57 parlamentarische Kammern weltweit werden heuer direkt gewählt. Weitere 17 werden indirekt bestellt. Insgesamt 74 parlamentarische Kammern werden 2024 also neu besetzt. Die Interparlamentarische Union (IPU) hat auf ihrer Datenplattform Parline alle Termine ebenso wie die unterschiedlichen Wahlsysteme auf der ganzen Welt genau im Blick.
Die halbe Welt geht heuer wählen
Verhältniswahlrecht häufigstes Wahlsystem
Österreich ist mit seinem Wahlsystem international in guter Gesellschaft. Das zeigen Daten, die die IPU zu den Wahlsystemen in 193 Staaten weltweit gesammelt hat. In 77 Staaten wird die mit dem Nationalrat vergleichbare erste Kammer des Parlaments (bzw. bei Einkammer-Parlamenten die einzige Kammer) wie in Österreich durch eine Verhältniswahl gewählt. Die Mandate im Parlament werden also entsprechend der Stimmenanteile an die einzelnen Parteien vergeben. Das häufigste Verfahren ist hier die Listenwahl.
Die zweithäufigste Wahlform ist das Mehrheitswahlrecht, das in 63 Ländern zur Anwendung kommt. Hier geht ein Mandat in einem Wahlkreis also an jene:n Kandidat:in mit den meisten Stimmen. 36 Staaten arbeiten mit gemischten Systemen, sieben weitere werden unter "andere Systeme" zusammengefasst. Für sieben Länder – darunter etwa China und Syrien – gibt es laut IPU keine Informationen. Drei Staaten (Afghanistan, Myanmar und Sudan) sind derzeit suspendiert und werden deshalb in den Daten nicht mitgezählt.
In 77 Staaten wird die erste Kammer des Parlaments durch eine Verhältniswahl gewählt – so auch in Österreich.
USA: Mehrheitswahlrecht
Am 5. November wird in den USA nicht nur der nächste Präsident gewählt, sondern auch der Kongress. Im Repräsentantenhaus werden alle 435, im Senat 34 der 100 Mitglieder neu bestellt. Die Abgeordneten im Repräsentantenhaus werden für eine Periode von zwei Jahren gewählt. Im Senat dauert die Amtszeit sechs Jahre, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Senator:innen neu gewählt wird.
Die Wahl zum Repräsentantenhaus findet nach dem Mehrheitswahlrecht statt. In 435 Wahlbezirken wird je ein:e Vertreter:in gewählt. Den Sitz bekommt der Kandidat oder die Kandidatin mit den meisten Stimmen. Die Wahlkreise werden nach der Bevölkerungszahl bestimmt und auf die Bundesstaaten aufgeteilt. Die Senator:innen werden ebenfalls durch eine Mehrheitswahl bestimmt, allerdings zählt bei der Einteilung in Wahlkreise nicht die Bevölkerungszahl. Jeder der 50 Bundesstaaten stellt einen Wahlkreis mit zwei Sitzen dar.
Wählen dürfen US-Amerikaner:innen ab 18 Jahren. In den meisten Bundesstaaten muss man sich vorab registrieren. Um für das Repräsentantenhaus kandidieren zu können, muss man mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens sieben Jahren US-Staatsbürger:in sein. Senator:in kann werden, wer mindestens 30 Jahre alt ist und die Staatsbürgerschaft seit mindestens neun Jahren besitzt.
Das Capitol in Washington, D.C. ist der Sitz des US-Kongresses. Hier finden die Sitzungen des Senats und Repräsentantenhauses statt.
Litauen: Gemischtes System
In Litauen findet am 13. Oktober die erste Runde der Wahl zum Parlament, dem Seimas, statt. Der Seimas ist ein Einkammerparlament. Die Mitglieder werden für vier Jahre gewählt.
Die 141 Sitze im Parlament werden in einem gemischten Verfahren aus Mehrheits- und Verhältniswahl vergeben. 71 Sitze werden über Direktmandate in Wahlkreisen besetzt. Jeder Wahlkreis entsendet dabei ein Mitglied in den Seimas. Die restlichen 70 Sitze des Seimas werden im Verhältniswahlsystem entsprechend der Stimmenanteile der Parteien vergeben.
Damit die Wahl gültig ist, muss die Wahlbeteiligung bei mindestens 25 % liegen. Wählen dürfen litauische Staatsbürger:innen ab 18 Jahren. Um gewählt zu werden, muss man 25 Jahre alt sein.
Namibia: Verhältniswahlrecht
In Namibia steht am 27. November 2024 gemeinsam mit dem oder der Staatspräsident:in auch die Nationalversammlung, die erste Kammer des Parlaments, zur Wahl. 96 Sitze werden für eine Legislaturperiode von fünf Jahren direkt gewählt. In der Nationalversammlung gibt es acht weitere, nicht stimmberechtigte Mitglieder, die von dem oder der Präsident:in ernannt werden.
Gewählt wird nach dem Listenwahlrecht in 121 Wahlkreisen. Die Sitze werden dem Anteil der Stimmen entsprechend auf die Parteien aufgeteilt. Wählen dürfen Staatsbürger:innen ab 18 Jahren. Wähler:innen müssen sich vorab registrieren. Ins Parlament einziehen darf man ab 21 Jahren.