News 14.12.2023, 20:42

Fix: Zwei Untersuchungsausschüsse im Wahljahr

Im letzten Jahr der Legislaturperiode wird es gleich zwei Untersuchungsausschüsse geben. Der Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats hat die Ampel sowohl für den von SPÖ und FPÖ verlangten "COFAG-Untersuchungsausschuss" als auch für den von der ÖVP initiierten "Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss" auf Grün gestellt. Damit können sich die beiden U-Ausschüsse wie geplant am 11. Jänner konstituieren. Mit der Befragung von Auskunftspersonen wollen die Abgeordneten am 6. bzw. am 13. März beginnen. Insgesamt sind jeweils sechs bzw. sieben Befragungstage geplant. Die Endberichte müssen aufgrund der im nächsten Jahr stattfindenden Nationalratswahl bereits Anfang Juli vorliegen.

Die meisten Beschlüsse im Geschäftsordnungsausschuss fielen einstimmig. Allerdings gab es Unstimmigkeiten in der Frage, was die vorlagepflichtigen Stellen für den COFAG-Untersuchungsausschuss betrifft. SPÖ und FPÖ wollten unter anderem auch die ÖBAG und die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) samt ihrer ARE-Töchter zur Lieferung von Akten und Unterlagen verpflichten, konnten sich damit aber nicht durchsetzen. Auch ein Antrag der SPÖ, der darauf abzielte, das ÖVP-Untersuchungsausschussverlangen als gänzlich unzulässig zu erklären, fand keine Mehrheit.

Konsens gab es hingegen darüber, auch den Insolvenzverwalter der Signa Holding in die Aktenvorlagepflicht für den COFAG-Untersuchungsausschuss miteinzubeziehen, wobei sämtliche angeforderten Akten – auch anderer Stellen – bis 9. Februar vorliegen müssen. Verfahrensrichterin in beiden U-Ausschüssen wird die OLG-Richterin Christa Edwards.

COFAG-Untersuchungsausschuss

Mit dem COFAG-Untersuchungsausschuss wollen SPÖ und FPÖ insbesondere prüfen, ob "Milliardäre", die Spenden an die ÖVP geleistet haben oder um deren Unterstützung die Volkspartei geworben hat, vom Staat bevorzugt behandelt wurden. Dabei geht es zum Beispiel um Förderungen, Steuernachlässe, beschleunigte Verfahren oder Informationsweitergaben. Zudem halten es die beiden Initiatoren des Untersuchungsausschusses Kai Jan Krainer (SPÖ) und Christian Hafenecker (FPÖ) grundsätzlich für notwendig, Licht in die "Blackbox" COFAG zu bringen. Auch etwaigen Interventionen in Zusammenhang mit Aufsichts- bzw. Strafverfahren sowie möglichen Schmiergeldflüssen soll nachgegangen werden. Der Untersuchungszeitraum läuft vom 18. Dezember 2017 bis zum 23. November 2023.

Rot-Blauer Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss

Auf die ÖVP geht der Rot-Blaue Machtmissbrauch-Untersuchungsausschuss zurück. Die Volkspartei will die Regierungsbeteiligungen der SPÖ und der FPÖ in der Zeit von 2007 bis 2020 unter die Lupe nehmen, wobei es insbesondere um eine mögliche zweckwidrige Verwendung öffentlicher Gelder in von "roten" bzw. "blauen" Minister:innen geleiteten Ressorts geht. Konkret interessiert sich die ÖVP dabei für Inseratenschaltungen, Medienkooperationsvereinbarungen, Umfragen, Gutachten, Studien und andere Auftragsvergaben. Ebenso sind die Besetzung von Leitungspositionen in der Bundesverwaltung und bei ausgegliederten Rechtsträgern sowie etwaige staatsanwaltliche Ermittlungen Teil des – insgesamt sieben Beweisthemen umfassenden – Untersuchungsgegenstands.

Am Tag nach dem Geschäftsordnungsausschuss befasste sich das Plenum des Nationalrats mit den beiden U-Ausschuss-Verlangen. Ein gesonderter Beschluss des Hohen Hauses war nicht mehr erforderlich. Beide Untersuchungsausschüsse sind automatisch eingesetzt, da sie jeweils von mehr als einem Viertel der Abgeordneten unterstützt werden.