News 04.12.2025, 16:12

Bildungsausschuss stimmt mehrheitlich für Kopftuchverbot

Der Bildungsausschuss sprach sich heute mit den Stimmen ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ für die Einführung eines Kopftuchverbots in der Schule für Schülerinnen bis 14 Jahre aus. Die Grünen stimmten gegen die Gesetzesnovelle, weil sie diese für nicht verfassungskonform halten.

Neben dem Kopftuchverbot in der Schule sieht die Gesetzesnovelle auch die Einführung einer Suspendierungsbegleitung vor. Verpflichtende Perspektivengespräche sollen außerdem künftig dazu beitragen, Schulabbrüche zu verhindern.

Angenommen mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen wurde auch ein im Ausschuss eingebrachter Entschließungsantrag für die Entwicklung "klarer Standards und Abläufe für den Umgang mit herausfordernderen Situationen" und die Verankerung der Schule als gewaltfreien Raum.

Bildungsminister Christoph Wiederkehr bezeichnete das geplante Kopftuchverbot an Schulen für Mädchen bis 14 Jahren als "klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau".

Verbot des Tragens von Kopftüchern islamischer Traditionen

Ziel sei es, die Schule als sicheren Ort zu stärken, sagte Bildungsminister Christoph Wiederkehr im Ausschuss. Mit dem Kopftuchverbot wolle man junge Mädchen in der Schule von Druck befreien, das Verbot sei ein "klares Bekenntnis zur Gleichstellung von Mann und Frau". Die Suspendierungsbegleitung sei eine Abkehr von der bisherigen Handhabung, suspendierte Schülerinnen und Schüler einfach ohne Begleitung nach Hause zu schicken. Perspektivengespräche im Falle eines Schulabbruchs gebe es in vielen engagierten Schulen bereits jetzt, künftig sollten sie bundesweit verpflichtend stattfinden. Denn eine Kränkung bei Schulabbruch könne später zu schrecklichen Taten führen, so Wiederkehr.

Das Kopftuchverbot für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres soll laut Gesetzesentwurf das Tragen eines Kopftuches nach islamischen Traditionen – vom Hijab bis zur Burka – umfassen. Nicht zur Anwendungen kommen soll es beim Unterricht außerhalb des Schulgebäudes sowie bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Auch der häusliche Unterricht ist vom Verbot nicht umfasst. Im Ausschuss kündigte die ÖVP an, dass ab Februar 2026 mit einer Aufklärungsphase in den Schulen begonnen werden solle, bevor die in der Gesetzesnovelle enthaltenen Sanktionsregeln mit 1. September 2026 in Kraft treten.

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