Mit dem Ziel, den Anteil von Frauen in Leitungsfunktionen börsenotierter Gesellschaften weiter zu erhöhen, hat die Bundesregierung ein "Gesellschaftsrechtliches Leitungspositionengesetz" vorgelegt. Damit soll eine strengere Quotenregelung für Aufsichtsratsmitglieder in börsenotierten Gesellschaften festgelegt werden.
Die nationale Umsetzung von EU-Vorgaben soll über die Mindestanforderungen hinaus alle börsenotierten Gesellschaften in Österreich erfassen, so die Erläuterungen. Künftig soll unter diesen Aufsichtsratsmitgliedern eine Mindestquote von 40 % Frauen und 40 % Männern zu erreichen sein. Die bisherige Quotenregelung betrug 30 %.
Vielfalt in Führungsetagen verbessere die Qualität von Entscheidungen und sichere die Zukunftsperspektive von Unternehmen, zeigte sich Justizministerin Anna Sporrer überzeugt. Die ausgewogene Vertretung der Geschlechter sei daher auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft.
Die Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten soll angehoben werden.