Das Wahlrecht, wie es heute in Österreich gilt, ist nicht in Stein gemeißelt – schon ein Blick ins Vorjahr bestätigt das. Anfang 2023 wurde die jüngste Novelle beschlossen.
Für diese Änderung brauchte es einen Mehrheitsbeschluss im Parlament. Damit das Wahlrecht überhaupt in Österreich eingeführt werden konnte, brauchte es eine Revolution. 1848 forderten Bürger:innen, Studenten und Arbeiter:innen eine Verfassung und eine gewählte Volksvertretung. Zu dieser Zeit herrschte der Kaiser absolut und ohne jede Beteiligung des Volkes. Die Revolutionär:innen erkämpften die indirekte Wahl eines konstituierenden Reichstags. Die Wähler – darunter keine Frauen, Arbeiter, "Dienstleute" und Arme – bestimmten Wahlmänner, die dann für die Abgeordneten im Reichstag stimmten. Schon bald wurde der Reichstag wieder aufgelöst und Kaiser Franz Joseph I. regierte dann absolut. Die Umsetzung einer Volksvertretung tauchte dann erst in den 1860er-Jahren wieder auf, auch auf Gemeindeebene. Bis zu den ersten direkten Wahlen dauerte es jedoch. Erst 1873 wurden Abgeordnete direkt gewählt.
Anfangs war das Wahlrecht an Besitz und Steuerleistung sowie an sogenannte "Intelligenzberufe" (wie Priester und Universitätsprofessor) gekoppelt – dabei war das Geschlecht unerheblich und so war auch so manche Gutsherrin wahlberechtigt.
Dokumente anlässlich der Einführung der direkten Wahl im Jahr 1873.