News 23.10.2025, 15:36

Gesetzesnovelle soll Großverfahren beschleunigen

Gemäß der Gesetzesnovelle werden Behörden künftig schon ab 50 Beteiligten die verfahrensrechtlichen Bestimmungen für Großverfahren anwenden können. Bisher war das erst ab 100 Beteiligten möglich. Zudem werden verschiedene Maßnahmen gesetzt, um aufwendige Verwaltungsverfahren zu beschleunigen. Dazu gehört etwa die Möglichkeit der Behörde, gleichzeitig mit der Anberaumung einer mündlichen Verhandlung eine Frist für weitere Vorbringen zu setzen. Zudem wird die Behörde für Teilbereiche einer Sache den Schluss des Ermittlungsverfahrens erklären können. Es sei sinnvoll, einzelne Verfahrensteile abzuschließen, ohne auf die Beendigung des gesamten Verfahrens warten zu müssen, hielt dazu NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak im Ausschuss fest. Auch die Kundmachung von Edikten wird neu geregelt.

Durch die neuen Gesetzesbestimmungen können Großverfahren besser strukturiert werden.

Großverfahren würden mit den vorgesehenen Änderungen kostengünstiger, digitaler und schneller, ohne dass in materielle Rechte von Parteien eingegriffen werde, hielt der zuständige Staatssekretär Alexander Pröll dazu im Verfassungsausschuss fest. Auch bleibe die Publizität gewahrt. Die Grünen haben allerdings Bedenken, ob es nicht doch zu einer Einschränkung von Parteienrechten kommen wird, und stimmten als einzige Partei vorerst gegen die Novelle.

Kurzfristig in den Gesetzentwurf eingebaut wurde auch eine Bestimmung, die die Heranziehung von nichtamtlichen Sachverständigen bei Verwaltungsverfahren und Verfahren vor Verwaltungsgerichten erleichtert. Auch sie soll zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen.