In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass Städte wie Linz und Wien schon heute Chatbots für Auskünfte einsetzen. Künftig soll es auch möglich sein, derartige Anwendungen für die Einbringung von Anträgen zu nutzen. Dabei ist laut Entwurf allerdings sicherzustellen, dass die eingesetzten Chatbots barrierefrei zugänglich sind und es zu keinen Diskriminierungen kommen kann. Gleichzeitig sollen sogenannte No-Stop-Verfahren – also Verfahren wie die antragslose Arbeitnehmerveranlagung – sowie vollständig automatisierte Erledigungen forciert werden.
Die Regierung will vollständig automatisierte Bescheide ermöglichen.