Laut dem Pensionsanpassungsgesetz 2026 sollen die Pensionen im kommenden Jahr nur bis zu einer Höhe von 2.500 € brutto voll an die Inflation angepasst werden. Eine begleitende Gesetzesnovelle zur Begrenzung aller Sonderpensionen befürwortete der Bundesrat außerdem mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Auf Schiene gesetzt hat die Länderkammer auch das neue Fördermodell für die Bildungskarenz in Form einer Weiterbildungsbeihilfe, die im Sommer erzielte Trinkgeld-Einigung und die Einführung eines neuen Aufenthaltstitels für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Drittstaaten.
Für freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer wird künftig eine mindestens vierwöchige Kündigungsfrist verpflichtend sein. Darüber hinaus werden Ukraine-Vertriebene unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld erhalten. Mit einer Novellierung des Gesundheitstelematikgesetzes werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Teilnahme Österreichs am "Europäischen Raum für Gesundheitsdaten" (EHDS) und damit für EU-Rezept und EU-Patientenakte geschaffen.