Der Budgetausschuss hat für erste Maßnahmen zur Budgetsanierung sowie für das gesetzliche Budgetprovisorium 2025 grünes Licht gegeben. Somit steht einem möglichen Beschluss im Nationalrat am Freitag nichts mehr im Wege. Ebenfalls beschlossen wurde das Aussetzen der sonst mit 1. April drohenden Mieterhöhungen für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen.
Budgetausschuss ebnet Weg für erste Maßnahmen zur Budgetsanierung
Banken, Elektroautos, Photovoltaik und Spitzensteuersatz: Zahlreiche Schritte zur Budgetsanierung
Maßnahmen wie eine Bankenabgabe, ein Ende der Steuerbefreiung von Photovoltaikmodulen und eine Anhebung der Wettgebühren sollen zur Budgetsanierung beitragen. Darüber hinaus eine Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55 % um vier Jahre bis 2029 und ein Ende der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektrofahrzeuge. Zur Steigerung des Tabaksteueraufkommens soll die Tabaksteuer auf Zigaretten angepasst werden.
Finanzminister Markus Marterbauer erwartet aus den Maßnahmen zusätzliche Einnahmen von 890 Mio. € im Jahr 2025 und 970 Mio. € 2026. ÖVP, SPÖ und NEOS stimmten dafür. Die FPÖ wollte die Maßnahmen eingehend prüfen und behielt sich die Zustimmung zu einzelnen Punkten im Nationalratsplenum vor. Noch nicht eingebracht wurden im Budgetausschuss hingegen Maßnahmen zur Bildungskarenz oder dem Energiekrisenbeitrag.
Mieterhöhungen im geregelten Wohnungsmarkt werden 2025 ausgesetzt
Die Abgeordneten gaben zudem grünes Licht für das Aussetzen von Mieterhöhungen für den geregelten Wohnungsmarkt im Jahr 2025. Das betrifft Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen. Erst im Jahr 2026 soll es wieder zu einer Anpassung kommen. Noch nicht in dem Paket miteinbezogen sind die Mieten am freien Wohnungsmarkt. Laut Staatssekretärin Michaela Schmidt soll eine entsprechende Regelung in den nächsten Monaten vorgelegt werden.
Auf der Agenda des Budgetausschusses stand auch ein Antrag der Grünen. Deren Abgeordneter Lukas Hammer setzte sich dafür ein, dass der Nationalratspräsident nicht per gesetzlichem Automatismus Vorsitzender des Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus werden soll. Diese Initiative wurde dem Verfassungsausschuss zugewiesen.
Vom Budgetausschuss vorerst bis 31. Oktober 2025 beschlossen wurden Ansprüche auf Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für aus der Ukraine vertriebene Personen. Ursprünglich war diese bis März 2026 vorgesehen. Grund dafür seien die sich laufend ändernden geopolitischen Rahmenbedingungen, so das Argument der Vertreter:innen der Regierungsparteien.