Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, haben derzeit keinen Anspruch auf die Unterstützung durch eine Hebamme. Anders ist das bei sogenannten Totgeburten, wenn das Kind über 500 Gramm hatte. Ab September soll der Hebammenanspruch ausgeweitet werden und auch Fehlgeburten nach der 18. Schwangerschaftswoche umfassen.
Der Gleichbehandlungsausschuss fasste dazu einen einstimmigen Beschlusses. Entsprechende Änderungen im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Beamten-Kranken- und Unfallgesetz sollen mit 1. September 2024 in Kraft treten.