Mit einer breiten Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen hat der Budgetausschuss einen Initiativantrag von ÖVP und Grünen zur vieldiskutierten Handysicherstellung ins Plenum geschickt. Aufgrund eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs ist eine Neuregelung der Materie bis 1. Jänner erforderlich, die sich damit noch ausgehen dürfte. Die Beschlagnahme von Datenträgern und Daten - wie eben der Handysicherstellung - wird demnach künftig einer vorherigen richterlichen Genehmigung bedürfen. Grundlegend soll die Sicherstellung solcher Datenträger als neue Ermittlungsmaßnahme von der Sicherstellung von anderen Gegenständen generell getrennt werden. Ohne richterliche Bewilligung bestehen bleiben soll die bisherige Möglichkeit der Sicherstellung etwa von Handys zu materiellen Zwecken sowie von punktuellen Daten aus dem öffentlichen Raum wie etwa Bilder von Überwachungskameras.
Enthalten ist in dem Paket von ÖVP und Grünen auch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO), unter anderem zur Verfahrensbeschleunigung und zur Stärkung des Opferschutzes. Bei der Abstimmung berücksichtigt wurde ein Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen, mit dem unter anderem Klarstellungen zur Sicherstellung punktueller Daten getroffen werden.
Abgelehnt wurde im Ausschuss ein FPÖ-Antrag, der ebenso auf eine Neuregelung der Handysicherstellung abzielt. Die Freiheitlichen sprachen sich insbesondere für eine organisatorische Trennung der Datenauswertung von den eigentlich ermittelnden Behörden aus. Aus ihrer Sicht sollte die Aufbereitung der Daten durch das Gericht erfolgen.