Die "Network and Information Security Directive" der EU (NIS-2) soll die Cyber- und Informationssicherheit von systemrelevanten Unternehmen und Institutionen unionsweit regeln. Nachdem ihre nationalstaatliche Umsetzung 2024 im Nationalrat nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erhielt, unternahm die Bundesregierung nun einen neuen Anlauf: Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) orientiert sich weitestgehend an der Version von 2024, sieht jedoch Adaptierungen etwa bei den Berichtspflichten, den Übergangsfristen und der institutionellen Ausgestaltung der Cybersicherheitsbehörde vor. Der Innenausschuss billigte den Gesetzesvorschlag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.
Das NISG 2026 soll unter anderem regeln, wie sich Institutionen auf potenzielle Cyberattacken vorzubereiten bzw. mit erfolgten Cybercrime-Vorfällen umzugehen haben.