Die ursprünglich für Anfang 2026 geplante Ablöse des "gelben Papierheftes" durch die digitale Variante habe sich aufgrund der "Komplexität des Projekts" verzögert, ist den Erläuterungen des Gesetzesentwurfs zu entnehmen.
Später als geplant wird auch der ambulante Sektor dazu verpflichtet, eine einheitliche Diagnosen- und Leistungsdokumentation durchzuführen. Die entsprechende Regierungsvorlage wurde mit ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit in der Fassung eines Abänderungsantrag angenommen, der zunächst einen sechs Monate langen Pilotbetrieb vorsieht. Die vollumfängliche Pflicht zur Datenmeldung tritt somit erst ab dem dritten Quartal 2026 in Kraft.