Der Bundesrat hat mehrheitlich grünes Licht für die Änderung des Asylgesetzes gegeben, mit der es zu einer "Pause" für die Familienzusammenführung von asylberechtigten Personen kommt. Die Bundesregierung kann künftig die Bearbeitung von Anträgen auf Familiennachzug per Verordnung vorübergehend aussetzen. Die Novelle beinhaltet Ausnahmeregelungen, die insbesondere Minderjährige oder andere Antragsteller:innen betreffen, bei denen das Recht auf Privat- und Familienleben laut Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) "zwingend geboten" ist. Während das der FPÖ nicht weit genug geht, äußerten die Grünen moralische und rechtliche Bedenken. Die Regelung soll Ende September 2026 wieder außer Kraft treten.
Zu Beginn der Sitzung stand Vizekanzler Andreas Babler den Mandatar:innen Rede und Antwort. Er informierte dabei über die aktuellen Vorhaben in seinen Zuständigkeitsbereichen Wohnen, Kunst und Kultur, Medien sowie Sport.