Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS genehmigte der Hauptausschuss eine Änderung der Vertriebenen-Verordnung. Das Aufenthaltsrecht für aus der Ukraine vertriebene Menschen wird damit bis 4. März 2024 gewährt.
Die Vertriebenen-Verordnung wurde im März 2022 in Umsetzung einer EU-Richtlinie erlassen und gewährte zunächst ein Aufenthaltsrecht für Menschen aus der Ukraine bis 3. März 2023. Das Aufenthaltsrecht hätte sich zweimal automatisch um sechs Monate verlängert, sofern es nicht davor auf EU-Ebene beendet worden wäre.
Nachdem die Europäische Kommission im Oktober 2022 bekanntgegeben hat, dass sie keine Beendigung vorschlagen wird, wird nun die österreichische Verordnung angepasst. Der Aufenthaltstitel wird damit ohne Notwendigkeit einer Verlängerung bis 4. März 2024 gewährt. Damit will die Regierung Rechtssicherheit für Betroffene schaffen und den Verwaltungs- und Kostenaufwand verringern. Die Änderung wird eine Woche nach ihrer Kundmachung in Kraft treten.
Innenminister Gerhard Karner legte im Ausschuss dar, dass zwischen 24. Februar und 31. Dezember 2022 insgesamt 90.994 Personen gemäß Vertriebenen-Verordnung erfasst wurden. Rund 66.000 davon befinden sich noch in Österreich. Laut Schätzungen wolle etwa die Hälfte der nach Österreich geflüchteten Ukrainer:innen dauerhaft im Land bleiben, so Karner.