News 09.12.2025, 15:57

Günstiger-Strom-Gesetz passierte Wirtschaftsausschuss

So soll mit dem Günstiger-Strom-Gesetz der schon länger verhandelte neue Rechtsrahmen für den Elektrizitätsmarkt umgesetzt werden. Ob die dafür nötige Zweidrittelmehrheit zustande kommt, ist allerdings nach wie vor offen. Für geringere Füllmengen in Packungen, Stichwort "Shrinkflation", soll es eine Kennzeichnung im Handel geben. 

Ziel eines Anti-Mogelpackungs-Gesetzes und von Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz ist unter anderem, im Handel geringere Füllmengen in Packungen zu kennzeichnen, Stichwort "Shrinkflation". Die beiden Gesetze wurden von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen befürwortet. Das Gesetz zur "Shrinkflation" soll allerdings erst im Februar oder März ins Plenum kommen. Grund dafür ist eine erforderliche Notifizierung bei der EU. Ein verzögertes Inkrafttreten ist damit nicht verbunden, dieses ist laut Gesetzentwurf ohnehin erst für April 2026 vorgesehen.

Im Energiebereich sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich für das Günstiger-Strom-Gesetz aus, das auch ein neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz sowie ein Energie-Armuts-Definitions-Gesetz beinhaltet. Damit soll ein Rechtsrahmen für den in den vergangenen Jahren sich rasch verändernden Elektrizitätsmarkt geschaffen und die Rechte der Endverbraucherinnen und Endverbraucher verankert werden. Damit ist allerdings noch offen, ob das Gesetz im Plenum die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhält.

Das Elektrizitätswirtschaftsgesetz soll den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien unterstützen.

Dies gilt auch für Änderungen des Preisgesetzes. Auch hier ist für die enthaltenen Verfassungsbestimmungen eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Damit soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, bei einer ungerechtfertigten Preispolitik vorübergehend in die Energiepreise eingreifen zu können. Grünes Licht gaben die Abgeordneten im Ausschuss einstimmig für eine Regierungsvorlage, mit der das Missbrauchsverbot für den Energiesektor bis Ende 2031 verlängert werden soll. Damit können großen Energieversorgern Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden, untersagt werden.

Abwicklung der Investitionsprämie

Zur weiteren Abwicklung der in der Coronazeit eingeführten Investitionsprämie für Unternehmen soll außerdem das Investitionsprämiengesetz bis Ende 2029 verlängert werden. Mit Änderungen in der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen sollen anerkannte NGOs unter anderem ein Beschwerderecht bei Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen nach der Gewerbeordnung erhalten. Auch betreffend besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das Mineralrohstoffgesetz fallen, soll die Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen erweitert werden.

Anpassungen zu Tabaksticks angekündigt 

Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Änderung des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes enthält vorerst nur redaktionelle Anpassungen und passierte den Ausschuss mit den Stimmen der Dreierkoalition. Seitens SPÖ und ÖVP wurde für die Beratungen im Plenum dazu eine Abänderung betreffend Tabaksticks zum Erhitzen angekündigt. Damit solle ermöglicht werden, die bereits in anderen Ländern verfügbaren neueren Tabaksticks bzw. "neue Heets-Produkte" auch auf den regulären Vertriebswegen in Österreich verkaufen zu können.

Ebenfalls im Wirtschaftsausschuss zur Debatte stand der Tätigkeitsbericht der E-Control Austria für das Jahr 2024.

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