News 26.08.2024, 13:18

#MehralseinKreuzerl: Die Verantwortung der Volksvertreter:innen

Parlamentsabgeordneten kommt in der in einer repräsentativen Demokratie wie Österreich eine zentrale Rolle bei der Gestaltung und Stabilisierung der politischen Ordnung zu. Sie agieren als Bindeglied zwischen Bevölkerung und staatlichen Institutionen, indem sie die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler im Parlament vertreten und an der Gesetzgebung sowie an der Kontrolle der Exekutive beteiligt sind. Um dieser großen Verantwortung nachkommen zu können, sind sie mit einer Reihe von Rechten aber auch Pflichten ausgestattet, die ihre Handlungsfreiheit umreisen und den Rahmen für eine funktionierende Volksvertretung bilden. Sie sollen Schutz vor Missbrauch und Willkür bieten und die Legitimität demokratischer Institutionen und Entscheidungen absichern.

Das freie Mandat

Ein zentrales Recht der Abgeordneten sowohl zum National- als auch zum Bundesrat ist neben dem Rede- und Stimmrecht das von der Verfassung garantierte freie Mandat. Demnach sind sie bei ihrer gesamten parlamentarischen Tätigkeit an keine Aufträge oder Weisungen gebunden. Oft wird gegen dieses Prinzip der "Klubzwang" ins Feld geführt, den es – zumindest formell – nicht gibt. Das in der Regel trotzdem einheitliche Abstimmungsverhalten aller Abgeordneten eines Klubs hat insbesondere mit den geteilten Überzeugungen innerhalb einer Partei, aber auch der parlamentarischen Arbeitsteilung zu tun.

Abstimmung im Plenum des Bundesrats

Berufliche und außerberufliche Immunität

Die freie und unabhängige Ausübung des Mandats der Abgeordneten wird außerdem durch die parlamentarische Immunität abgesichert, die zwei Hauptaspekte umfasst. Einerseits schützt die berufliche Immunität Äußerungen und Abstimmungen von Abgeordneten im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit vor behördlicher Verfolgung. Andererseits betrifft die außerberufliche Immunität Handlungen, die nicht direkt mit der parlamentarischen Arbeit zusammenhängen. Abgeordnete können für Straftaten, die sie außerhalb ihrer parlamentarischen Tätigkeit begehen, nur mit Zustimmung des Parlaments strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Diese Schutzmaßnahme soll verhindern, dass Mandatar:innen aus politischen Gründen verfolgt werden.

Das Interpellationsrecht

Eine weitere zentrale Befugnis ist das Interpellations- oder Fragerecht, das vornehmlich als Instrument der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive dient. Es ermöglicht den Abgeordneten, Informationen über Tätigkeiten der Regierung einzuholen und stellt sicher, dass diese ihre Entscheidungen transparent darlegen muss. National- und Bundesrät:innen können Anfragen an die Bundesregierung oder einzelne ihrer Mitglieder richten, um Auskünfte über die in deren Verantwortungsbereich liegenden Angelegenheiten zu erhalten.

Bundeskanzler Karl Nehammer steht den Abgeordneten im Rahmen einer Fragestunde Rede und Antwort

Pflichten der Abgeordneten

Neben diesen Rechten haben Abgeordnete auch bestimmte Pflichten zu erfüllen, damit die Integrität des Gesetzgebungsprozesses gewahrt bleibt. Dazu gehört etwa die Einhaltung der Transparenzregelungen bezüglich beruflicher Nebentätigkeiten und Einkünften sowie der Unvereinbarkeitsbestimmungen, um Interessenskonflikte zu vermeiden. Allem voran sind die Abgeordneten jedoch zur Teilnahme an den Sitzungen des National – bzw. des Bundesrats sowie der Ausschüsse, denen sie angehören, verpflichtet. Dauert eine Abwesenheit länger als 30 Tage ohne eine medizinische oder andere triftige Begründung an, wird ein parlamentarischer Prozess in Gang gesetzt, an dessen Ende (nach 30 weiteren Tagen) ein Antrag auf Mandatsverlust beim Verfassungsgerichtshof stehen kann.