Da die Anzahl der unter-14-jährigen tatverdächtigen Personen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen sei, wiederholte die FPÖ im Justizausschuss ihre Forderung nach einer Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne lehnten den Antrag allerdings ab.
Während das mehrstufige FPÖ-Konzept eine Inhaftierung nur als letzte Möglichkeit vorsieht, gibt es die Idee einer sogenannten "Schnupperhaft". Die ÖVP sprach sich für eine Abstufung nach Deliktschwere aus, auch alle anderen im Parlament vertretenen Parteien erachten den FPÖ-Vorschlag als kein geeignetes Mittel zur Senkung der Jugendkriminalität und befürworten stattdessen Präventionsmaßnahmen.
Abgelehnt wurden noch zwei weitere FPÖ-Forderungen: die strafrechtliche Sanktionierung von illegalen Grenzübertritten sowie die Ausweitung der Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch für jene Täter:innen, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht haben.
Vertagt wurde eine FPÖ-Initiative zur Änderung der Befangenheitsregel für Richter:innen sowie zwei Gesetzesanträge der Grünen, um Ehen ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit zu erlauben und um einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachzukommen.
Die Ausschussmitglieder debattierten außerdem mehrere Berichte.