News 05.06.2024, 19:49

Hebammenbeistand bei Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche

Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, haben derzeit keinen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Anders ist das bei sogenannten Totgeburten, wenn das Kind über 500 Gramm hatte. Ab September soll der Hebammenanspruch ausgeweitet werden und auch Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche umfassen.

Der Gleichbehandlungsausschuss fasste dazu einen einstimmigen Beschlusses. Entsprechende Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallgesetz sollen mit 1. September 2024 in Kraft treten.

Ratifizierung der Konvention 190

Einstimmig sprach sich der Gleichbehandlungsausschuss auch für die Ratifizierung der Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konvention) aus. Es handelt sich dabei um das "Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt".

Schwerpunkt einer Aussprache mit der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien Susanne Raab waren Frauenrechte sowie der Schutz vor Diskriminierung, insbesondere von LGBTIQ-Personen.