News 30.04.2025, 14:30

Bundesrat befasst sich am 8. Mai mit dem Familiennachzug

Der Nationalrat hat am 25. April mit einer Änderung des Asylgesetzes eine "Pause" für die Familienzusammenführung von asylberechtigten Personen beschlossen. Die Bundesregierung soll künftig die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug per Verordnung vorübergehend aussetzen können. Die Novelle beinhaltet Ausnahmeregelungen, die insbesondere Minderjährige oder andere Antragsteller:innen betreffen, bei denen das Recht auf Privat- und Familienleben laut Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) "zwingend geboten" ist. Die Regelung soll Ende September 2026 außer Kraft treten.

Noch ist die Gesetzesnovelle aber nicht in Kraft, zuvor muss sich noch der Bundesrat damit beschäftigen. Er tritt kommenden Donnerstag, dem 8. Mai zu einer Sitzung zusammen, um über die Beschlüsse des Nationalrats vom 24. und 25. April zu beraten.

Der Bundesrat wird am 8. Mai über die jüngsten Beschlüsse des Nationalrats beraten.

Zur Debatte steht außerdem das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz. Darin wird festgeschrieben, dass höhere Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen auch dann gewährt werden können, wenn wesentliche Komponenten dafür aus der Schweiz kommen.

Die Sitzung beginnt um 09.00 Uhr mit einer Fragestunde an den Vizekanzler und Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, Andreas Babler.