Die geplante Novellierung des ORF-Gesetzes ist Teil eines umfangreichen Gesetzespakets, mit dem Österreich dem neuen Europäischen Medienfreiheitsgesetz (EMFG) Rechnung trägt. Ziel dieser EU-Verordnung ist es, den Binnenmarkt für Mediendienste und somit Medienvielfalt und Pluralismus zu stärken. Es gelte, die einzigartige Rolle unabhängiger Medien für Meinungsbildung und Demokratie zu schützen, heißt es dazu unter anderem in den Erläuterungen zum von der Regierung vorgelegten Gesetzespaket. Es wurde vom Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien an das Plenum weitergeleitet.
Konkret sieht die ORF-Gesetz-Novelle vor, die Funktion des ORF-Generaldirektors bzw. der ORF-Generaldirektorin künftig neun – statt sechs – Monate vor Ende der laufenden Funktionsperiode auszuschreiben, wobei für die kommende Periode, die Anfang 2027 beginnt, eine Übergangsregelung mit acht Monaten gilt. Das heißt, die Nachfolge des zurückgetretenen ORF-Generaldirektors Roland Weißmann muss spätestens Anfang Mai ausgeschrieben werden. Außerdem werden die fachlichen Anforderungen für die Funktion präzisiert sowie die formalen Vorgaben für die Ausschreibung erweitert und der Stiftungsrat explizit zu einem transparenten und nichtdiskriminierenden Bestellverfahren verpflichtet. Letzteres ist auch für die Bestellung der weiteren ORF-Direktorinnen und -Direktoren sowie der Landesdirektorinnen und Landesdirektoren verpflichtend. Neu sind überdies klare gesetzliche Bestimmungen, unter welchen Voraussetzungen das ORF-Direktorium vorzeitig abberufen werden kann.
Anfang 2027 beginnt die neue Funktionsperiode des ORF-Direktoriums.