News 16.09.2026, 18:54
Verfassungsausschuss

KI in der Verwaltung: AVG-Novelle schafft rechtliche Grundlagen

Die Regierung will mit neuen Gesetzesbestimmungen die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren vorantreiben.

In den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf wird darauf hingewiesen, dass Städte wie Linz und Wien schon heute Chatbots für Auskünfte einsetzen. Künftig soll es auch möglich sein, derartige Anwendungen für die Einbringung von Anträgen zu nutzen. Dabei ist laut Entwurf allerdings sicherzustellen, dass die eingesetzten Chatbots barrierefrei zugänglich sind und es zu keinen Diskriminierungen kommen kann. Gleichzeitig sollen sogenannte No-Stop-Verfahren – also Verfahren wie die antragslose Arbeitnehmerveranlagung – sowie vollständig automatisierte Erledigungen forciert werden.

Die Regierung will vollständig automatisierte Bescheide ermöglichen. 

Opposition sieht KI-generierte Bescheide kritisch

Gerade der letzte Punkt sorgte bei den Beratungen im Verfassungsausschuss allerdings für Kritik der Opposition. FPÖ und Grüne halten die vorgesehenen Bestimmungen für unausgegoren und forderten Nachbesserungen. Es sei zu früh, um Bescheide vollständig von KI erstellen zu lassen, warnten sowohl Michael Schilchegger (FPÖ) als auch Süleyman Zorba (Grüne) vor Fehlerquellen. Ein Antrag der Grünen, die Beratungen über die Regierungsvorlage zu vertagen, fand im Ausschuss allerdings keine Mehrheit.

Staatssekretär Alexander Pröll betonte, dass vollständig automatisierte schriftliche Erledigungen nur in vorab bestimmten, geeigneten Materien möglich sein werden. Welche das sind, soll per Verordnung festgelegt werden. In Frage kommen ihm zufolge dabei ausschließlich "Massenerledigungen", also etwa gleichartige Förderanträge. Individuelle Baubescheide seien ausdrücklich nicht gemeint, bekräftigte er. Es gehe keinesfalls um Beweiswürdigungen durch KI, versicherte ein Vertreter des Ministeriums.

Beschluss voraussichtlich am 23. September

Pröll wies zudem auf die vorgesehenen Auflagen für automatisiert erlassene Bescheide hin. So müsse es der zuständigen Behörde jederzeit möglich sein, in den Vorgang einzugreifen. Überdies werden Testphasen und laufende Kontrollen in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Erledigungen vorgeschrieben. Vollständig automatisierte Bescheide sind ihm zufolge außerdem als solche zu kennzeichnen: Erhebt man dagegen "Vorstellung" treten sie automatisch außer Kraft und die Behörde muss den Bescheid neu erlassen. Endgültig beschlossen werden könnte der Gesetzesentwurf bei der nächsten Nationalratssitzung am 23. September.

Die FPÖ drängte im Verfassungsausschuss unter anderem auf ein Verbotsgesetz für den "politischen Islam" und eine Abschaffung der ORF-Haushaltsabgabe. Entsprechende Anträge wurden aber ebenso vertagt wie weitere Oppositionsinitiativen.