Die Einstellung zur Todesstrafe war alles andere als einheitlich: Manche waren dafür, weil die Kriminalitäts- und Mordrate so hoch war. Andere dagegen, weil eben diese Rate auch während der Zeit, als Menschen hingerichtet wurden, nicht zurückgegangen ist.
Es wurde zu einer Gewissensfrage, die nicht entlang der Parteigrenzen verlief. Ganz im Gegenteil: Die damals im Parlament vertretene KPÖ wurde sogar dafür kritisiert, als Partei geschlossen gegen die Todesstrafe zu stimmen. Die anderen Parteien gingen einen anderen Weg und hoben den Klubzwang auf. Außerdem machten sich die Abgeordneten untereinander aus, eine geheime Abstimmung abzuhalten. So wusste niemand, wer dafür und wer dagegen war.
Am 24. Mai war es dann so weit: Im Nationalrat stimmten die Abgeordneten – ohne Klubzwang und geheim – über die Todesstrafe ab. Damit der Staat weiterhin Leute hinrichten kann, hätten zwei Drittel der Abgeordneten dafür sein müssen. Am Ende waren 86 Abgeordnete dagegen und nur 64 dafür. Damit war die Todesstrafe in ordentlichen Verfahren in Österreich mit 1. Juli 1950 abgeschafft.
Einzig bei Standgerichten gab es noch bis 1968 die theoretische Möglichkeit von Hinrichtungen. Doch das kam nie zum Einsatz.