News 21.05.2025, 20:48

"Fall Pilnacek": Untersuchungsausschuss-Verlangen der FPÖ liegt vor

Im Visier haben FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker und seine Parteikolleg:innen vor allem die ÖVP, weshalb sie den Untersuchungsausschuss auch "ÖVP-Machtmissbrauchs-Untersuchungsausschuss" nennen wollen. Sie vermuten, dass es im Zuge der behördlichen Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek zu parteipolitischen Einflussnahmen gekommen ist. Hinterfragt werden in diesem Zusammenhang etwa die Spurensicherung am Auffindungsort Pilnaceks, Behinderungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sowie "die gezielte strafrechtliche Verfolgung" von Journalisten, die sich um Aufklärung bemüht hätten.

In einem zweiten Themenkomplex soll sich der Untersuchungsausschuss außerdem mit dem Umgang der Sicherheitsbehörden mit Demonstrationen gegen die Corona-Politik der Regierung und "regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern" auseinandersetzen. Auch hier vermutet die FPÖ unbotmäßigen Druck von Seiten der Politik aus "mutmaßlich korruptiv motivierten" Gründen. Interne und externe Kritik an Regierungshandeln sei "systematisch unterdrückt" worden, lautet der Vorwurf. Das ist für Hafenecker auch die gemeinsame Klammer zwischen den beiden Untersuchungskomplexen.

Die FPÖ hat in der Sondersitzung des Nationalrats das angekündigte Verlangen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses eingebracht.

Dringliche Anfrage der FPÖ in der Sondersitzung des National­rats

Eingebracht wurde das U-Ausschuss-Verlangen in einer von der FPÖ beantragten Sondersitzung des Nationalrats. In Form einer Dringlichen Anfrage an Bundeskanzler Christian Stocker bekräftigte Hafenecker die Vorwürfe in Richtung ÖVP. Diese würde ihre Macht systematisch missbrauchen, ist er überzeugt. In Vertretung des Bundeskanzlers wies Staatssekretär Alexander Pröll die Anschuldigungen zurück und warf den Freiheitlichen im Gegenzug die Lähmung der Verwaltung, etwa durch unzählige parlamentarische Anfragen, vor. ÖVP, SPÖ und NEOS kritisierten, dass es sich um einen "wirren" Untersuchungsgegenstand handle. Die Grünen finden die im Verlangen enthaltene "Causa Pilnacek" aufklärungswürdig, übten jedoch Kritik am Rest des Untersuchungsgegenstandes.

Die Abgeordneten diskutierten auch über eine Dringliche Anfrage der FPÖ an Bundeskanzler Christian Stocker.

Ähnlich verlief eine erste kurze Debatte über das U-Ausschuss-Verlangen, wobei die Koalitionsparteien offen ließen, ob sie das Verlangen durchwinken werden. Man werde "in aller Ruhe" prüfen, ob der Untersuchungsgegenstand rechtskonform formuliert sei, kündigte ÖVP-Abgeordneter Andreas Hanger an. Vor allem, dass der Fall Pilnacek mit dem Thema Corona vermischt wird, wird von ÖVP, SPÖ und NEOS hinterfragt.

Geschäftsordnungsausschuss am Zug

Am Zug ist jetzt jedenfalls der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats, dem das Verlangen am Ende der Sondersitzung zugewiesen wurde. Er muss nun binnen insgesamt acht Wochen die formale Korrektheit des Untersuchungsgegenstandes prüfen. Sollte es dabei zu Differenzen kommen, kann die FPÖ den Verfassungsgerichtshof anrufen. Winkt der Ausschuss die Initiative durch, hat er gleichzeitig auch die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses zu bestimmen, den grundsätzlichen Beweisbeschluss zu fassen sowie Verfahrensrichter:in und Verfahrensanwältin bzw. Verfahrensanwalt zu wählen.

Bisher hat es in der Zweiten Republik 29 U-Ausschüsse gegeben. Davon wurden acht nach der seit 2015 geltenden Verfahrensordnung und sieben auf Basis eines Minderheitenverlangens eingesetzt.