Der Nationalrat hat am 27. März neue gesetzliche Bestimmungen für die Bestellung des ORF-Stiftungsrates und des ORF-Publikumsrates beschlossen. Damit trugen die Abgeordneten einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) Rechnung. Dieser hatte zu viel Einfluss der Regierung bei der Besetzung der beiden Gremien festgestellt. Seit 1. April sind Teile des ORF-Gesetzes daher aufgehoben. Mit der Gesetzesreparatur soll nun der Publikumsrat mehr Gewicht im Stiftungsrat bekommen. Zudem wird das Anforderungsprofil für Stiftungsrät:innen nachgeschärft und die Regierung zu öffentlichen Ausschreibungen verpflichtet.
Der Bundesrat wird am Donnerstag über die jüngsten Beschlüsse des Nationalrats beraten.