Zwei Wochen nach dem Nationalrat hat der Bundesrat den Weg für zahlreiche Gesetzesvorhaben geebnet. Weder gegen die Ausweitung der Kompetenzen und der Öffnungszeiten von Apotheken noch gegen die Aufwertung von Hausärzt:innen zu Fachärzt:innen für Allgemein- und Familienmedizin hat sich die Länderkammer des Parlaments quergelegt. Somit kann die neue Facharztausbildung wie geplant 2026 starten.
Auch die weiteren Nationalratsbeschlüsse vom 28. Februar haben den Bundesrat passiert. Zur Diskussion standen unter anderem die Einführung eines Bildungsbonus für Sozialhilfebezieher:innen, die Erhöhung des steuerlichen Absetzbetrags für den Kirchenbeitrag, die Modernisierung der Berufskrankheitenliste und ein neues Tiergesundheitsgesetz. Zudem sollen die Kosten für antivirale Medikamente zur HIV-Prophylaxe künftig großteils von den Krankenkassen übernommen werden. Berufsbezeichnungen wie "Sozialarbeiterin" oder "Sozialpädagoge" werden gesetzlich geschützt, die Abschöpfung übermäßiger Gewinne von Energiekonzernen in Form von Energiekrisenbeiträgen wurde um ein Jahr verlängert. Arbeitnehmer:innen kommt die Anpassung verschiedener Arbeitsgesetze an neue EU-Vorgaben zugute.