In seiner ersten regulären Arbeitssitzung in der laufenden Legislaturperiode gab der Bautenausschuss grünes Licht für die entsprechende Regierungsvorlage. In der Praxis würden erhebliche Unsicherheiten bei der Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln bestehen und gleichzeitig führe die Valorisierung bei Mietverträgen und die häufige und kurze Befristung von Mietverträgen zu einer Belastung der Mieterinnen und Mieter, wird in den Gesetzeserläuterungen der Handlungsbedarf aufgezeigt.
Mietpreisbremse passiert Bautenausschuss
Mietpreisbremse soll Mieterhöhungen bei hoher Inflation dämpfen
Mit der Regelung wird ein Berechnungsmodell für die vertragliche Wertsicherung festgelegt, das zur Deckelung der Wertsicherung für Wohnungsmietverträge dient. Die Valorisierung von Richtwerten, Kategoriebeträgen sowie sonstigen Beträgen im Mietrechtsgesetz soll jeweils zum 1. April erfolgen. Die Valorisierung wird 2026 mit 1 % und 2027 mit 2 % begrenzt. Ab dem 1. April 2028 soll eine Deckelung dann relevant werden, wenn eine Erhöhung über 3 % liegen würde. Der diesen Prozentsatz übersteigende Wert soll bei der Valorisierung nur zur Hälfte heranzuziehen sein.
Hätte es die Regelung bereits in den vergangenen Jahren gegeben, wären die Mieten heute um 6 % niedriger, argumentierte Vizekanzler Babler im Ausschuss.
Befristungen sollen auf mindestens 5 Jahre verlängert werden
Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist bei Wohnungsmietverträgen derzeit eine Mindestbefristungsdauer von drei Jahren vorgesehen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll diese auf fünf Jahre erhöht werden. Ausgenommen davon sind Vermieterinnen und Vermieter, die keine Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes sind.
In Debatte kommt Kritik von FPÖ und Grünen
Es müsse das Verhältnis von Mieten zu Arbeitseinkommen wieder ins Lot gebracht werden und mit der Regierungsvorlage werde hier Abhilfe geschaffen, zeigte sich der für den Bereich Wohnen zuständige Bundesminister und Vizekanzler Andreas Babler überzeugt. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen befürworteten ebenfalls die Regelung. Kritik gab es hingegen von den Freiheitlichen. Diese sahen keinen großen Wurf und vermissten begleitende Maßnahmen. Von einem Schritt in die richtige Richtung, aber nur von einem "Mietpreisbremserl" sprachen die Grünen. Insgesamt sahen sie mehr Vorteile für Vermietende als für Mietende.