News 17.03.2026, 16:27

Frauenquote in Aufsichtsräten soll auf 40 % steigen

Mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen börsenotierter Gesellschaften weiter zu erhöhen, hat die Bundesregierung ein "Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz" vorgelegt. Damit soll eine strengere Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften festgelegt werden.

Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.

Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die Zukunftsperspektive von Unternehmen, zeigte sich Justizministerin Anna Sporrer überzeugt. Die ausgewogene Vertretung der Geschlechter sei daher auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft.

Die Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten soll angehoben werden.

Höhere Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten

Einstimmig gab der Justizausschuss außerdem grünes Licht für eine Fünf-Parteien-Gesetzesinitiative zur Altersobergrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten. So lag etwa für die erstmalige Eintragung in das Verzeichnis der Notariatskandidatinnen und -kandidaten die Obergrenze bisher bei einem Alter von unter 35 Jahren. Künftig soll diese Altersobergrenze auf 50 Jahre angehoben werden.