Ziel der StVO-Novelle ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. So werden E-Mopeds, wie sie von vielen Essenszustellern verwendet werden, ab 1. Oktober als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Damit dürfen sie künftig nicht mehr auf Radwegen fahren, zudem gelten Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht. Auch für E-Scooter kommen strengere Regelungen. Sie müssen – bereits ab Mai – mit Blinklichtern ausgestattet sein und unter 16-jährige Lenkerinnen und Lenker einen Helm tragen. Die Alkoholgrenze wird auf 0,5 Promille gesenkt. Außerdem werden mit der 36. StVO-Novelle die notwendigen rechtlichen Grundlagen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen in verkehrsberuhigte Zonen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind, geschaffen.
Der Bundesrat befasste sich in seiner 989. Sitzung nicht nur mit den jüngsten Beschlüssen des Nationalrats, sondern diskutierte auch über die EU-Außenpolitik und den ORF.