In einer Plenarsitzung am 5. Oktober, wird der Bundesrat über Beschlüsse des Nationalrats beraten, die teils schon in der Sondersitzung am 30. August, teils in der regulären Sitzung am 20. September gefasst wurden. Zuvor, am 4. Oktober, stehen im Rahmen einer parlamentarischen Enquete, die Rechte und Perspektiven der Kinder im Fokus der Länderkammer.
Ein Zweckzuschuss an die Bundesländer von 150 Mio. € dient der Finanzierung einer "Gebührenbremse", die als weitere inflationsdämpfende Maßnahme die Steigerungen bei den Benützungsgebühren der Gemeinden für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr abfedern soll. Eine weitere Maßnahme gegen die Teuerung ist der Energiekrisenbeitrag für fossile Energieträger zur Gewinnabschöpfung bei Energiekonzernen
Im Sozialbereich soll mit einer Novelle der Elternkarenz ein Schritt in Richtung einer gerechteren Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Männern und Frauen erfolgen. Die Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bringt unter anderem das Ende der geblockten Altersteilzeit bis zum Jahr 2029.
Neben Klarstellungen im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz stehen auf der Tagesordnung des Bundesrats auch Gesetze betreffend die COVID-19-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) sowie den österreichischen Beitrag zu EU-Darlehen an die Ukraine.
Zu Beginn der Sitzung ist eine Aktuelle Stunde angesetzt, in der Justizministerin Alma Zadić den Mitgliedern des Bundesrats für Auskünfte zur Verfügung stehen wird.