News 05.12.2025, 15:14

Innenausschuss: Neuer Anlauf für EU-Cybersicherheitsrichtlinie NIS-2

Die "Network and Information Security Directive" der EU (NIS-2) soll die Cyber- und Informationssicherheit von systemrelevanten Unternehmen und Institutionen unionsweit regeln. Nachdem ihre nationalstaatliche Umsetzung 2024 im Nationalrat nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit erhielt, unternahm die Bundesregierung nun einen neuen Anlauf: Das Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz 2026 (NISG 2026) orientiert sich weitestgehend an der Version von 2024, sieht jedoch Adaptierungen etwa bei den Berichtspflichten, den Übergangsfristen und der institutionellen Ausgestaltung der Cybersicherheitsbehörde vor. Der Innenausschuss billigte den Gesetzesvorschlag mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.

Das NISG 2026 soll unter anderem regeln, wie sich Institutionen auf potenzielle Cyberattacken vorzubereiten bzw. mit erfolgten Cybercrime-Vorfällen umzugehen haben.

Innenminister Gerhard Karner und die Koalition verwiesen im Ausschuss unter anderem auf die geopolitische Lage, die EU-einheitliche Cybersicherheitsstandards notwendig mache. SPÖ und NEOS, die 2024 als Oppositionsparteien noch gegen den damaligen Entwurf gestimmt hatten, erklärten ihre nunmehrige Zustimmung damit, dass ihre einstigen Kritikpunkte "ausgeräumt" worden seien. Die Grünen begründeten ihre Zustimmung mit "staatspolitischer Verantwortung". Keine Zustimmung gab es von den Freiheitlichen, die zahlreiche Kritikpunkte vorbrachten, von der Entstehung des Gesetzesvorschlags, über die vorgesehene Behördenstruktur und die Folgen für die betroffenen Unternehmen, bis zu den geplanten Sanktionshöhen.

Einhellige Zustimmung für strafrechtliche Verschärfungen bei Missbrauch von Überwachungsmaßnahmen

Ebenfalls auf der Tagesordnung standen vier Oppositionsinitiativen, von denen drei vertagt wurden. Zu einem Antrag der Grünen auf stärkere Missbrauchsprävention bei Überwachungsmaßnahmen brachten ÖVP, SPÖ und NEOS einen gemeinsamen Ausschussantrag ein, der einstimmig angenommen wurde: Bei der jüngst beschlossenen Novelle zur Gefährder-Überwachung sei es rechtsstaatlich geboten, dass deren operative Anwendung nicht vor einer adäquaten strafrechtlichen Flankierung erfolgt, heißt darin. Die Bundesregierung wird daher daran erinnert, diesbezüglich ihre im Ministerratsvortrag eingegangene Selbstbindung einzuhalten und entsprechende Grundlagen vorzubereiten. Konkret wird um einen Regelungsvorschlag im Strafgesetzbuch ersucht, um den Missbrauch von Überwachungsbefugnissen angemessen zu sanktionieren.