News 01.04.2025, 18:50

Keine Senkung der Strafmündigkeit auf 12 Jahre

Da die Anzahl der unter-14-jährigen tatverdächtigen Personen in den letzten Jahren dramatisch angestiegen sei, wiederholte die FPÖ im Justizausschuss ihre Forderung nach einer Senkung der Strafmündigkeit und Deliktsfähigkeit auf 12 Jahre. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne lehnten den Antrag allerdings ab.

Während das mehrstufige FPÖ-Konzept eine Inhaftierung nur als letzte Möglichkeit vorsieht, gibt es die Idee einer sogenannten "Schnupperhaft". Die ÖVP sprach sich für eine Abstufung nach Deliktschwere aus, auch alle anderen im Parlament vertretenen Parteien erachten den FPÖ-Vorschlag als kein geeignetes Mittel zur Senkung der Jugendkriminalität und befürworten stattdessen Präventionsmaßnahmen.

Abgelehnt wurden noch zwei weitere FPÖ-Forderungen: die strafrechtliche Sanktionierung von illegalen Grenzübertritten sowie die Ausweitung der Erschwerungsgründe im Strafgesetzbuch für jene Täter:innen, die in Österreich einen Asylantrag eingebracht haben.

Vertagt wurde eine FPÖ-Initiative zur Änderung der Befangenheitsregel für Richter:innen sowie zwei Gesetzesanträge der Grünen, um Ehen ohne Ausnahme erst mit Volljährigkeit zu erlauben und um einer EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nachzukommen.

Die Ausschussmitglieder debattierten außerdem mehrere Berichte.

Rechtsextremismus-Bericht soll im National­ratsplenum weiter debattiert werden

Den Bericht über Rechtsextremismus in Österreich 2023 unter Berücksichtigung der Jahre 2020 bis 2022 hat noch die vormalige Justizministerin Alma Zadić dem Nationalrat vorgelegt. Verfasst wurde der Bericht vom Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes im Auftrag des Justizministeriums und des Innenministeriums. Zur Kenntnis nahmen den Bericht ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen. Die FPÖ hingegen hält den Bericht unter anderem für "pseudowissenschaftlich" und stimmte nicht für die Kenntnisnahme. Auf Verlangen der Grünen soll die Materie auch im kommenden Nationalratsplenum zur Debatte stehen.

Außerdem schickten die Abgeordneten den Bericht über die Weisungen des Justizministeriums zur weiteren Debatte ins Nationalratsplenum. Er umfasst 17 Weisungen in den Jahren 2017 bis 2023 nach Beendigung der zu Grunde liegenden Verfahren.

Laut einem Bericht zu den EU-Überstellungsverfahren im Strafvollzug sind die Zahlen dieser Überstellungen weiterhin angestiegen und die durchschnittliche Verfahrensdauer verkürzt worden. So würde einerseits eine Verbesserung der Resozialisierungschancen der verurteilten Personen und andererseits eine weitere Entlastung des heimischen Strafvollzuges bewirkt, verbunden mit beträchtlichen Kosteneinsparungen. Justizministerin Anna Sporrer, die dem Justizausschuss erstmals zur Verfügung stand, bezeichnete das Instrument der Überstellungen insgesamt als ein wirksames zur Bewältigung der Haftzahlen und zur Resozialisierung. Zugleich würden damit Kosten gesenkt.