Genau fünf Jahre nach der vorigen Wahl wird am 29. September 2024 erneut der Nationalrat gewählt. Der Hauptausschuss genehmigte die Verordnung der Regierung zur Ausschreibung der Wahl einstimmig. Als Stichtag wurde der 9. Juli 2024 festgelegt. Daran orientieren sich diverse Fristen, etwa für Wähler:innenverzeichnis und Wahlvorschläge.
Jetzt fix: Nationalratswahl am 29. September
Der Hauptausschuss hat den Termin für die Nationalratswahl festgelegt. Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die volle Dauer ausschöpfen.
Legislaturperiode dauert volle fünf Jahre
Die aktuelle XXVII. Gesetzgebungsperiode wird damit die vollen fünf Jahre ausschöpfen. Seit die Dauer der Legislaturperioden im Jahr 2007 von vier auf fünf Jahren ausgeweitet wurde, ist das erst zum zweiten Mal der Fall.
Doch auch davor wurden die meisten Perioden vorzeitig beendet. Von insgesamt 22 abgeschlossenen Gesetzgebungsperioden in der zweiten Republik endeten bisher erst vier durch Zeitablauf: die XI., die XIII., die XVIII und die XXIV. Periode hielten die volle Dauer.
Die XXVII. Gesetzgebungsperiode wird erst die fünfte in der Geschichte der Zweiten Republik sein, die nicht vorzeitig beendet wurde.
Die restlichen 18 Legislaturperioden endeten durch Beschluss auf vorzeitige Beendigung. Nicht immer waren aber Regierungskrisen der Grund. Oftmals löste sich der Nationalrat auch deshalb vorzeitig selbst auf, weil man damit die Wahl an einen bestimmten, gewünschten Termin legen konnte. Denn die Bundesverfassung schreibt vor, dass der neue Nationalrat spätestens 30 Tage nach der Wahl einberufen werden muss. Wollte man also beispielsweise einige Wochen früher wählen, musste auch die Gesetzgebungsperiode verkürzt werden.
Aktuelle Besetzung noch bis zu konstituierender Sitzung am 24. Oktober im Amt
Die XXVII. Gesetzgebungsperiode dauert noch bis zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrats an. Als Termin kommt aus rechtlicher Sicht nur der 24. Oktober 2024 in Frage, weil die aktuelle Fünfjahresperiode am 23. Oktober 2024 um 24.00 Uhr endet. Die derzeitigen Abgeordneten sind noch solange im Amt. Formal erfolgt die Einberufung der konstituierenden Sitzung per Entschließung des Bundespräsidenten auf Grundlage eines Beschlusses der Bundesregierung. In der Praxis erfolgt das meist kurz vor der Sitzung im Herbst.
Auch Plenarsitzungen und Ausschüsse können bis dahin in der alten Besetzung stattfinden. Eine reguläre Nationalratssitzung ist für den 18. September geplant. Sondersitzungen bzw. außerordentliche Tagungen sind auch im Sommer möglich.