News 14.01.2026, 09:52

Als die Richterinnen und Richter in den U-Ausschuss kamen

Am 15. Jänner beginnt der Pilnacek-Untersuchungsausschuss seine Befragungen zum Tod des früheren Sektionschefs im Justizministerium. Verlangt hat den U-Ausschuss die FPÖ. Doch dass eine Oppositionspartei im Alleingang das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments verlangen kann, ist einer zwölf Jahre alten Regeländerung zu verdanken.

Bis zur Gesetzesänderung brauchte es eine Mehrheit im Nationalrat, um einen U-Ausschuss einzusetzen.

Bis 2014 brauchte man für das stärkste Kontrollinstrument, den Untersuchungsausschuss, nämlich eine Mehrheit im Nationalrat.

Verhandlungen tragen Früchte

Schon länger verhandeln die Parlamentsparteien miteinander, um aus dem U-Ausschuss ein Minderheitenrecht zu machen: Statt einer Mehrheit im Nationalrat soll eine gewisse Anzahl von Abgeordneten reichen, um einen U-Ausschuss zu verlangen.

2014 tragen die Verhandlungen Früchte: Eine gemeinsame Gesetzesinitiative von SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne und NEOS sieht vor, dass ein Viertel der Abgeordneten – also 46 – einen U-Ausschuss ins Leben rufen können. Lediglich das zu diesem Zeitpunkt im Parlament vertrete Team Stronach ist nicht mit dabei. Der Entwurf gehe der Partei nicht weit genug, meinte Parteiobfrau Kathrin Nachbaur dazu.

Richterinnen und Anwälte sollen unterstützen

Das Minderheitenrecht ist aber nicht die einzige Erneuerung: Es wird auch die Rolle von Verfahrensrichterin und -richter und Verfahrensanwältin und -anwalt eingeführt. Die Richterin bzw. der Richter soll den Vorsitz bei der Leitung der Sitzungen unterstützen und ihre juristische Expertise einbringen. Die Anwältin bzw. der Anwalt ist für die Auskunftspersonen da, um ihre Grund- und Persönlichkeitsrechte zu schützen.

Doris Bures zeigt Medien die sicher versperrten Akte zum Hypo- U-Ausschuss.

Auch inhaltlich verbessert sich die Lage für die Abgeordneten. Früher haben geschwärzte Akten, die der U-Ausschuss geliefert bekommen hat, immer wieder für Kritik gesorgt. Deshalb wird ein Informationsordnungsgesetz geschaffen, das Unterlagen einordnet. Je nach Stufe können Akte online gelesen oder nur in einem besonderen Raum eingesehen werden.

Schneller Beschluss vor erster Bewährungsprobe

Eingebracht wird die neue Verfahrensordnung für U-Ausschüsse Ende Oktober und nur wenige Wochen später ist sie schon umgesetzt. Die neuen Verfahrensregeln sollen nämlich mit dem Jahr 2015 gelten, weil es mit dem Hypo-Skandal schon ein Thema gibt, das der Nationalrat gerne untersuchen will. Im Februar kommt dann auch der Hypo-Untersuchungsausschuss, der die erste Bewährungsprobe für die neuen Regeln darstellt.

Die Pleite der Hypo-Alpe-Adria-Bank war der erste U-Ausschuss mit neuer Verfahrensordnung.

Aus Sicht der damaligen Nationalratspräsidentin Doris Bures ist der U-Ausschuss ein Erfolg. Sie spricht von einer "gelungenen Premiere" der Verfahrensordnung, die das "Regelwerk erfolgreich mit Leben erfüllt" habe.