News 17.09.2026, 16:23
Verbot für Kinder und Jugendliche

"EU Kids Act" vs. Österreichs Regierung: Wessen Social-Media-Verbot kommt?

Die EU-Kommission und die Bundesregierung arbeiten an unterschiedlichen Gesetzesplänen. Drei Szenarien, wie es nun weitergehen könnte.

Erst im Juli hat die Bundesregierung ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige in Begutachtung geschickt. Am Donnerstag präsentierte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen dann zusammen mit der zuständigen EU-Kommissarin Henna Virkkunen einen eigenen EU-Gesetzesvorschlag, den "Kids Act".

So unterscheiden sich die Entwürfe:

Der österreichische Vorschlag

Die Bundesregierung möchte den Zugang zu Social-Media-Plattformen für Kinder und Jugendliche bis zu ihrem 14. Geburtstag verbieten. Betroffen sind Video-Sharing-Plattformen wie zum Beispiel

  • Tiktok,
  • Instagram,
  • Snapchat
  • und Youtube.

Das Ziel ist, Plattformen einzuschränken, die suchtfördernde Funktionen verwenden. Dabei soll die Altersverifikation nicht über die Plattform selbst, sondern über Drittanbieter (z. B. ID Austria) erfolgen.

Staatssekretär Alexander Pröll begrüßte Medien gegenüber den Vorschlag der EU, möchte vorerst jedoch an dem Plan der Regierung festhalten.

Der europäische Vorschlag

Der sogenannte "Kids Act" der EU-Kommission sieht ein EU-weites Social-Media-Verbot bis zum 13. Geburtstag vor. Von dem Verbot betroffen sind soziale Medien, Videoplattformen, Online-Videospiele sowie KI-Chatbots und -Companions.

Zwischen 13 und 15 Jahren sieht der Gesetzesvorschlag, der nun dem Europäischen Parlament vorliegt, einen limitierten Zugang zu entsprechenden Plattformen vor. Die Voraussetzungen:

  • Die Erziehungsberechtigten erstellen den Account und können ihn kontrollieren.
  • Die Bildschirmzeit auf diesen Plattformen ist auf eine Stunde pro Tag begrenzt.
  • Die Kontakte zu anderen Accounts auf den Plattformen sind stark begrenzt.

Wird jetzt EU-Recht Vorrang haben? Drei Szenarien scheinen denkbar.

Szenario 1: Österreich beschließt Gesetz

Der Vorschlag der österreichischen Regierung liegt seit Juli im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens noch zur Prüfung bei der EU-Kommission. Wenn diese bis Ende Oktober keine Einwände erhebt, kann der Nationalrat das Gesetz ohne weitere Abänderungen beschließen.

So könnte das Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige wie von der Bundesregierung vorgesehen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten.

Szenario 2: EU fordert Überarbeitung

Die EU-Kommission könnte bis Ende Oktober fordern, dass Österreich seinen Vorschlag überarbeitet. Die Bundesregierung müsste dann den neuen Vorschlag zur Prüfung nach Brüssel schicken.

So könnte das nationale Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige verzögert werden.

Szenario 3: EU blockiert Gesetz

Die EU-Kommission kann einen Entwurf für zwölf bis 18 Monate auf Eis legen, wenn die EU gerade an einheitlichen Regeln für denselben Bereich arbeitet.

So könnte das Social-Media-Verbot blockiert werden, bis eine EU-Regelung in Kraft tritt.