So soll mit dem Günstiger-Strom-Gesetz der schon länger verhandelte neue Rechtsrahmen für den Elektrizitätsmarkt umgesetzt werden. Ob die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, ist allerdings nach wie vor offen. Für geringere Füllmengen in Packungen, Stichwort "Shrinkflation", soll es eine Kennzeichnung im Handel geben.
Ziel eines Anti-Mogelpackungs-Gesetzes und von Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz ist unter anderem, im Handel geringere Füllmengen in Packungen zu kennzeichnen, Stichwort "Shrinkflation". Die beiden Gesetze wurden von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürwortet. Das Gesetz zur "Shrinkflation" soll allerdings erst im Februar oder März ins Plenum kommen. Grund dafür ist eine erforderliche Notifizierung bei der EU. Ein verzögertes Inkrafttreten ist damit nicht verbunden, dieses ist laut Gesetzentwurf ohnehin erst für April 2026 vorgesehen.
Im Energiebereich sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich für das Günstiger-Strom-Gesetz aus, das auch ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz sowie ein Energie-Armuts-Definitions-Gesetz beinhaltet. Damit soll ein Rechtsrahmen für den in den vergangenen Jahren sich rasch verändernden Elektrizitätsmarkt geschaffen und die Rechte der Endverbraucherinnen und Endverbraucher verankert werden. Damit ist allerdings noch offen, ob das Gesetz im Plenum die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhält.
Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.