Neben dem Nationalrat wurden am 25. November 1945 auch die Landtage gewählt, welche die Mitglieder des Bundesrats entsandten. Somit wurden beide Kammern des Parlaments wieder in Kraft gesetzt. Die Basis für die Abhaltung der Nationalrats- und Landtagswahlen bildete die von der provisorischen Staatsregierung am 27. April veröffentlichte Unabhängigkeitserklärung sowie das am 19. Oktober 1945 beschlossene Wahlgesetz. Die bei weitem wichtigste anlassbezogene Regelung bildete der Ausschluss aller ehemaligen Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten vom aktiven als auch vom passiven Wahlrecht.
Der 25. November 1945: Die Rückkehr Österreichs zur Demokratie
Frauen entscheiden die Wahl
Eine weitere Besonderheit dieser Wahlen war der kriegsbedingt besonders hohe Frauenanteil von 64,3 % an der Gesamtheit der Wahlberechtigten. Ausschlaggebend dafür waren die sich noch in Gefangenschaft befindlichen oder getöteten Soldaten sowie die hohe Zahl an ermordeten österreichischen Jüdinnen und Juden, die nicht am Urnengang teilnehmen konnten. Insgesamt waren 1945 rund 700.000 Personen weniger wahlberechtigt als bei den vorangegangen Wahlen im Jahr 1930.
Der Frauenanteil war bei dieser Wahl kriegsbedingt besonders hoch.
Hohe Wahlbeteiligung von 94,3 %
Die Österreicherinnen und Österreicher zeigten großes Interesse an der Stimmabgabe, was an der hohen Wahlbeteiligung von 94,3 % erkennbar war. Mit 49,8 % und einer absoluten Mehrheit von 85 Mandaten ging die ÖVP als klare Wahlsiegerin hervor. Ihr dürfte der hohe Frauenanteil zugutegekommen sein. An zweiter Stelle lag die SPÖ. Sie erreichte 44,6 % bzw. 76 Mandate. Trotz ihrer überproportional großen Ressourcen – die Kommunisten wurden bei der Papierzuteilung durch die sowjetische Besatzungsmacht bevorteilt - blieb die KPÖ mit 5,4 % und insgesamt 4 Mandaten klar hinter den Erwartungen. Obwohl die Frauen nahezu zwei Drittel des Wahlvolks stellten, lag deren Anteil am neu gewählten Nationalrat lediglich bei 5,45 %. Somit waren 1945 nur 9 Frauen in diesem Gremium vertreten.
Auch bei den Landtagswahlen war die ÖVP nicht minder erfolgreich. Somit erreichte die Volkspartei mit 27 Mandaten, gegenüber den 23 der SPÖ, auch im Bundesrat die absolute Mehrheit.
Die demokratischen Wahlen vom 25. November 1945 hatten somit den Weg für die Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung der parlamentarischen Demokratie frei gemacht. Am 19. Dezember traten sowohl der National- als auch der Bundesrat zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen.