News 17.12.2025, 16:16

Asyl: Familiennachzug bleibt für weitere sechs Monate ausgesetzt

Mit einer Novelle zum Asylgesetz hat der Nationalrat im Frühjahr dieses Jahres die rechtlichen Grundlagen für einen vorübergehenden Stopp des Familiennachzugs für anerkannte Flüchtlinge beschlossen. Die dafür nötige Verordnung ist am 3. Juli 2025 in Kraft getreten, nun wird sie um weitere sechs Monate – bis 2. Juli 2026 – verlängert. Damit dürfen Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte auch in den nächsten sechs Monaten nur in wenigen Ausnahmefällen Familienmitglieder nach Österreich nachholen. Begründet wird das damit, dass das Bildungssystem in Österreich und andere Systeme überlastet sind und bei einem fortgeführten Familiennachzug die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit gefährdet wären.

Kritik an der Verlängerung der Verordnung kommt von den Grünen. Ihrer Ansicht nach ist ein derartiger Eingriff in die Grund- und Menschenrechte nicht zu rechtfertigen. Die FPÖ begrüßte die Maßnahme hingegen, drängte gleichzeitig aber auf deutlich mehr Abschiebungen. Die vorgesehenen Ausnahmen zur Achtung des Privat- und Familienlebens kommen laut Innenminister Gerhard Karner nur selten zum Tragen: So ist ihm zufolge im November nur eine einzige Person aufgrund humanitärer Gründe nach Österreich gekommen.

Asylberechtigte dürfen ihre Familienangehörigen weiterhin nicht nach Österreich nachholen

Niederlassungsverordnung 2025

Ebenfalls vom Hauptausschuss genehmigt wurde die Niederlassungsverordnung 2025: Demnach dürfen im heurigen Jahr – abseits von Schlüsselkräften im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte und EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern – höchstens 5.616 Personen nach Österreich zuwandern, wobei ein Großteil davon (4.850) auf Aufenthaltstitel für Familienzusammenführungen von Drittstaatsangehörigen entfällt. Auf Vorschlag von Sozialministerin Korinna Schumann sprach sich der Ausschuss außerdem dafür aus, Sozialhilfebezieherinnen und -beziehern weiterhin in die Krankenversicherung einzubeziehen.