Zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsehen soll in Österreich die Eheschließung Minderjähriger unter 18 Jahren künftig rechtlich nicht mehr möglich sein. Außerdem soll das Verbot der Eheschließung sowie der Begründung eingetragener Partnerschaften auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet werden, um etwa Ehen zwischen Cousin und Cousine oder zwischen Neffe oder Nichte und Onkel oder Tante zu verhindern. Der Justizausschuss hat eine entsprechende Regierungsvorlage von Justizministerin Anna Sporrer heute einstimmig befürwortet.
Justizausschuss einstimmig für Eheverbot unter 18
Strafbarkeit für "Dick Pics"
Außerdem soll zum Schutz vor sexueller Belästigung im Strafgesetzbuch der Straftatbestand der sexuellen Belästigung auf die unaufgeforderte Übermittlung von Bildaufnahmen menschlicher Genitalien erweitert werden. Das Regierungsprogramm der Dreierkoalition sieht ein solches Verbot der Zusendung unerwünschter "Dick Pics" vor. Diese Gesetzesänderungen haben die Abgeordneten mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ins Plenum geschickt. Die FPÖ äußerte zwar Verständnis für das Anliegen, bezweifelte aber, dass das Strafrecht dafür das geeignete Mittel sei.
Eine weitere Regierungsvorlage mit Anpassungen zum EU-Strafrecht passierte den Justizausschuss ebenso mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Unter anderem soll damit den Strafverfolgungsbehörden ermöglicht werden, schneller und effizienter Informationen über Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen zu erlangen.
Zeitnahe Einrichtung der Bundesstaatsanwaltschaft
Die zeitnahe Einrichtung der Bundesstaatsanwaltschaft wurde von Ministerin Sporrer ebenso in Aussicht gestellt wie verfahrensrechtliche Vereinheitlichungen zum Missbrauch von Besitzstörungsrecht. Im Rahmen einer aktuellen Aussprache wurde sie von den Abgeordneten auch zur Ausweitung der Fußfessel und zum Überbelag in den Justizanstalten befragt. Außerdem fand ein Austausch über die aktuellen Schwerpunkte des Justizressorts auf EU-Ebene statt.