News in einfacher Sprache 16.09.2026, 18:54

Für eine digitalere Verwaltung: Gesetzes-Änderungen geplant

Die Regierung plant Änderungen im Allgemeinen Verwaltungs-Verfahrens-Gesetz. Damit will sie Abläufe in der Verwaltung digitaler machen.

Chat-Bots für Informationen und Anträge

In den Erklärungen zum Gesetzes-Entwurf der Regierung steht: Städte wie Linz und Wien nutzen schon Chat-Bots, die Fragen beantworten.

Ein Chat-Bot ist ein Computer-Programm. Meist ist es ein Chat-Fenster auf einer Website. Man kann eine Nachricht eingeben und bekommt Antworten vom Computer-Programm zurück.

In Zukunft soll man über Chat-Bots auch Anträge einreichen können.

Für alle nutzbar

Im Gesetzes-Entwurf steht, dass die Chat-Bots barrierefrei sein müssen. Das heißt, dass alle Menschen sie gut nutzen können.

Die Chat-Bots dürfen auch nichts schreiben, was Menschen diskriminiert.

Mehr Verfahren ohne Kontakt zur Behörde

In Zukunft soll es außerdem mehr No-Stop-Verfahren geben. Diese Verfahren können Behörden selbst erledigen. Die Menschen müssen keinen Antrag ausfüllen und keinen Kontakt zur Behörde haben.

Ein Beispiel dafür ist die Arbeitnehmer-Veranlagung, die automatisch ohne Antrag erledigt werden kann.

Außerdem soll es Bescheide geben, die man vollständig automatisch erstellt.

Die Regierung will möglich machen, Bescheide vollständig automatisch zu erstellen.

Kritik von FPÖ und Grünen

Die Oppositions-Parteien sind nicht dafür, dass man Bescheide vollständig automatisch erstellt. Im Verfassungs-Ausschuss haben FPÖ und Grüne dazu gesagt: Man muss die geplanten Bestimmungen noch verbessern.

Es geht noch nicht, dass man Bescheide vollständig mit KI erstellt. Denn KI kann Fehler machen. Das haben Michael Schilchegger von der FPÖ und Süleyman Zorba von den Grünen betont.

KI steht für Künstliche Intelligenz. Das sind Computer-Systeme, in die viele Daten gespeichert werden. Die Computer-Systeme können dadurch Muster erkennen und Aufgaben erfüllen, wie zum Beispiel Texte erstellen.

Beratungen nicht verschoben

Die Grünen wollten die Beratungen über den Gesetzes-Entwurf der Regierung verschieben. Der Antrag hat im Verfassungs-Ausschuss aber keine Mehrheit bekommen.

Erklärungen von Alexander Pröll

Staatsekretär Alexander Pröll hat betont: Vollständig automatische Bescheide sind nur in ganz bestimmten Bereichen möglich. Das gilt für Bereiche, in denen es viele gleiche Fälle gibt, wie zum Beispiel ähnliche Förder-Anträge.

Die Regierung will diese Bereiche in einer Verordnung festlegen.

In anderen Bereichen muss man für jeden Fall einzeln entscheiden, zum Beispiel bei Bau-Bescheiden. Solche Bereiche sind ganz klar nicht gemeint.

Ein Vertreter des Ministeriums hat versichert: KI wird auch auf keinen Fall Beweise überprüfen.

Genaue Vorgaben geplant

Alexander Pröll hat auch erklärt, welche Vorgaben für automatische Bescheide geplant sind:

  • Die zuständige Behörde muss jederzeit eingreifen können.
  • Es muss Tests und ständige Kontrollen geben, ob Bescheide richtig erstellt werden.
  • Man muss kennzeichnen, wenn Bescheide vollständig automatisch erstellt sind.
  • Wenn jemand gegen einen Bescheid Einspruch erhebt, wird dieser automatisch ungültig. Die Behörde muss einen neuen Bescheid ausstellen.

Beschluss am 23. September möglich

Am 23. September findet die nächste Nationalrats-Sitzung statt. Dort könnte der Gesetzes-Entwurf beschlossen werden.

Weitere Themen im Verfassungs-Ausschuss

Die FPÖ hat unter anderem folgende Anträge gestellt:

  • Es soll ein Gesetz geben, um den "politischen Islam" zu verbieten. Mit "politischem Islam" sind extreme Ideen gemeint, wie Politik und Gesellschaft funktionieren sollen.
  • Die ORF-Haushaltsabgabe soll abgeschafft werden. Das ist eine Gebühr, die jeder österreichische Haushalt für den ORF bezahlt.

Der Verfassungs-Ausschuss hat die Entscheidung über die Anträge verschoben. Das gilt auch für weitere Vorschläge der Oppositions-Parteien.

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