Österreich verzeichnete bei der Nationalratswahl 2019 knapp 6,4 Mio. Wahlberechtigte. Davon gaben rund 4,8 Mio. Bürger:innen bzw. 75,6 % ihre Stimme ab. In einem Ranking von 44 europäischen Staaten lag Österreich damit an 13. Stelle im Vergleich der letzten Parlamentswahlen und damit im vorderen Drittel. Die Gruppe der Wahlberechtigten, die 2019 nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, umfasste dennoch 1,6 Mio. Menschen. Im Vergleich: Für die stimmenstärkste Partei im Jahr 2019 setzten rund 1,8 Mio. Menschen ihr "Kreuzerl" auf den Stimmzettel.
#MehralseinKreuzerl: Die Effekte des "Nicht-Wählens"
Freie Entscheidung des "Nicht-Wählens"
Laut vorläufiger Zahl der Wahlberechtigten werden für die Nationalratswahl 2024 am 29. September über 6,3 Mio. Österreicherinnen und Österreicher wahlberechtigt sein. Die endgültige Zahl der Wahlberechtigten steht am 27. September 2024 fest. Wahlberechtigte können frei entscheiden, ob sie von ihrem Recht auf demokratische Mitbestimmung Gebrauch machen. In Demokratien stellt sich dennoch die Frage, ob und wie wahlberechtigte Nichtwähler:innen angeregt werden können, zur Wahl zu gehen. In Analogie des bekannten Satzes von Paul Watzlawick "Man kann nicht nicht kommunizieren" lässt sich etwa errechnen, dass ein Nicht-Wählen im Verhältniswahlrecht - sinnbildlich wie ein "Nicht-Kommunizieren" in anderen Bereichen – trotzdem gewisse Auswirkungen auf die Mandatsverteilung zeigen kann. So kann beispielsweise eine Partei, die die Anzahl der Stimmen von der letzten Wahl halten kann, bei sinkender Wahlbeteiligung unter Umständen mit den gleichen Stimmen mehr Mandate erzielen, wenn sich aus den gültigen Stimmen insgesamt das entsprechende Verhältnis dafür errechnet.
Nichtwähler:innen hätten fiktiv 46 leere Sitze im Nationalrat
1,6 Mio. Nichtwähler:innen bei 6,4 Mio. Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 2019 stellen etwa ein Viertel der möglichen Stimmen dar, so Christoph Konrath, Leiter der Abteilung Parlamentswissenschaftliche Grundsatzarbeit im Hohen Haus. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten. Im Verhältniswahlrecht zählt für die Vergabe der 183 Mandate alleinig die Anzahl der abgegebenen, gültigen Stimmen. Diese werden im Verhältnis – über die Wahllisten - auf die 183 Sitze "aufgeteilt". Würde man nun am Beispiel 2019 der Gruppe der Nichtwähler:innen im Nationalrat fiktiverweise leere Plätze zuteilen, könnte daher ein Viertel der 183 Sitze – also fast 46 Stück – leer bleiben, informiert Konrath zur Veranschaulichung.
Vielzahl an Faktoren für Wahlbeteiligung
Was die Beteiligung von Wahlberechtigten an Wahlen betrifft, können diese einem Fachdossier des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Diensts der Parlamentsdirektion zufolge von einer Vielzahl an Faktoren beeinflusst werden.
Darüber hinaus zeigt sich, dass die Wohnbevölkerung Österreichs konstant wächst, sich aber die Zahl der Wahlberechtigten seit 2008 kaum verändert hat bzw. zwischen 2017 und 2019 sogar leicht gesunken ist. Das bedeutet, dass die Zahl der Nichtwahlberechtigten angestiegen ist.