Am 15. Jänner beginnt der Pilnacek-Untersuchungsausschuss seine Befragungen zum Tod des früheren Sektionschefs im Justizministerium. Verlangt hat den U-Ausschuss die FPÖ. Doch dass eine Oppositionspartei im Alleingang das stärkste Kontrollinstrument des Parlaments verlangen kann, ist einer zwölf Jahre alten Regeländerung zu verdanken.
Bis zur Gesetzesänderung brauchte es eine Mehrheit im Nationalrat, um einen U-Ausschuss einzusetzen.