News 17.10.2025, 13:47

GO-Ausschuss gibt Weg für Pilnacek-Untersuchungsausschuss frei

Mit dem Untersuchungsausschuss will die FPÖ die Ermittlungen rund um den Tod des ehemaligen Spitzenbeamten im Justizministerium Christian Pilnacek unter die Lupe nehmen. Sie hegt den Verdacht, dass es dabei zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen ist. So ist im Verlangen unter anderem von einer unbefugten Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln, einer Verfälschung von Ermittlungsergebnissen und einer gezielten strafrechtlichen Verfolgung von Journalisten, die an der Aufarbeitung der Vorgänge beteiligt waren, die Rede. Im Hintergrund könnten, so die Vermutung der Freiheitlichen, politische Akteure – etwa aus dem Innenministerium oder dem Bundeskanzleramt – Druck ausgeübt oder gar die Fäden gezogen haben.

Der Untersuchungsausschuss wird wieder im Lokal 1 tagen.

Untersucht werden soll der Zeitraum vom 19. Oktober 2023 bis zum 4. September 2025, wobei laut grundsätzlichem Beweisbeschluss neben sämtlichen Bundesministerien auch der Bundespräsident, der Nationalratspräsident, die Bundesdisziplinarbehörde, die Volksanwaltschaft und die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit Akten und Unterlagen vorlegen müssen. In Bezug auf letztere haben die Abgeordneten dabei vor allem die Staatsanwaltschaft Krems, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt, die Oberstaatsanwaltschaft Wien, das Landeskriminalamt Niederösterreich und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Fokus. Als Frist für die Aktenvorlage wurde der 17. Dezember festgelegt.

Christa Edwards wird Verfahrensrichterin

Zur Verfahrensrichterin des U-Ausschusses hat der Geschäftsordnungsausschuss die ehemalige OLG-Richterin Christa Edwards gewählt. Sie hat bereits Erfahrung aus anderen Untersuchungsausschüssen und ist unter anderem für die Erstbefragung der Auskunftspersonen und die Vorbereitung des Abschlussberichts des U-Ausschusses zuständig. Über die Einhaltung der Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen wird der Rechtsanwalt Andreas Joklik wachen. Alle Beschlüsse erfolgten einstimmig. Den Vorsitz im Untersuchungsausschuss hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Walter Rosenkranz inne, dazu kommen je 13 Mitglieder und Ersatzmitglieder im Verhältnis 4 FPÖ, 4 ÖVP, 3 SPÖ, 1 NEOS und 1 Grüne.

Christa Edwards wird Verfahrensrichterin im Pilnacek-Untersuchungsausschuss

30. Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik

Starten wird der Pilnacek-Untersuchungsausschuss nun doch schon im Oktober, sobald der Ausschussbericht bei der von den Grünen verlangten Sondersitzung des Nationalrats zum Aufruf gelangen wird. Ein gesonderter Beschluss des Nationalrats ist dafür, nachdem alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, nicht mehr nötig. Er wird der 30. Untersuchungsausschuss in der Zweiten Republik sein und der siebente, der aufgrund eines Minderheitsverlangens (Unterstützung durch 46 Abgeordnete) eingesetzt wird. Die Dauer von Untersuchungsausschüssen ist grundsätzlich auf 14 Monate begrenzt, im Bedarfsfall ist jedoch eine Verlängerung auf bis zu 20 Monate möglich.