Von der Gegenwart in die Zukunft: Ein parlamentarischer Ausblick
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In der letzten Folge von „Parlament erklärt“, zur Geschichte des Parlaments, runden wir diese Folge mit einem Übergang der jüngeren Vergangenheit zu einem Ausblick auf den zukünftigen Weg des Parlaments ab. Dazu haben wir gleich zwei Profis der österreichischen Politikwelt geladen. Unsere Hosts Stefanie Schermann und Tobias Leschka sprechen darüber mit den PolitikwissenschaftlerInnen Peter Filzmaier und Katrin Praprotnik.
© Parlamentsdirektion/Satzbau/hoerwinkel
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Katrin PRAPROTNIK: Ich glaube aber schon, dass man dem entgegenwirken kann, indem man seitens der Politik von Anfang an mit offenen Karten spielt und sagt: Wir bitten euch jetzt um eure Meinung, und eure Meinung ist wichtig und ein Teil von einem Gesetzgebungsprozess, aber es ist eben nicht der Gesetzesbeschluss selbst.
Stefanie SCHERMANN: Herzlich Willkommen zurück zu einer neuen Folge "Parlament erklärt". Dies ist tatsächlich schon die letzte Episode unserer Serie zur Geschichte des Parlamentarismus. Die heutige Episode möchten wir dazu nutzen, unsere Serie chronologisch abzuschließen, wir werden die Gegenwart betrachten und einen Ausblick in die Zukunft zu wagen. Dafür haben wir gleich zwei Gäste eingeladen. Mein Name ist Stefanie Schermann.
Tobias LESCHKA: Und ich bin Tobias Leschka. In unserer vergangenen Episode sind wir noch ein Thema schuldig geblieben. Und zwar das rund um den Misstrauensantrag gegen die damalige Bundesregierung unter Kanzler Kurz. Dazu hat uns Peter Filzmaier ebenfalls seine Eindrücke geschildert. Zudem haben wir die Politikwissenschaftlerin Katrin Praprotnik bei uns zu Gast. Mit ihr haben wir abrundend zu unserer Serie, über die mögliche Zukunft des Parlamentarismus gesprochen.
***** JINGLE *****
SCHERMANN: Lieber Herr Filzmaier, bevor wir konkret über den ersten erfolgreichen Misstrauensantrag der Zweiten Republik sprechen, nämlich den gegen die Regierung Kurz I, was lässt sich denn ganz allgemein über das parlamentarische Instrument der Misstrauensanträge sagen?
Peter FILZMAIER: Misstrauensanträge, sei es die gegen die Regierung oder häufiger gegen einzelne Minister oder auch den Bundeskanzler, sind durchaus häufig. Sie sind aber in gewisser Hinsicht auch Folklore. Üblicherweise ist vor der Abstimmung bekannt, dass ein Misstrauensantrag abgelehnt wird. Denn die Regierungsparteien stimmen geschlossen dagegen, sonst würde es ja auch als Koalitionsbuch gewertet werden und das muss man dann nicht über den Misstrauensantrag machen, sondern kann sich gemeinsam für Neuwahlen aussprechen. 2017 war die Situation allerdings anders. Dort ist ja die Regierung von ÖVP und FPÖ zerfallen. Es war der Versuch bis zu Neuwahlen, die irgendwann im Herbst stattfinden sollten, eine Art Übergangsregierung zu installieren. Da die FPÖ damit aber nicht einverstanden war, also mit zusätzlichen Ministerinnen und Ministern als ExpertInnen nach den FPÖ-MinisterInnen war klar, es gibt eine Mehrheit für einen Misstrauensantrag und die Folge war dann, was wir in der in der Zweiten Republik so noch nicht hatten, eine sogenannte ExpertInnen-Regierung, die allerdings teilweise auch eine BeamtInnen oder Ex-BeamtInnen-Regierung war.
SCHERMANN: Und wie ging es dann konkret weiter?
FILZMAIER: Es ist zunächst, die Ereignisse waren vor der entscheidenden Sitzung natürlich besonders turbulent, nach dem Ibiza-Video die Koalition zwischen ÖVP und FPÖ beendet worden. Es sind dann geschlossen alle FPÖ-Minister auch aus der Regierung ausgeschieden. Forderungen, nur einzelne FPÖ-Minister oder Politiker müssten die Regierung verlassen – also da ging's natürlich um Vizekanzler Strache, aber auch um Innenminister Kickl – hat die FPÖ abgelehnt. Sie war nicht bereit, hier andere Personen zu benennen und mangels FPÖ-Ministern war der Vorschlag der Kanzlerpartei ÖVP, mehrere externe ExpertInnen, das waren teilweise Ex-BeamtInnen, das waren Richter, aber auch eine Person aus der Privatwirtschaft, stattdessen anzugeloben. Das hat der Bundespräsident auch getan. Allerdings hatten die eine sehr kurze Amtszeit von nur wenigen Tagen, denn es wurden von der ursprünglichen Opposition und nun auch gemeinsam mit der FPÖ Misstrauensanträge überlegt. Es war im Vorfeld nicht ganz klar oder bis knapp vor der Sitzung nicht ganz klar: Gegen wen werden sich diese richten? Letztlich in der Sitzung haben sie sich gegen die gesamte Bundesregierung gerichtet. Damit war diese des Amtes enthoben, oder um es formal korrekt zu sagen, der Bundespräsident ist durch die mehrheitliche Zustimmung zum Misstrauensantrag aufgefordert, unverzüglich die Minister des Amtes zu entheben. Persönlich lernt man in solchen Situationen dann die Details der Verfassung sogar als Politikwissenschaftler noch besser kennen. Denn es war ja nicht ganz klar, was dieses Wörtchen unverzüglich in ganz ganz wörtlichem Sinn bedeutet. Selbstverständlich nicht ein paar Wochen später, aber quasi in der nächsten Sekunde wäre rein technisch schwierig gewesen. Es ist auch die Handlungsfähigkeit natürlich sicherzustellen, dass immer jemand neuer Minister, Ministerinnen, neue Regierung war ja noch nicht angelobt, zuständig ist. Mir hat dann der Verfassungsexperte Heinz Meyer, mit dem ich damals im Fernsehstudio saß, sehr schlüssig erklärt, na ja, innerhalb des nächsten Tages oder wirklich nur sehr weniger Tage.
SCHERMANN: Was hat das für das Parlament beziehungsweise den Nationalrat bedeutet?
FILZMAIER: Der Nationalrat hat zunächst mal weitergearbeitet. Er hat während der sogenannten Übergangsregierung mit Kanzlerin Brigitte Bierlein sogar an Bedeutung gewonnen, denn das übliche Spiel der Kräfte, das durch den sogenannten Klubzwang, was man formal korrekt freiwillige Fraktionsdisziplin nennen muss, sonst wäre es aufgrund des freien Mandats ja verfassungswidrig, war es ansonsten so, dass Gesetzesentwürfe im Ministerrat beschlossen wurden und vorher in den jeweiligen legislativen Abteilungen der Ministerien ausgearbeitet wurden. Das ist schon sprachlich, aber auch inhaltlich ein kleiner Widerspruch, denn Ministerien sind Teil der Exekutive, Gesetzgebung ist Sache des Parlaments. Aber Gesetzgebungsentwürfe entstehen nun einmal dort, allerdings trotz noch möglichen Abänderungen in den Ausschüssen ist im Wesentlichen klar, dass die Regierungsparteien ein Gesetz auch dementsprechend, über das sie sich ja einig waren, im Nationalrat beschließen werden. Haben sie auch eine Mehrheit im Bundesrat, kann es nicht einmal zu Verzögerungen kommen. All das, dieses Modell funktioniert bei einer ExpertInnenregierung schlicht und einfach nicht. Gleichzeitig hat die Regierung Bierlein sich auf den Standpunkt gestellt, sie sehen sich wirklich nur als Übergangsregierung im Sinn von Routineverwaltung. Sie wollen keine schwerwiegenden politischen Entscheidungen, schon gar nicht solche mit Langzeitfolgen oder in Grundsatzfragen treffen. Das heißt de facto gingen Initiativen hier vom Parlament, im Hintergrund natürlich auch von den Parteiführungen, aus, mehr als wahrscheinlich je in zumindest großen Teilen der Geschichte der Zweiten Republik.
LESCHKA: Mit dem angenommenen Misstrauensantrag hat das Parlament seine Bedeutung im politischen System unterstrichen und die Aufmerksamkeit weiter Teile der Bevölkerung auf sich gezogen. Damit einverstanden waren freilich nicht alle und Slogans wie "Das Parlament hat bestimmt. Das Volk wird entscheiden." haben nicht zum Vertrauen in Politik und Parlament beigetragen. Wir haben uns daher gefragt: was ist nötig, um das Vertrauen der Bevölkerung zu stärken und den Parlamentarismus zu fördern? Die Politikwissenschaftlerin Katrin Praprotnik hat uns dazu einige mögliche Handlungsansätze gegeben.
PRAPROTNIK: Also ich glaube Vertrauen in die Politik ist ein ganz, ganz hohes Gut und ich sehe schon verschiedene Aspekte wo man Vertrauen nach wie vor steigern kann. Ich sehe das Potenzial beispielsweise in der gerade stattfindenden Erprobung auch von direktdemokratischen Instrumenten wie beispielsweise dem Klimarat, also sprich die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern in den politischen Entscheidungsprozess. Das ist eine Möglichkeit, um eben zu zeigen, wie Politik funktioniert und dass man auf die Menschen zugeht und auch ihre Meinungen mit hineinholt. Gleichzeitig natürlich bergen solche direktdemokratischen Instrumente auch immer die Gefahr, dass wenn das dann nicht umgesetzt wird, was von der Bevölkerung gewünscht wird, dass das dann vielleicht wieder so ganz zu erodierendem Vertrauen führt. Ich glaube aber schon, dass man dem entgegenwirken kann, indem man seitens der Politik von Anfang an mit offenen Karten spielt und sagt: "Wir bitten euch jetzt um eure Meinung und eure Meinung ist wichtig und ein Teil von einem Gesetzgebungsprozess, aber es ist eben nicht der Gesetzesbeschluss selbst." Und wenn man dem ein bisschen entgegenwirkt durch offene Kommunikation glaube ich, dass die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern dazu beitragen kann, dass auch wieder mehr Vertrauen in das politische System gesetzt wird. Gerade auch, und das ist etwas was ich in meiner aktuellen Forschung auch untersuche und worauf ich schon sehr gespannt bin, eben bei den Ergebnissen, inwiefern diese Debatte, die sich im Klimarat selbst entwickelt, auch nach außen getragen wird und zu einer generell größeren Debatte führt. Im aktuellen Fall jetzt im Bereich Klimapolitik aber natürlich eben auch im spezifischen Fall, im Sinne von Einbindung der Bürgerinnen und Bürger im politischen Entscheidungsprozess.
LESCHKA: Verstärkte Beteiligung und offene Kommunikation wären also Ihr Mittel der Wahl? Es gibt ja jetzt schon verschiedene Instrumente der Bürgerbeteiligung oder?
PRAPROTNIK: Also es gibt natürlich noch mehrere Instrumente vom direkten Einbezug der BürgerInnen. Ich denke da beispielsweise auch an Volksbegehren, wo BürgerInnen ja heute schon die Möglichkeit haben, selbst ein Thema auf die politische Agenda zu setzen. Und wir sehen ja auch, dass dieses Instrument sehr, sehr häufig genutzt wird. Und da ist natürlich die große Herausforderung Seitens des Parlaments, wie geht man dann mit erfolgreichen Volksbegehren, also jenen die über hunderttausend Unterschriften bekommen haben, wie geht man dann damit im parlamentarischen Geschehen um. Und ich glaube, das ist eben auch eine große Herausforderung aber gleichzeitig auch eine Chance für das Parlament, um zu zeigen, wir nehmen diese Vorschläge ernst, wir diskutieren sie auch im Nationalrat im Ausschuss. Und vielleicht wäre das dann auch was für die Zukunft: man gibt dann auch noch eine fundierte Erklärung dazu ab, wieso man manche Vorschläge aufnimmt und andere Vorschläge nicht. Ein Nachsatz dazu vielleicht, also dass wir hier immer bei der Einbindung durch direktdemokratische Instrumente als Ergänzung zu unserem repräsentativen System sprechen und nicht von einem Wechsel hin zu einer direkten Demokratie, sondern es geht hierbei wirklich um die Aufnahme und auch stärkere Einbindung von direktdemokratischen Instrumenten in die repräsentative Demokratie.
LESCHKA: Welche Herausforderungen sehen Sie persönlich in der weiteren Entwicklung des Parlamentarismus?
PRAPROTNIK: Also ich glaube, wir haben sicherlich Herausforderungen in der parlamentarischen Demokratie, und zwar einerseits Herausforderungen für die Institution Parlament und wie soll sich die Struktur, die Arbeitsweise, die parlamentarischen Prozesse weiterentwickeln und andererseits auch Herausforderungen für die Menschen im Parlament. Sprich für die Menschen, die bereit sind, in die Politik zu gehen. Zu welchen Rahmenbedingungen sind sie bereit, in die Politik zu gehen? Welchen Stellenwert hat das Abgeordnetenamt für die Einzelperson und wie gelingt es auch, einfach die besten Köpfe in die Politik zu bekommen? Und diese beiden Bereiche sind sicherlich Herausforderungen, die angegangen werden müssen. Und auch für jeden Bürger und jede Bürgerin, denn je nachdem wie unser politisches System ausgestaltet ist, beeinflusst das natürlich maßgeblich unser Leben in dem System. Und es gibt für Parlamentarismus, es gibt für Demokratie natürlich keine Garantie. Also das merken und spüren jetzt vielleicht viele Generationen, die das Glück hatten, im Frieden aufzuwachsen in Österreich, in Europa einmal ganz besonders. Es gibt diese Selbstverständlichkeit nicht. Und wenn man es vielleicht nicht ganz so sehr von der negativen Seite ausdrücken will, sondern eher positiv betrachtet oder optimistischer betrachten will, würde ich sagen, dass sich unsere Gesellschaft ja auch weiterentwickelt. Sehen wir im Ausdruck im Parteiensystem eine stärkere Fragmentierung in der Parteienlandschaft oder sehen wir seitens der Medien. Wir haben soziale Medien, die unser Leben prägen, und dementsprechend, wie sich diese Gesellschaft verändert und lebendig ist, ist natürlich auch eine Demokratie lebendig. Und es ist schon die Aufgabe und die Herausforderung auch für jeden Bürger, jede Bürgerin da aktiv zu sein und natürlich für mich jetzt auch als Wissenschaftlerin liegt die Aufgabe und die Rolle darin, forschungsbasiert auch einen Beitrag zu leisten zu dieser öffentlichen Debatte, wohin sich unser parlamentarisches System entwickeln soll.
LESCHKA: Könnten Sie uns abschließend noch ein paar zusätzliche Einblicke in die mögliche Entwicklung des Parlamentarismus in Österreich geben? Welchen Aufgaben muss sich das Parlament in den nächsten Jahren stellen?
PRAPROTNIK: Wie gesagt, ich schaue mir das gerade auf diesen zwei Bereichen ein Stück weit an oder versuche, das aufzudröseln, einerseits eben diese Herausforderung im Hinblick auf die Menschen, auf Politiker, Politikerinnen und andererseits eben auf das System. Und wenn ich jetzt zuerst auf die Menschen blicken würde, dann sehe ich die Aufgabe auch in Zukunft, dass das Parlament wirklich ein Spiegel der Gesellschaft sein soll. In der theoretischen Debatte spricht man da zum Beispiel von der deskriptiven Repräsentation, also, dass politische Repräsentantinnen und Repräsentanten im soziodemografischen Merkmal auch die Gesellschaft widerspiegeln und ich denke da insbesondere jetzt an Frauen in der Politik und auch an junge Menschen in der Politik. Mit Blick auf die Frauen da hat Österreich natürlich schon gut aufgeholt. Wir haben jetzt aktuell 41 % Frauen im Parlament. Das ist schon einmal ein ein guter Punkt, natürlich noch keine Gleichverteilung sozusagen, wenn man auf die Gesellschaft blickt. Aber wo es zum Beispiel noch besonderen Aufholbedarf gibt, wäre mit der Besetzung wichtiger Ämter, weil wenn wir uns anschauen wer hat den Ausschussvorsitz – eine sehr wichtige Position in Nationalrat – inne, dann sind wir nur mehr bei knapp 24 % Frauenanteil. Und Gleiches – und da sind wir dann natürlich auch wieder bei dem Punkt Politikverdrossenheit oder auch Vertrauensverlust in der Politik - gilt für die Einbindung von jungen Menschen in das parlamentarische Geschehen. Wir haben jetzt im Parlament ein Durchschnittsalter von rund 50 Jahren. Und gerade wenn man auch jüngeren Menschen hier mehr Platz gibt, mehr Sichtbarkeit schafft, setzt man natürlich auch ein Zeichen an die junge Generation und kann hier sagen: Schaut her! Diese Menschen, die setzen sich hier auch für euch im Parlament ein. Und auch dieses Signal geben: auch für dich ist Platz in der Politik sozusagen. Ein letzter Punkt zu dieser institutionellen Frage und Zukunft des Parlamentarismus. Was man da natürlich immer auch mitdenken muss und soll, ist die Entwicklung des Parlamentarismus in Zeichen von Europäisierung. Also wir haben natürlich, wenn wir zurückblicken trotz Rückschritten prinzipiell eine Integrationsgeschichte in der Europäischen Union. Und gerade aber mit dem Vertrag von Lissabon, also der Ende 2009 in Kraft getreten ist, schon auch eine Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente bei der Mitwirkung in der EU-Gesetzgebung. Ich denke da vor allem an die Arbeit im Hauptausschuss oder die Arbeit im ständigen Unterausschuss für europäische Angelegenheiten. Und da finde ich immer besonders spannend in Zukunft auch wie die Möglichkeit, eben die seit dem Vertrag von Lissabon gegeben ist, für die nationalen Parlamente, der Subsidiaritätskontrolle, beispielsweise genützt wird. Also, dass Parlamente ja die Möglichkeit haben zu kontrollieren, ob sich die EU auch nur mit jenen Fragen beschäftigt, die nicht besser auch auf nationalstaatlicher, regionaler Ebene umgesetzt werden können. Und je nachdem wie viele nationale Parlamente – und das ist nicht nur der Nationalrat, sondern auch der Bundesrat, eine Stimme hat – je nachdem wie viele da eine Stimme abgeben, kann es zu einer gelben oder zu einer orangen Karte kommen, auf die dann eben wieder EU-Institutionen im Gesetzgebungsverfahren Rücksicht nehmen müssen. Das hat es in der Vergangenheit sehr selten gegeben, also nur drei gelbe und noch nie orange Karte, die da seitens der nationalen Parlamente vergeben wurden. Aber das ist natürlich eine zusätzliche Möglichkeit und auch eine zusätzliche Herausforderung für die nationalen Parlamente, weil es nicht nur die Bearbeitung dieser Materien bedarf, sondern natürlich auch ein gewisses Maß an Koordination zwischen den einzelnen nationalen Parlamenten, dass man sich hier auch abstimmt und koordiniert, um eben gemeinsam dann wieder diese effektive Stimme zu sein beim EU-Gesetzgebungsprozess.
SCHERMANN: Damit sind wir am Ende unserer heutigen Episode und auch am Ende unserer Serie zur Geschichte des österreichischen Parlamentarismus angelangt. An dieser Stelle möchten wir uns nochmals ganz herzlich bei unseren heutigen beiden Gästen bedanken. Und auch an Sie liebe Hörerinnen und Hörer – vielen Dank für’s Zuhören!
LESCHKA: In zwei Wochen geht es dann wie gewohnt mit einem weiteren spannenden Thema rund um das österreichische Parlament weiter. Lassen Sie sich also überraschen! Wie immer: Fragen, Anregungen oder Vorschläge für neue Folgen schreiben Sie uns bitte an podcast@parlament.gv.at. Bis dahin, ciao!
SCHERMANN: Tschüss!