Im letzten Jahr der Legislaturperiode wird es gleich zwei Untersuchungsausschüsse geben. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat die Ampel sowohl für den von SPÖ und FPÖ verlangten "COFAG-Untersuchungsausschuss" als auch für den von der ÖVP initiierten "Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" auf Grün gestellt. Damit können sich die beiden U-Ausschüsse wie geplant am 11. Jänner konstituieren. Mit der Befragung von Auskunftspersonen wollen die Abgeordneten am 6. bzw. am 13. März beginnen. Insgesamt sind jeweils sechs bzw. sieben Befragungstage geplant. Die Endberichte müssen aufgrund der im nächsten Jahr stattfindenden Nationalratswahl bereits Anfang Juli vorliegen.
Die meisten Beschlüsse im Geschäftsordnungsausschuss fielen einstimmig. Allerdings gab es Unstimmigkeiten in der Frage, was die vorlagepflichtigen Stellen für den COFAG-Untersuchungsausschuss betrifft. SPÖ und FPÖ wollten unter anderem auch die ÖBAG und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) samt ihrer ARE-Töchter zur Lieferung von Akten und Unterlagen verpflichten, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Auch ein Antrag der SPÖ, der darauf abzielte, das ÖVP-Untersuchungsausschussverlangen als gänzlich unzulässig zu erklären, fand keine Mehrheit.
Konsens gab es hingegen darüber, auch den Insolvenzverwalter der Signa Holding in die Aktenvorlagepflicht für den COFAG-Untersuchungsausschuss miteinzubeziehen, wobei sämtliche angeforderten Akten – auch anderer Stellen – bis 9. Februar vorliegen müssen. Verfahrensrichterin in beiden U-Ausschüssen wird die OLG-Richterin Christa Edwards.