestätigen kann – also, wo er sich nachträglich entscheiden kann, ob er sie nicht doch veröffentlicht haben möchte.
GASSNER-SPECKMOSER: Und dann können Regierung und Parlament lesen, was ich geschrieben habe?
KLEMENT: Genau, und die Klubs haben währenddessen ja auch sowohl im Intranet als auch im Internet Zugriff auf alle Stellungnahmen, das heißt im Intranet auch auf jene Stellungnahmen, die eben nicht veröffentlich wurden, das heißt die Bürgerinnen und Bürger, die der Veröffentlichung nicht zustimmen, landen sozusagen im Intranet. Und dort können die Abgeordneten auch jederzeit quasi nachschauen, welche Stellungnahmen sind eingelangt, was haben die Bürger uns zu sagen. Und da gibt es auch täglich ein sogenanntes Tagesmail, wo auch die Abgeordneten darauf hingewiesen werden, zum Ministerialentwurf XY oder zur Regierungsvorlage XY sind so und so viele Stellungnahmen eingelangt, das heißt: Bitte Nachschauen.
KÖHLER: Bewirkt die Bürgerbeteiligung bei Gesetzesentwürfe wirklich konkret etwas?
KLEMENT: Das ist generell für uns schwer abschätzbar, ob jetzt eine konkrete Stellungnahme tatsächlich den Ausschlag gegeben hat, dass jetzt ein Satz in einem Gesetzesentwurf in Zukunft anders lautet oder nicht, also das können wir schwer nachvollziehen. Nur, wenn man sich die Begutachtungsverfahren der jüngeren Vergangenheit ansieht, die sehr große Resonanz hatten, wo wirklich tausende Bürger Stellungnahmen abgegeben haben, wo auch grundsätzlich die politische Diskussion sehr breit und sehr intensiv abgelaufen ist, würde ich sagen, habe ich schon den Eindruck, dass es hier zu Änderungen gekommen ist.
GASSNER-SPECKMOSER: Sie bekommen bestimmt auch Nachrichten, die nicht besonders sachlich im Ton sind. Wie reagieren sie auf solche?
KLEMENT: Also Wutnachrichten – es gehen die Emotionen schon manchmal sehr hoch, das ist auch durchaus legitim. Wie gesagt, für uns ist immer die Grenze die Würde des Hauses, das heißt, wenn Politiker oder auch andere Personen/Institutionen beschimpft werden, verunglimpft werden, dann werden diese Stellungnahmen nicht veröffentlicht. Aber herbe Kritik ist zulässig und auch willkommen.
BAUER: Scharfe Kritik ist, wie die Kathi gesagt hat, durchaus erwünscht, aber es sollte alles in einem gewissen Rahmen bleiben und der Satz der Leute, die sich da etwas verausgaben, ist zum Glück schwindend gering. Also die meisten sind sehr, sehr brav.
KÖHLER: Liebe Hörerinnen und Hörer, damit sind wir schon wieder beinahe am Ende unserer Folge angelangt. Wir hoffen, Sie wissen nun, wie Sie sich aktiv in die österreichische Gesetzgebung einbringen können! Falls Sie Fragen, Anregungen oder Ideen zum Podcast haben, schicken Sie uns diese gern wie immer unter podcast@parlament.gv.at.
GASSNER-SPECKMOSER: Wie immer vielen Dank fürs Zuhören! Zum Abschluss haben wir bei Frau Bauer und Frau Klement nachgefragt: Zu welchen Themen nehmen besonders viele Bürgerinnen und Bürger Stellung?
BAUER: Alle Ministerialentwürfe zu Corona.
KLEMENT: Und in der Vergangenheit auch – also das ist schon ein bisschen länger her – Sicherheitspakete aus dem Innen- und Justizbereich. Also, wenn es um Datenschutz geht, ist es sowohl im Gesundheitsbereich, als auch im Innen- und Justizbereich immer sehr heikel und das wird immer sehr kontrovers diskutiert.
BAUER: Und was mir jetzt gerade einfällt: Waffengesetz. Da waren auch zwei. Relativ. Ja, relativ, ja. Bis zu 1000. Also, auch Spitzen.
KÖHLER: Kontroverse Themen, gespaltene Meinungen also. Tschüss!
GASSNER-SPECKMOSER: Ciao!