Nicht nur aufsehenerregende Missbrauchsfälle, sondern vor allem die fortschreitende Digitalisierung befeuern die Diskussion, wie der Kampf gegen Kindesmissbrauch künftig effektiver geführt werden kann. Darüber, dass es strengere Strafen für die Täter braucht, herrscht weitgehend Einigkeit.
Doch wie sieht es mit Opferschutz und Prävention aus? Was können wir tun, um den Kampf gegen Kindesmissbrauch noch entschlossener zu führen?
Kampf gegen Kindesmissbrauch
Details
Thema
Teilnehmer:innen der Diskussion
- Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP)
- Christian Oxonitsch (SPÖ)
- Susanne Fürst (FPÖ)
- Barbara Neßler (Grüne)
- Johannes Margreiter (NEOS)
Eingeladene Fachleute:
- Barbara Neudecker, Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, Fachstelle Prozessbegleitung
- Hedwig Wölfl, die möwe - Kinderschutz
Diskussion
Zu Beginn fasste ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Pfurtscheller das Kinderschutzpaket der Regierung zusammen: Neben einem angepassten Strafrahmen seien auch eine Unterstützung der Opfer sowie Täterarbeit vorgesehenen. Man müsse rechtzeitig ansetzen, bevor noch die Missbrauchshandlungen geschehen, fügte Barbara Neßler (GRÜNE) hinzu. Darauf würden sich die Regierungsvorhaben ebenfalls konzentrieren.
Susanne Fürst, FPÖ-Menschenrechtssprecherin, befürwortete das Paket, kritisierte jedoch, dass die Maßnahmen zu lange auf sich warten ließen. Sie warf der Regierung vor, dass es das Bekanntwerden der Vorwürfe gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister gebraucht habe, bis diese ins Tun gekommen sei.
Auch Christian Oxonitsch (SPÖ) zeigte sich über die Präsentation des Kinderschutzpakets erfreut. Er bemängelte jedoch, dass darin etwa ein Schwerpunkt auf Präventions- und Therapiearbeit fehle. Außerdem würden die dafür vorgesehen Mittel nicht ausreichen.
Johannes Margreiter, NEOS-Justizsprecher, betonte, dass Strafdrohungen wenig ändern würden, wichtiger sei Präventionsarbeit. Ansetzen könne man beispielsweise bei der Sensibilisierung von Pädagog:innen.
Die Wirkung höherer Strafen falle nur bedingt ins Gewicht, führte auch die Psychologin Hedwig Wölfl aus. Dennoch sei eine Straferhöhung aus Kinderschutzsicht zu befürworten, da dies für Kinder und Jugendliche, die zu Opfern werden, durchaus als Ausdruck einer Art ausgleichender Gerechtigkeit fungieren könne.Psychotherapeutin Barbara Neudecker gab ein anderes Problem zu bedenken: In der Praxis würden verhältnismäßig wenig Fälle, die in diesem Bereich angezeigt werden, tatsächlich zu einer Verurteilung führen. Wolle man in diesem Bereich wirksame Verbesserungen herbeiführen, brauche es ernsthafte Bemühungen, die Justiz kindgerechter zu machen.
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