News 21.02.2025, 11:04

Eine Wahl, zwei Stimmen: So funktioniert die Bundestagswahl

Mehr als 59 Millionen Menschen werden am 23. Februar in unserem Nachbarland an die Wahlurnen gebeten. Rund 2,3 Millionen davon wählen zum ersten Mal. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger:innen, die über 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen. Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie in den letzten 25 Jahren in Deutschland gemeldet waren.

Seit der Wahlrechtsreform 2023 steht auch erstmals die Anzahl der Mandatar:innen vor der Wahl fest: 630 Abgeordnete werden in den Bundestag einziehen. Nach vergangenen Wahlen variierte die Anzahl der Abgeordneten – zuletzt zählte der Bundestag 733 Abgeordnete.

In den Deutschen Bundestag in Berlin werden nach der Wahl am 23. Februar 2025 630 Abgeordnete einziehen.

Die Erststimme bekommt eine Person aus dem Wahlkreis

Der Stimmzettel bei Bundestagswahlen ist in zwei Spalten geteilt. Die Erststimme kann einer Kandidatin oder einem Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis gegeben werden. Wer im jeweiligen Wahlkreis die meisten Erststimmen erhält, hat eine Chance auf einen Sitz im Bundestag.

Durch die Wahlrechtsreform 2023 ziehen die Gewinner:innen aus den Wahlkreisen nicht mehr automatisch in den Bundestag ein. Anders als bei vergangenen Bundestagswahlen müssen die Erststimmen von den Zweitstimmen gedeckt sein. Ein Beispiel:

  • Eine Partei gewinnt durch Erststimmen in 20 Wahlkreisen.
  • Nach dem Ergebnis der Zweitstimmen stehen ihr 18 Mandate zu.

  • Die beiden Kandidat:innen mit den wenigsten Erststimmen ziehen nicht in den Bundestag ein.

Die Zweitstimme geht an eine Partei

Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Elf Parteien stehen bundesweit auf dem Stimmzettel. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet, wie viele der insgesamt 630 Sitze einer Partei im Bundestag zustehen. Dabei muss sie bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. 

Die Zweitstimmen sind also ausschlaggebend für die Mandatsverteilung im Bundestag. Wieder ein Beispiel:

  • Eine Partei gewinnt durch Erststimmen in 20 Wahlkreisen.
  • Nach dem Ergebnis der Zweitstimmen stehen ihr 25 Mandate zu.
  • Die ersten 20 Mandate werden mit den Kandidat:innen aus den Wahlkreisen besetzt, die restlichen fünf werden nach der Bundesliste befüllt.

Die beiden Kreuzerl können unabhängig voneinander gemacht werden. Die Kandidatin oder der Kandidat der Erststimme muss nicht zu der Partei gehören, die die Zweitstimme bekommen hat.

Ausnahme: Drei Direktmandate für den Einzug in den Bundestag

Auch wenn eine Partei die Fünf-Prozent-Hürde nicht erreicht, könnte sie trotzdem in den Bundestag einziehen – und zwar über die sogenannte Grundmandatsklausel. Gewinnt eine Partei durch Erststimmen in drei Wahlkreisen, könnte sie über Direktmandate in den Bundestag einziehen.

Diese Grundmandatsklausel wurde eigentlich mit der Wahlrechtsreform 2023 abgeschafft. Nach einem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts gilt sie bei der Bundestagswahl 2025 jedoch trotzdem. Sie bleibt vorerst bestehen, bis eine neue Regelung beschlossen wird.

Besonders kleine Parteien könnten von der Grundmandatsklausel profitieren. Das war zum Beispiel bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 bei der Partei "Die Linke" der Fall. Sie gewann 4,9 % der bundesweiten Zweitstimmen und erzielte in den Wahlkreisen Berlin-Treptow-Köpenick, Berlin-Lichtenberg und Leipzig II jeweils den ersten Platz. Somit zog "Die Linke" in den Deutschen Bundestag ein und das mit 39 Mandaten, die sich aus den 4,9 % der Zweitstimmen ergeben.