Das sogenannte Medienprivileg im Datenschutz soll neu geregelt und differenzierter ausgestaltet werden. Die Gesetzesreparatur wurde nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erforderlich, wonach Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Mit der Novelle soll zum einen die Sicherung des Datenschutzes beibehalten werden. Zum anderen soll das Redaktionsgeheimnis aber unangetastet bleiben. Der Quellenschutz soll umfassend gewährleistet und Investigativjournalismus nicht aus Datenschutzgründen unterlaufen werden.
Auch für journalistische Tätigkeiten außerhalb von Medienunternehmen einschließlich des sogenannten "Bürgerjournalismus" sollen die Änderungen gewisse datenschutzrechtliche Erleichterungen bringen. Für die als Abänderungsantrag von den Koalitionsparteien eingebrachte Novelle sprachen sich ÖVP und Grüne aus. Die Oppositionsparteien kritisierten vor allem die kurzfristige Einbringung der Materie als Abänderungsantrag.