News 27.06.2024, 16:41

Lohn statt Taschengeld. Standpunkt Parlament fragt nach.

Menschen mit Behinderungen, die in geschützten Werkstätten arbeiten, erhalten ein Taschengeld. Sie sind nicht vollversichert. Ihre Tätigkeit unterliegt nicht dem Arbeitsrecht. Diese Personen bleiben "ewige Kinder". Sie sind auf Sozialhilfe angewiesen.

Raus aus den Werkstätten, rein in den Arbeitsmarkt

Dabei ist die Politik nicht untätig: Der Ministerrat hat im März eine Initiative vorgestellt, um Projekte für Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzuleiten. Menschen mit Behinderungen sollten raus aus den Werkstätten und rein in den Arbeitsmarkt. So wie es auch die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt, der Österreich 2008 beigetreten ist.

Die Bundesländer sind verantwortlich

Die Werkstätten fallen jedoch in die Kompetenz der Bundesländer und die müssten auch bezahlen, wenn die Beschäftigten dort einen Lohn bekämen. Und hier spießt es sich offenbar.

Welche Schritte müssen gesetzt werden, damit es zu Lohn- & Sozialversicherungspflicht statt Taschengeld für Menschen mit Behinderungen kommt? Das haben wir die Abgeordneten Kira Grünberg (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ), Christian Ragger (FPÖ), Heike Grebien (Grüne) und Fiona Fiedler (NEOS).

Standpunkte zu aktuellen Themen

Das Format Standpunkt Parlament beschäftigt sich mit aktuellen Themen im Rahmen der Ausschüsse und holt dazu die Standpunkte der Parlamentsparteien ein. Damit soll ein wichtiger Teil der parlamentarischen Arbeit ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden: die Ausschüsse.

Standpunkt Parlament wird auf dem Webportal und den Social-Media-Kanälen des Parlaments veröffentlicht. Sie können die Sendung in der Mediathek nachsehen.

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