News 12.03.2026, 18:50

Gesetzespaket bringt mehr Transparenz bei Bestellung der ORF-Spitze

Die geplante Novellierung des ORF-Gesetzes ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, mit dem Österreich dem neuen Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) Rechnung trägt. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, den Binnenmarkt für Mediendienste und somit Medienvielfalt und Pluralismus zu stärken. Es gelte, die einzigartige Rolle unabhängiger Medien für Meinungsbildung und Demokratie zu schützen, heißt es dazu unter anderem in den Erläuterungen zum von der Regierung vorgelegten Gesetzespaket. Es wurde  vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien an das Plenum weitergeleitet.

Konkret sieht die ORF-Gesetz-Novelle vor, die Funktion des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin künftig neun – statt sechs – Monate vor Ende der laufenden Funktionsperiode auszuschreiben, wobei für die kommende Periode, die Anfang 2027 beginnt, eine Übergangsregelung mit acht Monaten gilt. Das heißt, die Nachfolge des zurückgetretenen ORF-Generaldirektors Roland Weißmann muss spätestens Anfang Mai ausgeschrieben werden. Außerdem werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert sowie die formalen Vorgaben für die Ausschreibung erweitert und der Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellverfahren verpflichtet. Letzteres ist auch für die Bestellung der weiteren ORF-Direktorinnen und -Direktoren sowie der Landesdirektorinnen und Landesdirektoren verpflichtend. Neu sind überdies klare gesetzliche Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen das ORF-Direktorium vorzeitig abberufen werden kann.

Anfang 2027 beginnt die neue Funktionsperiode des ORF-Direktoriums.

Grüne kritisieren gelockerte Vorgaben für Regierungsinserate

Weitere Änderungen bringt das EMFG-Begleitgesetz bei der Kontrolle von Medienzusammenschlüssen und im Medientransparenzgesetz. Außerdem ist vorgesehen, die Eigentumsverhältnisse von Mediendiensteanbietern künftig zentral in einer von der KommAustria geführten Datenbank zu speichern.

Grundsätzlich begrüßen auch die Grünen das umfangreiche Paket. Sie stoßen sich aber daran, dass gleichzeitig die strengen Vorgaben für Regierungsinserate "aufgeweicht" werden sollen. Durch die Lockerung des Werbeverbots werden ihrer Meinung nach neue Grauzonen geschaffen und die Tür für Missbrauch geöffnet. Die FPÖ sieht das Europäische Medienfreiheitsgesetz grundsätzlich kritisch.

Politische-Werbung-Gesetz

Ins Plenum geschickt hat der Verfassungsausschuss außerdem ein neues "Politische-Werbung-Gesetz", das ebenfalls der Umsetzung einer EU-Verordnung dient. Um mehr Transparenz zu schaffen und Informationsmanipulation zu unterbinden, gelten seit Herbst vergangenen Jahres EU-weit einheitliche Regelungen zur Kennzeichnung politischer Werbung. Zudem ist es grundsätzlich nicht mehr erlaubt, besonders sensible Daten wie ethnische Herkunft, politische Meinung, Religion oder sexuelle Orientierung für gezielte Werbeschaltungen – etwa in Sozialen Medien – zu verwenden. In Österreich wird neben der Datenschutzbehörde auch die KommAustria für die Überwachung der EU-Vorgaben zuständig sein.

Auf Basis von Regierungsberichten haben die Abgeordneten über aktuelle EU-Vorhaben und die Nationale Strategie gegen Antisemitismus beraten.